>Kauf einer Wohnung mit Sondernutzungsrecht
tja, das ist eine gute Frage.
Ich weiss auch nicht warum der Spitzboden nicht Sondereigentum ist, sondern nur ein Sondernutzungsrecht eingetragen ist.
Nee, nachträglich wurde da nichts gebaut, das Sondernutzungsrecht wurde direkt mit der ursprünglichen Teilungserklärung ausgesprochen.
Ich sehe den Makler am Do., dann werde ich die Wohnung noch einmal besichtigen.
Wichtig ist ja der Punkt, ob der Spitzboden auch als Wohnraum genutzt werden darf. Leider steht das ja nicht genau in der Teílungserklärung. Es steht aber auch nicht drin, das der Spitzboden nur als Lagerraum o.ä. genutzt werden darf.
Habe heute versucht dem Verwalter dies zu entlocken, der hat sich aber auf Datenschutz berufen.... was ich auch verstehen kann. Da muss ich also Do. den Makler noch einmal richtig löchern.....
Noch einmal zu der Wohnung...
Das Wohnzimmer hat doppelte Höhe, die Decke vom Spitzboden ist dort also ´gar nicht mehr vorhanden. VOm Wohnzimmer aus führt eine feste Treppe in den Spitzboden. Dieser ist bereits ausgebaut, auch sind dort 2 Fenster vorhanden. Der Raum ist auch hoch genug um ihm sehr gut als Wohnraum zu nutzen.
Mein grosses Problem ist einfach, das ich den Wert nicht schätzen kann. Für eine 60m² Wohnung finde ich den Preis zu hoch, allerdings kann das Sondernutzungsrecht ja nicht völlog ausser Acht gelassen werden und hat sicherlich auch seinen Wert, nur welchen?
Ich werde Do. den Makler noch einmal gezielt drauf ansprechen, mal sehen wie er reagiert.....
Gruß Barny
von barnabeus am 22.11.2005 21:35
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