>Katze überfahren
Leider ist hier das Recht nicht auf Seite der Katze. Im Gegenteil: Wäre dem Autofahrer Stubentigers Frauchen bekannt, bekommt er noch eine kostenlose Autoreparatur.
Halter von Haustieren haften grundsätzlich - auch ohne Verschulden - für alle Schäden, die vom Haustier ausgehen (Gefährdungshaftung).
Und solange man nicht nachweisen kann, daß der Autofahrer die Katze vorsätzlich getötet hat, ist ihm auch nichts vorzuwerfen.
Auf alle Fälle muß er nicht anhalten und sich um das verletzte Tier kümmern. Im übrigen wäre das auch eine sehr gefährliche Angelegenheit, denn schwer verletzte Tiere können gefährlich sein und der Autofahrer kann ohnedies nicht helfen.
Außerdem ist jeder Todeskampf einer schwerverletzten Katze eine grausame Tragödie, die schwere psychische Schäden - insbesondere bei Kindern, aber auch bei abgebrühten Erwachsenen - auslösen kann.
Sicherlich ein Tabuthema, das man gerne verdrängt, aber juristisch eben nicht zu lösen.
Wolfgang
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"Wirtschafts-Consult Gesundheitsberufe "
von guest123-57 am 21.05.2004 12:47
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