Katze mit Verfaultem Maul gekauft

24. Juni 2016 Thema abonnieren
 Von 
Benjamin San
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Katze mit Verfaultem Maul gekauft

Hallo liebe Community,

am Freitag kaufte ich nachdem ich den Kontakt mit Privatverkäufer(V) bei Ebay-Kleinanzeigen hergestellt hatte von V eine 6 Jahre alte Katze für 100€. Im Chat fragte ich ob die Katze Gesund sei, was V mit "Ja gesund ist er" beantwortete. Nachdem wir einen Termin vereinbart hatten, fügte er hinzu: "Ach so und was vielleicht mal bei ihn gemacht werden müsste,wäre ne Zahnstein Behandlung..".

Wir besichtigten die Katze und uns viel der schlechte Atem auf, sprachen ihn darauf an worauf er antwortete, dass eine Zahnsteinbehandlung gemacht werden müsste, was aber "jetzt nicht so dringend" sei. Er war mit einem Freund , Ich mit meiner Freundin anwesend. Wir übergaben das Geld und fuhren mit der Katze 4 Tage später zum Tierarzt welcher feststellte, dass das Maul der Katze zum Teil verfault und vereitert ist. Die Tierärztin meinte, dass es um diesen Zustand zu erreichen Jahre gedauert haben muss und die Katze starke schmerzen haben muss. Operationskosten liegen bei ca. 200€.
Bisher kam noch keine Antworten ihm. Heute schrieb ich ihn bei einer seiner anderen Anzeigen an, worauf er Antwortete. Daraus ist zu schließen, dass er es bereits gelesen haben muss.

Ich würde die Katze gerne behalten aber die Tierarztkosten erstattet bekommen wollen.

Wir haben ihm bereits das Angebot gemacht, uns die 100€ Rückzuerstatten um die Op Behandlung zu bezahlen.


Welche Ansprüche kann ich geltend machen?



-- Editier von Benjamin San am 24.06.2016 10:53

-- Editier von Benjamin San am 24.06.2016 10:54

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Ich hoffe ihr habt die OP schon gemacht?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119651 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat:
Welche Ansprüche kann ich geltend machen?

Geltenmachen kann man alle Ansprüche.

Interessanter wäre doch wohl eher die Frage welche Ansprüche man mit gewisser Erfolgsaussicht durchsetzen könnte ... ?



Gibt es einen schriftlichen Kaufvertrag?
Gab es irgendwo einen Gewährleistungsausschluss?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
jau
Status:
Lehrling
(1512 Beiträge, 872x hilfreich)

zahnbehandlungskosten von 200,- € stellen heutzutage einen kleinen eingriff dar. bedeutet vieleicht zahnstein entfernen und eins zwei zähne behandeln evtl. ziehen ( obwohl bei ziehen/ reperatur schon mal 400-500€ schnell machbar sind)
das einige tierärzte aus einer mücke immer gleich einen elefanten machen (möchten) sollte bekannt sein.
also ihr habt die katze wissentlich über deren zu stand ( maulgeruch, zahnstein über all (?)) dennoch gekauft.
mehr brauch man nicht sagen.



0x Hilfreiche Antwort

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