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Kassen müssen Erwachsenen ADHS-Medikament nicht zahlen

AFP VOM 30.6.2009 | Nachrichten - Nachrichten | 4124 Aufrufe
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Krankenkassen, Medikamente

BSG: Anwendung auf Kinder und Jugendliche beschränkt

Erwachsene mit der Konzentrationsstörung ADHS haben keinen Anspruch auf Medikamente mit dem Wirkstoff Methylphenidat. Wie am Dienstag das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschied, müssen die gesetzlichen Krankenkassen das Mittel nur für Kinder ab sechs Jahren sowie Jugendliche bezahlen. (Az: B 1 KR 5/09/ R)

Das Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktiv-Syndrom (ADHS) ist mit Konzentrationsstörungen, ungewöhnlichem Aktivitäts- und Bewegungsdrang sowie extremer Impulsivität verbunden. Es galt lange als Krankheit, die nur bei Kindern auftritt. Nach neueren Studien lebt die Krankheit aber bei jedem Zweiten später im Erwachsenenalter wieder auf; insgesamt zwei bis vier Prozent aller Erwachsenen sollen betroffen sein. Bei der medikamentösen Behandlung gehört Methylphenidat zu den Wirkstoffen der ersten Wahl, entsprechende Mittel sind jedoch nur für Kinder und Jugendliche zugelassen.

Wie das BSG auf die Klage eines zum Behandlungszeitpunkt 19-Jährigen entschied, können Erwachsene das Mittel daher nicht von den Kassen beanspruchen. Für eine Ausnahme seien die Voraussetzungen nicht erfüllt; insbesondere fehle es an ausreichenden Untersuchungen zur Dosierung. Der Kläger gibt nach eigenen Angaben jeden Monat 80 bis 126 Euro für das Medikament aus.

Ein Vertreter der beklagten Techniker Krankenkasse (TK) sagte, die Kassen würden Versicherten, die bereits als Jugendliche erfolgreich mit Methylphenidat behandelt wurden, das Mittel in der Regel ein oder zwei Jahre weiter bezahlen - insbesondere dann, wenn die jungen Erwachsenen sich noch in der Ausbildung oder in Prüfungen befinden.

30. Juni 2009 - 13.54 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2009


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