Kauf v. gebr. Kfz v. Privat (?) funktionslose Klimaanlage n. 3Mon. festgestellt

25. April 2004 Thema abonnieren
 Von 
Timotius
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kauf v. gebr. Kfz v. Privat (?) funktionslose Klimaanlage n. 3Mon. festgestellt

Ich habe am 4. 1.04 (Winterzeit) einen Peugeot 206 Bj. 99 von einer angebl. priv. Person gekauft.
Die VK’in ist selbstständige Versicherungsmaklerin einer Allianz-Generalagentur.
Das Kfz selbst, sowie sämtl. angefallenen Rechnungen habe Sie, nach eigenen Angaben, in den vergangenen 4 Jahren steuerl. abgeschrieben. . Lt. Brief kein weiterer Voreigentümer.
Hauptnutzer sei jedoch Ihr Ehemann (Ruheständler 79 J.) privat gewesen.
Unter „Gewährleistung“ wurde im Kaufvertrag folgendes vereinbart:
1. Der Käufer hat das Kfz besichtigt u. eine Probefahrt durch- geführt. Es wurden keine sichtbaren Mängel dabei festgestellt.
2. Die Vk’in versichert, das Ihr verborgene Mängel nicht bekannt sind, insbesondere, dass das Kfz keine Unfallschäden hatte u. der KM-Stand nach Ihrem besten Wissen zutreffend ist.
Im April 04(3 Mon.später), als es warm wurde, stellte ich die absolute Funktionslosigkeit der Klimaanlage fest. Als ich daraufhin einen Klimaanlagentest durchführen ließ, erfuhr ich, dass in der Klimaanl. kein Kältemittel vorhanden war und eine Wiederbefüllung aufgrund einer erheblichen Undichtigkeit nicht möglich ist. (also kein norm. Verlust bzw. Verschleiß)
Eine Instandsetzung ist nur mit erheblichem Aufwand und entsprechenden Kosten möglich.
Die daraufhin kontaktierte VK’in erklärte, das die Klimaanl. bei Ihr einwandfrei funktionerte.
Frage:
1.Kommt die o. gnt. Vereinbarung einem Gewährleistungs- ausschluss gleich?
2.Wer ist in der Beweispflicht? (verkauft die VK’in als priv. Person o. als Gewerbeteibende)
3.Wer trägt die Kosten der Instandsetzung?
Vielen Dank im vorraus.

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