Leserwertung: 
0,0 (von 0)
 Thema bewerten!

14046 Aufrufe
>Katze überfahren
Du schreibst mir aus der Seele, Zollerina.

Gruß
Don Camillo

-----------------
"Friede, Freude, Eierkuchen"


von Don Camillo am 19.05.2007 12:53
Status: Legende (288 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Katze überfahren
Ich habe nicht alle Beiträge gelesen und damit kein schiefes Bild entsteht: ich habe selber 9 eigene Katzen und eine Pensionskatze. Wenn ich eine überfahrene Katze sehe, blutet mir das Herz. Aber vielleicht sollten wir auch den Autofahrer ein bißchen positiver sehen und nicht auf jeden Fall Bösartigkeit unterstellen. Vielleicht hatte er es sehr eilig, möglicherweise sogar ein krankes Tier im Auto. Wohlgemerkt ich entschuldige das Verhalten nicht, aber vielleicht gibt es Gründe, die wir nicht kennen.
Ich kam einmal vom Sommerfest vom Tierheim und sah eine Katze, die aussah als ob sie sich auf der Straße sonnte. Ich fuhr zurück, lud sie ein (das war nicht ganz ungefährlich) und brachte sie zum Tierarzt. Da ich mich nicht als Richter über Leben und Tod aufspielen wollte, überlies ich die Entscheidung, ob einschläfern oder nicht (das Tier hatte eine schwere Rückgratverletzung) der Tierheimleiterin. Denn die hätte das Tier aufnehmen müssen, da ich es aus Platzgründen nicht konnte. Nach eingehender Rücksprache mit dem behandelnden Tierarzt entschied sie für das Einschläfern, was ihr verdammt schwer gefallen ist.





von weiseblume am 19.05.2007 18:37
Status: Stift (44 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Katze überfahren
> möglicherweise sogar ein krankes Tier im Auto




von KleinerJurist am 19.05.2007 19:11
Status: Unsterblich (1442 Beiträge)
Userwertung:  4,0  (von 1 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Katze überfahren

> möglicherweise sogar ein krankes Tier im Auto

das ist natürlich eine triftige Entschuldigung, ich Depp dachte schon an etwas banales wie z.B. kranke Kinder.

Etwas zum besseren Verständnis:

ab ca. 30 km/h kann es für Kleintiere tödlich werden, je nachdem, welcher Körperteil wie getroffen wird. Und wenn jemand legale 50 fährt, ist das zu ca. 75% bei diesen Tieren tödlich, weil sie mit dem ganzen Körper anprallen.

Verteufelt nicht die Autofahrer, die können nicht immer was dafür, wenn Euer Stubentiger vor das Auto jumpt.

Und nochwas: bitte den Katzen auch einen Adressenanhänger an das Halsband knippeln.



von Dietmar_S. am 08.06.2007 13:11
Status: Senior (187 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Katze überfahren
Ich frage mich ob sich die Rechtslage mittlerweile nicht geändert hat - da zumindest hier in der Schweiz - Tiere nicht mehr als Sache gelten?!

Wir (ich, meine Freundin und Ihre Mutter) waren gestern (10.06.2007) in der Stadt Zürich auf dem Weg zu Verwandten.
Kurz vor unserem Ziel bemerkten wir wie eine Katze direkt vor ein entgegen kommendes Auto sprang.
Der Fahrer hatte keine Chance zu bremsen, auch ausweichen hätte leider keinen Unterschied gemacht.
Was uns jedoch am meisten gestört hatte, ist die Tatsache das dieser seinen weg einfach fortsetzte und nicht mal nach dem Tier sah.

Ich hatte so rasch es ging angehalten und wir sind alle drei ausgestiegen um nach der Katze zu sehen.
Wir haben sie gleich neben der Strasse in einem Gebüsch gefunden wo sie sich noch hinschleppte.
Da sie noch lebte haben wir sie in eine Decke gewickelt und brachten sie zu den erwähnten verwandet da der Mann Tierarzt ist.
Leider hat die Katze es nicht geschafft, als wir ankamen war sie bereits tot.

Auf dem Rückweg haben wir dann noch einige Blätter mit unserer Telefonnummer am Ort des Geschehens hinterlassen.
Wir hoffen das die Besitzer sich melden und somit nicht im Ungewissen bleiben müssen.

Wir waren eigentlich auf dem Weg zu einem Geburtstag aber für uns war der Tag danach gelaufen!
Im nachhinein nervt mich am meisten das ich mir das Nummern-Schild des Fahrzeugs nicht gemerkt habe. Der Typ hätte noch von uns gehört...



von mkcoge am 11.06.2007 11:37
Status: Frischling (2 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Katze überfahren
Hallo,

Ich war mit ein paar Freunden im Kino. Auf der Heimfahrt ist mir (wahrscheinlich) eine Katze unter die Räder gekommen. Hab angehalten und gesucht, konnte aber nichts finden. Habe dann einen Freund nach Hause gefahren, der mir und einem weiteren Freund eine Taschenlampe mitgab. Trotz suche mit Taschenlampe haben wir nichts gefunden. Es war nichtmal Blut, Fell oder sonstige Anzeichen eines Unfalls auf der Straße oder am Auto erkennbar. Hätte ich die Polizei rufen sollen? Ist wohl keine rechtliche Frage aber mir trotzdem wichtig. Reagieren die überhaupt auf solche Anrufe und suchen sofort nach dem noch lebenden Tier oder Kadaver?

MfG

Bjarki



von Bjarki am 30.06.2007 02:27
Status: Frischling (2 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Katze überfahren
Ist zwar schon ein paar Tage her, aber die ursprüngliche Frage ist ja fast in Pöbeleien untergegangen.
In Wirklichkeit sieht es so aus:

Es besteht eine Garantenpflicht aus Ingerenz für den Kraftfahrer der ein Tier anfährt, ohne dass es auf ein Verschulden des Fahrers ankommt.
Lässt er das Tier, dem er durch den Unfall länger andauernde oder sich wiederholende Schmerzen oder Leiden zugefügt hat, untätig liegen, so macht er sich nach § 17 Tierschutzgesetz durch Unterlassen strafbar.
Der Fahrer wäre verpflichtet, die tierärztliche Versorgung des Tieres sicherzustellen, bspw. durch Verbringen zum nächsten Tierarzt. Durch den Transport verursachte Verschmutzungen der Kleidung oder des PKW müssten hierbei von ihm in Kauf genommen werden.
In Betracht kommt in diesen Fällen unabhängig vom Wert des Tieres auch immer eine Strafbarkeit wegen Sachbeschädigung durch Unterlassen nach §§ 303, 13 Strafgesetzbuch sowie wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort gemäß § 142 Strafgesetzbuch.
Bei Verwirklichung der Tatbestände stünden diese in Tateinheit zum Verstoß gegen § 17 Tierschutzgesetz.
Nachrangig zum § 17 Tierschutzgesetz kommt auch unterlassene Hilfeleistung nach § 323c Strafgesetzbuch in Betracht.
Auch am Unfall nicht Beteiligte können sich in jedem Fall der unterlassenen Hilfeleistung schuldig machen, wenn sie die mögliche und erforderliche Hilfe nicht leisten.

Gruß
Heike


von HeikeG am 18.09.2007 12:56
Status: Frischling (3 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Katze überfahren
Dieser zeigt: Das Katzenhalterinnenklischee ist keins, es gibt sie wirklich... gruslig


von bear am 21.09.2007 10:15
Status: Unsterblich (1401 Beiträge)
Userwertung:  3,0  (von 2 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Katze überfahren
ich habe auch vor ein paar tagen eine katze überfahren und ich muss sagen die halter sind selber schuld wenn sie ihre stubentieger rauslassen... GENAU das ist der grund warum mein Mucki ein reiner wohnungskater ist..!!!
wer seine katze raus lässt spielt mit dem leben der stubentieger weil so etwas wohl oft genug passiert ..wer ist dann egoistisch und ******t auf seine umwelt????
die autofahrer die die katze überfahren weil es nicht anders geht oder die menschen die ihre katze rauslassen (OBWOHL sie wissen das täglich 100te von katzen überfahren werden oder für andere sachen zweckentfremdet werden)also bitte kommt mal klar von wegen Tierliebe wenn ihr eure Katzen sooooo liebt warum lasst ihr sie dann raus???
ich selber bin auch weiter gefahren 1.weil ich es eilig hatte und zweitens weil ich geschockt war und es net ertragen konnte auszusteigen und das tote tier zu sehen es war SCHLIMM genug das das passiert ist...
bei menschen ist das etwas anderes...denen kann man noch helfen und sie springen nicht selbsmordgefärdet auf die strasse... ich war mit 70Km/h unterwegs

also denkt IHR nach bevor ih eure heissgeliebten Stubetieger auf die strasse lasst...oder schickt ihr eure KLEINKINDER auch alleine auf die strasse TIERE sind wie kleine Kinder sie haben keinen großen hang zur realität sie machen was sie wollen... beispiel kleinkind sieht luftballon und rennt los Katze sie maus und rennt los

macht euch das mal klar bevor ihr urteilt


von Kleine300182 am 26.07.2008 20:05
Status: Frischling (4 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Katze überfahren
Ich glaub ich hör nicht richtig???!!!
Tierliebe = die Katze ihr Leben lang in der Wohnung einsperren?? Tolles Katzenleben

Warum rennt denn die Katze los wenn sie eine Maus sieht???? Weil es in ihrer Natur liegt??!!!
Aber das muss jeder selber wissen was er seinem Haustier antut...die können ja leider nicht ihre Meinung sagen...

Rechtsberatung online
Anwälte antworten in wenigen
Minuten. Den Preis bestimmen Sie!
www.frag-einen-anwalt.de

Steuerberatung online
Steuerberater antworten in wenigen
Minuten. Den Preis bestimmen Sie!
www.frag-einen-steuerprofi.de




von Karomeo am 26.07.2008 20:48
Status: Praktikant (10 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

Tierrecht/ Tierkaufrecht/ Haftung Rechtsberatung bei 123recht.net:
Persönliche
Beratung online

Schneller Rat in 48 Std.*
Mit Dokumentenupload.
Mehr Infos
Jetzt Online 409 Anwälte jetzt erreichbar. Beratung in diesem Rechtsgebiet bereits ab 20,00 €.
Zur Anwaltsliste
Telefonberatung
Rechtsauskunft sofort
mit Preissicherheit.*

Mehr Infos
Jetzt Online 37 Anwälte jetzt telefonisch erreichbar. Beratung in diesem Rechtsgebiet bereits ab 1,29 €/Min.
Zur Anwaltsliste
Tierrecht auf www.frag-einen-anwalt.de

Anwälte antworten auf Ihre Fragen zum Thema Tierrecht. Sie bestimmen den Preis!
Die neuesten 4 Antworten zu:
Erlaubnis vom Vermieter
beantwortet von RA Newerla für €20
Neue Eigentümer wollen den Hund zurückgeben
beantwortet von RA Meivogel für €40
Pferdeeinstellungsvertrag kündigen.
beantwortet von RA Scholz für €50
Mehr Fragen lesen
Mustertexte und Vorlagen zum Tierrecht
Kaufvertrag Haustier
Zustimmungsverlangen zur Tierhaltung
mehr Vorlagen

Vorlagen und Mustertexte suchen: