Guten Tag .Ich hatte mir was per Rechnung bestellt nun aber schreibt der Händler das meine gewünschte Zahlwart nicht akzeptiert wird um das der Artikel geliefert wird solle ich per Vorkasse zahlen.
Nun meine Frage ist mit meiner bestellung schon ein Kaufvertrag zustande gekommen, muß ich jetzt widerrufen wenn ich die Zahlart nicht wünsche oder wird die meine bestellung dann storniert?
Kauf per Rechnung nicht möglich
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
ZitatNun meine Frage ist mit meiner bestellung schon ein Kaufvertrag zustande gekommen, :
Sollte man mal in den vertraglichen Vereinbarungen nachlesen, wann genau einKaufvertrag zustande kommt.
Zitatmuß ich jetzt widerrufen wenn ich die Zahlart nicht wünsche :
Das wäre sehr zu empfehlen.
Zitatwird die meine bestellung dann storniert? :
Ob er sie storniert oder nicht, mit dem Zugang des wirksamen Widerrufes ist Kraft Gesetzes der Kaufvertrag aufgelöst.
Hm. wie müsste das formuliert sein in den AGB´s ab wann die bestellung bindend ist?
Sollte in den AGB´s was stehen gibt es ein einheitliches Musterschreiben wie ein widerruf auszusehen hat oder reicht ein.. Hiermit widerrufe ich meine am xx.yy bestellte Ware ?
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ZitatIch hatte mir was per Rechnung bestellt ... ist mit meiner bestellung schon ein Kaufvertrag zustande gekommen? :
Wenn ( aus Sicht des Käufers ) der Verkäufer den Abschluß eines Kaufvertrags angeboten hatte einschließlich des Angebots, den Kaufpreis erst nach Erhalt (der Ware bzw. der Rechnung) zahlen zu müssen -
dann wäre die "Bestellung" als Erklärung der Annahme des Verkäufer-Angebots zu verstehen, und die gegenseitige Verbindlichkeit ( d.h. der Kaufvertrag ) somit als geschlossen anzusehen.
Zitat:nun aber schreibt der Händler das meine gewünschte Zahlwart nicht akzeptiert wird
Wenn ein verbindlicher Vertrag schon zustandegekommen sein sollte, dann wäre der Händler an die getroffene Vereinbarung gebunden.
Zitat:ich solle per Vorkasse zahlen.
Das Gesetz besagt: Solange der Verkäufer nicht liefert, kann die Zahlung verweigert werden, und solange der Käufer nicht zahlt, darf die Lieferung verweigert werden.
Das Gesetz verpflichtet weder den Käufer, noch den Verkäufer zur Vorleistung. Eine Vorleistungspflicht kann daher NUR aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung bestehen. Wurde im Vertrag vereinbart, daß Vorkasse geleistet werden muß?
Zitat:muß ich jetzt widerrufen wenn ich die Zahlart nicht wünsche
Nur wenn im Fernabsatz-Vertrag verbindlich vereinbart worden wäre, daß Vorkasse geleistet werden muß - nur dann müßte die eigene Vertragserklärung widerrufen werden, wenn man sich von ihr (insbesondere von der Vorkasse-Verpflichtung) wieder lösen wollte.
Ansonsten wäre man zur Vorkasse eben NICHT verpflichtet und könnte vielmehr die Zahlung verweigern, solange noch nicht geliefert wurde!
RK
Darf ich hier ein Link zu den AGB´s des Shops einsetzen das ihr da mal ein blick drauf werfen könnt ?
-- Editiert von Scrooge am 22.06.2017 11:47
Zitat.Ich hatte mir was per Rechnung bestellt nun aber schreibt der Händler das meine gewünschte Zahlwart nicht akzeptiert wird um das der Artikel geliefert wird solle ich per Vorkasse zahlen. :
Steht vielleicht in der AGB was von Bonitätsprüfung drin?
Nicht wenige behalten sich vor, erst mal Auskünfte über den Kunden ein zu holen.
ZitatDarf ich hier ein Link zu den AGB´s des Shops einsetzen das ihr da mal ein blick drauf werfen könnt ? :
Mach mal. Dann hat man was konkretes zum diskutieren ...
Ich hatte den Shop per Mail angeschrieben mit angabe meiner Kundenr. hab ich gefragt ob ich meine bestellung schriftlich widerrufen kann wenn ich die Zahlart nicht wünsche.
Als Antwort kam. Als netten gratis Hinweis hätte ich in der Betreffzeile noch eine Nr angeben sollen die ich aber auf dem Schreiben leider nicht entdecken konnte naja,.weiter steht... Stornierung wurde vorgenommen. Der Vertrag ist nicht zu zustande gekommen
Ist es damit für mich rechtlich abgegolten oder hätte das schriftlich erfolgen müssen um rechtssicher zu sein?
-- Editiert von Scrooge am 22.06.2017 13:43
-- Editiert von Scrooge am 22.06.2017 13:45
Nein, weiter ist nichts nötig. Bestätigung gut aufheben
Überhaupt kein Grund, sich einen Kopf zu machen. Du hast zwei Wochen Widerrufsfrist ab ZUSTELLUNG. Ich sehe nicht, wie da irgendwas passieren könnte.
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