Hallo,
ich habe auf einer Internetplattform (booklooker.de) ein Buch verkauft. Am Tag des Kaufes habe ich dem Käufer Bankverbindung und Zahlungsinformationen mitgeteilt.
Am Vormittag des nächsten Tages teilt mir der Käufer mit, dass seine Bank meine angegebene IBAN als nicht zulässig meldet. Kann aber nicht sein, weil über genau dieses IBAN meine bisherigen Verkäufe problemlos gelaufen sind.
Als ich am Nachmittag des gleichen Tages dies rückmelde und für alle Fälle eine alternative Bankverbindung angebe, kommt die Antwort: "Das Buch wird nicht mehr benötigt, wir haben es inzwischen anderweitig besorgt."
Jetzt interessiert mich: Ist das rechtlich zulässig, da in meinen Augen ein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen ist.
Kauf storniert - Ist das rechtens?
23. August 2017
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Frage vom 23. August 2017 | 17:21
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 0x hilfreich)
Kauf storniert - Ist das rechtens?
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#1
Antwort vom 23. August 2017 | 17:32
Von
Status: Weiser (17027 Beiträge, 5900x hilfreich)
Wenn du dem zustimmst, dann ist das natürlich rechtlich zulässig.ZitatIst das rechtlich zulässig, :
#2
Antwort vom 23. August 2017 | 22:35
Von
Status: Unbeschreiblich (120364 Beiträge, 39881x hilfreich)
Gewerblicher oder privater Verkäufer?
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#3
Antwort vom 24. August 2017 | 06:49
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 0x hilfreich)
Ich bin privater Verkäufer
#4
Antwort vom 24. August 2017 | 07:59
Von
Status: Lehrling (1988 Beiträge, 755x hilfreich)
Der Kaufvertrag kann nicht einseitig aufgelöst werden. Du hast nun weiterhin Anspruch auf Bezahlung der Ware. Nur ist die Frage, ob du das auch durchziehen möchtest wegen den paar Kröten....
#5
Antwort vom 24. August 2017 | 11:27
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 0x hilfreich)
Nein, für die paar Kröten lohnt sich der Aufwand nicht. Ich wollte nur mal generell den Stand der Sachlage wissen, zumal der Käufer (promovierter) Jurist ist - wie ich dank Google erfahren habe. Und so jemand weiß natürlich, dass bei einem derartig geringen Streitwert nichts nachkommt...aber ich finds trotzdem eine Sauerei.
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