Kauf eines Gebrauchteswagen

13. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
Miriamgg
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Kauf eines Gebrauchteswagen

Hallo zusammen!
Erstmal Danke im Voraus für eure Hilfe!
Mein Schwager hat letztes Jahr (Ende November 2016) ein gebrauchtes Audi Q7 gekauft bei einem Audi Autohaus und nach Spanien mitgebracht.
Laut dem Verkäufer war das gar kein Problem wegen der Garantie.
Jetzt es ist nun ein großes Problem mit dem Auto, die Reparaturkosten sind 7000€ ungefähr.
Der Motor ist undicht und verliert Öl an 3 verschiedenen stellen.
Nun sagt den Verkaufsleiter, dass seine Garantie die Kosten nicht übernehmen kann.
Ich bitte um eure Unterstützung hier, stimmt das oder sollte das Autohaus die Kosten übernehmen?
Vielen Dank im Voraus,
Grüße
Miriam Gil

Problem nach Autokauf?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12314.12.2022 20:47:12
Status:
Schüler
(268 Beiträge, 66x hilfreich)

In welchen Land wurde das Auto gekauft.?
Welcher Verkaufsleiter sagt deinem Schwager, dass seine Garantie die Kosten nicht übernehmen kann.?
Dort wo der Wagen gekauft wurde oder der Verkaufsleiter des örtlichen Autohauses in Spanien?

Fahrzeug ist wie alt genau und hat wieviele Kilometer drauf.
Hintergrund: Je nachdem wie alt der Wagen ist und wieviele Kilometer drauf sind hat er evtl. recht.

Der Inhalt der vom Händler vereinbarten Garantie kennen wir nicht, die Garantie ist freiwillig.
Eventuell meinst dein Schwager Gewährleistung.





-- Editiert von essey am 13.10.2017 08:39

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120104 Beiträge, 39830x hilfreich)

Zitat (von Miriamgg):
stimmt das oder sollte das Autohaus die Kosten übernehmen


Wenn wir nicht mal die Garantiebedingungen kennen ...




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
Miriamgg
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo! Erstmal Danke für eure Antworten.
Das Auto wurde in Essen am 18.11.2016 mit 52.693 km gekauft. Jetzt hat der 62.020 km drauf.
Der Verkaufsleiter ist vom Audi Essen wo das Auto gekauft wurde.
Das Auto liegt sehr mehr als einem Monat in dem Audi Werkstatt in Spanien und wir haben noch keine schriftliche Rückmeldung von dem Verkaufsleiter erhalten, nur telefonisch hat er uns mitgeteilt, dass sie werden nichts bezahlen.
Laut Audi Spanien diese Reparatur wurde komplett übernommen wenn das Auto in Spanien gekauft wäre.
Vielleicht nicht die Garantie aber mit der Gewährleistung wären die Kosten dann übernommen?
Auf jede Antwort wäre ich sehr dankbar, ich weiß eigentlich nicht wie ich vorgehen kann.
Viele Grüße,
Miriam

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#4
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2377x hilfreich)

Zitat (von Miriamgg):
Vielleicht nicht die Garantie aber mit der Gewährleistung wären die Kosten dann übernommen?

Sachmängelhaftung gilt nur für Mängel bei Übergabe, nach der Zeit ist es fast unmöglich davon zu reden.
Falls es eine Garantie vom deutschen Händler gab, muss man das Fahrzeug halt nach Deutschland bringen.

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#5
 Von 
Miriamgg
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Anbei die E-Mail des Verkäufers als wir über die Garantie im Ausland gefragt haben:

Die Garantie hat auch im Ausland Gültigkeit, nur ist es so, dass der spanische Händler diese nicht akzeptiert.
Also wird wie folgt abgewickelt:
-im Falle eines Schadens wendet sich Ihr Schwager an einen Audi Partner im Ausland
-der Partner diagnostiziert den Schaden und nimmt bitte mit uns/mir Kontakt auf
-wir erteilen eine Freigabe für die Reparatur
-Ihr Schwager bezahlt die Rechnung und leitet diese an mich weiter
-die Garantie-Versicherung erstattet den Betrag (abzüglich einer Selbstbeteiligung von 150,-€ und 10% Material; Lohn wird 100% bezahlt)

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120104 Beiträge, 39830x hilfreich)

Da oben steht aber nun was ganz anderes als das:

Zitat (von Miriamgg):
Nun sagt den Verkaufsleiter, dass seine Garantie die Kosten nicht übernehmen kann.




Hat man denn Schritt 1 und 2 bereits gemacht?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
Miriamgg
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Natürlich, das wurde vor einem Monat gemacht.

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#8
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Es handelt sich hier also nicht um eine Werksgarantie, sondern um eine zusätzlich abgeschlossene Garantieversicherung, deren Bedingungen immer noch keiner außer euch kennt.

Dein Schwager sollte sich deshalb die Bedingungen durchlesen, speziell darauf ob Europadeckung oder nur Deutschlandweit.

Jeder Versicherungsgeber hat eigene Regelungen.

Berry

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120104 Beiträge, 39830x hilfreich)

Und Schritt 3 steht noch aus?

Dann würde ich das Autohaus mal höflich aber nachdrücklich an die noch ausstehende Freigabe erinnern.
Mit Fristsetzung nach Datum und mit Zustellnachweis (falls Correos einen solchen anbietet).



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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