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Katzen Fehlverkauf

Hallo, ich habe einer Dame 2 Kätzchen verkauft, abgeben wollte ich eigentlich nur eines, da das Andere noch an einer Augenentzündung litt. Die Dame hat mich aber Plattgeredet, sie hätte das Andere auch noch soooo gerne, aber gerade nicht soviel Geld dabei und den ganzen weg in 4 Wochen dann nochmal fahren..blablabla (ich wollte das Kränkelnde noch bis zur vollen Genesung dabehelten). Weil ich es toll fand das 2 zusammen bleiben dürfen, habe ich also zugestimmt. Ich wollte 180€ pro Tier, weil es mir aber wichtig war das Sie mit den Tieren zum TA geht haben wir 13o€ pro Tier verhandelt - sozusagen meine Beteiligung an den Kosten. Ein Tier hat sie Bar bezahlt und für das Andere habe ich dann auf die Schnelle nur einen Kaufvertrag geschrieben in dem der Betrag stand und das, dass Tier eine Augenentzündung hat. Ach und Zahlbar bis zum nächsten Monat.
Das Mündliche war das Ihr sagte das die Tiere mit 6 Wochen gegen eine Bronchitis behandelt wurden- Rechnung vorhanden.
Ein paar Tage später rief sie mich an und sagte den Tieren ginge es schlecht und Ihr TA sagt das sie Katzenseuche haben, ich war schockiert und habe Ihr sofort angeboten beide Tiere zurückzunehmen und sie auch abzuholen, das wollte sie jedoch auf keinen Fall. Ich bat sie darüber nachzudenken auch wegen der Folgekosten für eine Behandlung. Das Telefongespräch wurde von mehreren Leuten mitgehört, also das was ich sagte.
Ich rief dann einen Tag später an und wollte auch wissen wie es den Kleinen geht(habe aber Zeitgleich von einem Wurfgeschwisterchen, von meiner Tierärztin Kot einschicken lassen zur abklärung auf Parasiten, Bakterien und Vieren), da gab sie mir einen Mann an das Tele der sagte sie würden garnichts bezahlen und aufgelegt hat. Bei der Untersuchung durch das Fremdlabor war alles negativ, also keine Katzenseuche und auch sonst nix.
Was jetzt???
Kann ich das Geld einfordern?
Ich habe ein schlechtes Gewissen - wie könnte ich erfahren ob es den Tieren gut geht?

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von Nudellasso am 18.04.2012 17:11
Status: Praktikant (19 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 39 weitere Beiträge zum Thema "Katzen".


Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>Katzen Fehlverkauf
So, Rechtsanwalt sagt Mahnbescheid und so weiter. Habe in dem ganzen Trubel vergessen zu fragen wie es aussieht weil sie ja sagt - oder der Mannmensch- sie verweigert die Zahlung weil das Kätzchen krank war oder ist, also mangelhaft. Jetzt redet sie auch nur noch von dem Kätzchen das nicht bezahlt ist.

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von Nudellasso am 18.04.2012 21:46
Status: Praktikant (19 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Katzen Fehlverkauf
Es besteht ja die Möglichkeit, Ihnen die Katze zurückzugeben. Soviel zur Behauptung, das Tier wäre krank. Wenn die "Käuferin" die Katze behalten will, dann muß sie zahlen. Mahnbescheid hilft.


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von hamburgerin01 am 19.04.2012 16:30
Status: Tao (11566 Beiträge)
Userwertung:  3,9  von 5 (von 236 User(n) bewertet)

>Katzen Fehlverkauf
Ich bin schon sehr gespannt, da die Zahlung zum 3.05 angesetzt ist, habe ich wie vom RA empfolen, ein Einschreiben geschick in dem steht das wenn sie nicht Zahlt in Zukunft die Post vom Rechtsanwalt kommt, TA Rechnungen und Laborbericht habe ich Kopiert und dazu gesteckt. Habe jetzt in der Sendungverfolgung geschaut, der Brief liegt dort auf der Post zur Abholung bereit. Bin gespannt ob Sie das Schreiben annimmt, wenn sie sieht von wem es kommt......

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von Nudellasso am 19.04.2012 19:59
Status: Praktikant (19 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Katzen Fehlverkauf
Schicken Sie das ganze lieber nochmal als Einwurf Einschreiben, dass erhält sie auf jeden Fall.

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von guest-12311.06.2012 09:58:36 am 20.04.2012 09:34
Status: Philosoph (585 Beiträge)
Userwertung:  2,7  von 5 (von 10 User(n) bewertet)


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