Kauf aus Zwangsversteigerung - Wohnrecht

27. Juni 2011 Thema abonnieren
 Von 
casycool
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)
Kauf aus Zwangsversteigerung - Wohnrecht

Ich möchte ein Grundstück mit Wohngebäude (ca. 130 m² Wfl.) ersteigern. Für das Haus ist der Abriss empfohlen. Ich möchte nicht abreissen sondern instandsetzen. Eine Baugenehmigung gab es wahrscheinlich auch zu DDR-Zeiten nicht. Seit der Errichtung hat es 3 Besitzer mit gemeldetem Hauptwohnsitz dort gegeben. Es hat eine 3-seitige Grenzbebauung, die bisher nicht von den Nachbarn als störend empfunden wurde. Es sind gegenseitige Dienstbarkeiten im Grundbuch wegen der Grenzbebauung eingetragen. Nach Anfragen bei den zuständigen Baubehörden wurde mir gesagt, dass es auf diesem Grundstück mit der vorhandenen Bebauung kein Wohnrecht gibt, nur die Nutzung als Gartengrundstück. Ist das rechtens oder gibt eine Art von Bestandsschutz des Wohnrechts.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
TiA2010
Status:
Praktikant
(982 Beiträge, 514x hilfreich)

Der Abriss ist vermutlich nicht empfohlen sondern behördlicherseits angeordnet worden. Einen Bestandsschutz für illegale Bauten gibt es nicht.
Wenn der Bebauungsplan ein Gartengrundstück vorgibt, dann darf es auch nur als solches genutzt werden.

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3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
casycool
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo TiA2010,
danke für deine Antwort. Der Abriss ist nicht behördlich angeordnet und der Bebauungsplan weist das Grundstück als Wohngrundstück aus. Es wurde seit ca. 30 Jahren auch als solches genutzt.

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"lass dich nicht unterkriegen"

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1981 Beiträge, 1538x hilfreich)

Wenn es für das Gebiet einen rechtskräftigen Bebauungsplan gibt, dann kann auch innerhalb der im Bebaungsplan vorgegeben Grenzen gebaut werden.
Welche Begründung hat denn das Bauamt dafür genannt, das man das Grundstück nur als Gartenland nutzen darf? Das ist dann doch ein Widerspruch zum Bebauungsplan!

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