Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340828
zufriedene Nutzer

Kartengebühr für SIM Karte berechnet(nicht Bestandteil der AGB TalklineAbzocke)

Leserwertung: 
 Thema bewerten!

25318 Aufrufe

Kartengebühr für SIM Karte berechnet(nicht Bestandteil der AGB TalklineAbzocke)

Hallo,

folgendes Problem :

Nach meiner Kündigung bei Talkline(ja ich weiß schon) hab ich die Abschlussrechnung bekommen und dort wurden mir 8,92 für die SIM Karte in Rechnugn gestellt. Nun war diese Gebühr zum Zeitpunkt des Vertragabschlusses in keinster Weise Bestandteil der AGB und somit auch nicht meines Vetrages. Das habe ich auch Talkline schon mitgeteilt.

Antwotrt :

Sie hätten Ihre Kunden in den Rechnungen 3/2004 darauf 'hingewiesen' dass nun eine Gebühr fällig wäre. Tja nur gab es aussließlich Online Rechnung und AGB Änderungen können doch nicht so einfach übernommen werden da dies nicht mal Schriftform war(da nur online)

Wie sollte ich hier am besten verfahren ?

Danke schon mal im voraus


von neueruser04 am 06.06.2005 09:32
Status: Stift (30 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>Kartengebühr für SIM Karte berechnet(nicht Bestandteil der AGB TalklineAbzocke)
Habe das gleiche Problem :-(( bei mir haben sie 8,97 € berechnet.

Wenn sich die AGB lt. Talkline im März 2004 geändert haben und diese "Deaktivierungsgebühr" eingeführt wurde, hätte man da dann nicht ein Sonderkündigungsrecht gehabt. Daruf wurde man aber nie hingewiesen. Hätte ja auch per Newsletter erfolgen können. Oder sehe ich das falsch??


von flitzchen am 07.06.2005 15:37
Status: Praktikant (11 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Kartengebühr für SIM Karte berechnet(nicht Bestandteil der AGB TalklineAbzocke)
Hallo!

Verstehe ich richtig?

Talkline hat im März 2004 die AGB geändert. Danach fällt für die Bereitstellung der SIM-Karte eine Gebühr an. Diese Gebühr wird aber erst bei Kündigung berechnet?

Dann wäre es eine versteckte Deaktivierungsgebühr, die nach § 308 Nr. 7 BGB unzulässig ist.


>>"
In Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist insbesondere unwirksam
.....
Nr. 7: (Abwicklung von Verträgen)
eine Bestimmung, nach der der Verwender für den Fall, dass eine Vertragspartei vom Vertrag zurücktritt oder den Vertrag kündigt,

a) eine unangemessen hohe Vergütung für die Nutzung oder den Gebrauch einer Sache oder eines Rechts oder für erbrachte Leistungen oder

b) einen unangemessen hohen Ersatz von Aufwendungen verlangen kann;"<<

Gehen Sie doch einmal zur Verbraucherzentrale. Wenn Ihnen dies zu umständlich ist, können Sie ja mal die Zahlung verweigern unter Berufung auf § 308 Nr. 7 BGB.


Gruß
Harry


von Harry2000 am 07.06.2005 21:27
Status: Unsterblich (1105 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Kartengebühr für SIM Karte berechnet(nicht Bestandteil der AGB TalklineAbzocke)
Genau so ist es!

Habe eben eine Email an Talkline gesendet und bin auf deren Antwort neugierig.




von Bapiken am 07.06.2005 22:54
Status: Junior (60 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Kartengebühr für SIM Karte berechnet(nicht Bestandteil der AGB TalklineAbzocke)
Die Antwort von Talkline:

Sehr geehrter XXX,

vielen Dank für Ihre eMail.

Sie beanstanden die Gebühr für die Mobilfunkkarte.

Bitte beachten Sie, daß wir auf diese Gebühr in unserer Preisliste
hinweisen. Unsere Bestandskunden wurden im Frühjahr 2004 in ihren
Rechnungen auf die Einführung der Gebühr ausdrücklich hingewiesen.

Sie haben bei Vertragsabschluß eine SIM-Karte zur Verfügung gestellt
bekommen. Diese Karte geht nicht in Ihren Besitz über und muß daher nach
Vertragsende innerhalb von 14 Tagen an uns zurückgeschickt werden.
Geschieht dies nicht, stellen wir den Gegenwert der Karte mit 8,97 EUR in
Rechnung.

----
Ich habe Talkline nun mitgeteilt, dass die Karte gerne nach Erstattung der Gebühren an Talkline zurückgeschickt werden kann.
ICh sehe das als reine Schikane, da die doch mit der alten SIM Karte eh nichts mehr anfangen können.

Wie sollte ich weitervorgehen?


von Bapiken am 08.06.2005 15:59
Status: Junior (60 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Kartengebühr für SIM Karte berechnet(nicht Bestandteil der AGB TalklineAbzocke)
Hallo!

Habe mir die aktuellen AGB von www.talkline.de mal angeschaut. Da steht nichts von einer solchen Gebühr.

Habt Ihr die Rechnungen von März 2004 nicht mehr?

Wenn nicht, dann würde ich einfach bestreiten, eine solche Mitteilung (AGB-Änderung) erhalten zu haben. Dann muß Talkline beweisen, daß die Änderung erfolgte und daß diese Euch auch zugegangen ist.

Soweit ich weiß, geht die SIM-Karte mit Erhalt in das Eigentum des Kunden über. D.h. sie kann gar nicht so einfach zurückgefordert werden. Jedenfalls mußte ich noch nie SIM-Karten zurücksenden - die werden deaktiviert und sind damit eh wertlos. Eine Änderung der AGB diesbezüglich hätte daher ganz eindeutig erfolgen müssen - z.B. durch ein gesondertes Anschreiben.

Ich bezweifle daher sehr stark, daß eine solche Klausel in den AGB - selbst wenn sie wirksam vereinbart wurde - rechtlich Bestand hätte.

Wäre schön, mal von paar Kollegen hier aus dem Forum eine Meinung zu hören.


Gruß
Harry




von Harry2000 am 08.06.2005 23:05
Status: Unsterblich (1105 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Kartengebühr für SIM Karte berechnet(nicht Bestandteil der AGB TalklineAbzocke)
Habe heute von Talkline ANtwort bekommen, dass ich die Karte an sie zurücksenden soll.

Soll ich das machen (die 14 Tage sind schon lange vorbei in denen es normalerweise geschehen muß), nicht dass ich auch noch auf dem Porto sitzen bleibe und die Gebühr auch nicht erstattet bekomme.

"kauft" man die SIM-KArte nicht schon mit der Aktivierungsgebühr?


von Bapiken am 09.06.2005 17:17
Status: Junior (60 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Kartengebühr für SIM Karte berechnet(nicht Bestandteil der AGB TalklineAbzocke)
ehr geehrter XXX,

vielen Dank für Ihre eMail.

Wir haben Ihren Fall noch einmal überprüft.

Die Sim-Gebühr haben wir Ihnen auf Ihrem Kundenkonto wieder
gutgeschrieben, daraus erfolgt eine Überweisung auf Ihr Bankkonto. Diese
Bearbeitung dauert einige Tage, daher bitten wir Sie um etwas Geduld.

----
Na das nenn ich einen Sinneswandel von Talkline!


von Bapiken am 10.06.2005 15:58
Status: Junior (60 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Kartengebühr für SIM Karte berechnet(nicht Bestandteil der AGB TalklineAbzocke)
Was hast du denn geschrieben?


von Harry2000 am 10.06.2005 20:31
Status: Unsterblich (1105 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Kartengebühr für SIM Karte berechnet(nicht Bestandteil der AGB TalklineAbzocke)
Hallo,
nach Vertragsende hat Talkline mir auch die Kartengebühr von 8,97 € berechnet und vom Konto abgebucht. Hab den Betrag von meiner Bank wieder zurückbuchen lassen und Widerspruch eingelegt. Die nächste Rechnung lautete dann auf 17,45 €. Hab dann nochmals Widerspruch eingelegt, den Betrag zurückbuchen lassen und wollte von Talkline wissen, wie dieser Betrag zustande kommt. Hab nach einiger Zeit das gleiche Schreiben wie Bapiken erhalten, dass sie 8,97 € für die Karte berechnen. Damit war aber immer noch nicht klar, woher der Betrag von 17,45 € kommt. Hab dann eine Mahnung über 26,40 € (8,96 € + 17,45 €) erhalten. Hab nochmals an Talkline geschrieben und wieder den gleichen Formbrief erhalten. Als nächstes buchte Talkline 17,45 € von meinem Konto ab, obwohl ich inzwischen die Einzugsermächtigung für mein Konto widerrufen hatte. Ich hab den Betrag nicht mehr zurückbuchen lassen. Der Gipfel des Ganzen ist, dass ich danach noch 2 Schreiben von einem Inkasso-Unternehmen bekommen habe. Darin wird der Rechnungsbetrag von 26,40 € angeführt. Die Gesamtforderung beträgt 58,41 €. Was soll ich jetzt tun?


von Linumea am 15.06.2005 10:52
Status: Frischling (6 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Kartengebühr für SIM Karte berechnet(nicht Bestandteil der AGB TalklineAbzocke)
Hallo Forumteilnehmer.

Habe bei Unicomdirekt/Talkline meinen Vertrag gekündigt. Habe auch eine Gebühr für die nicht zurück geschickte Sim-Karte berechnet bekommen. Nach meinem Widerspruch erstattet Talkline mir die Gebühr.

Wortlaut des Widerspruchs:
Sehr geehrte Damen und Herren,

In Ihrer Antwort auf meinen Widerspruch gegen die o.g. Gebühr in meiner letzten Handyrechnung nehmen Sie Bezug darauf, dass auf den Rechnungen im Frühjahr 2004 auf die Einführung dieser Gebühr "ausdrücklich hingewiesen" wurde.

Dieser Hinweis, der zudem an einer Stelle plaziert war, wo sonst allgemeine Werbung abgedruckt wurde, hat rechtlich keinerlei bindende Wirkung. In der bei Vertragsabschluss gültigen AGB und Preisliste gab es diese Gebühr nicht.

Ich habe mich inzwischen rechtlich beraten lassen und stelle fest:
- dass AGB-Änderungen einer ausdrücklichen Schriftform bedürfen und nicht nur als Mitteilung auf der Rechnung abgedruckt werden dürfen.
- dass in AGB-Änderungen explizit auf eine schriftliche Widerrufsmöglichkeit hingewiesen werden muss. Stattdessen haben Sie nur eine teure 0180er Telefonnummer als Widerrufsmöglichkeit angegeben.
- nach §305c BGB kommen "Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die nach den Umständen, insbesondere nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrags, so ungewöhnlich sind, dass der Vertragspartner des Verwenders mit ihnen nicht zu rechnen braucht, werden nicht Vertragsbestandteil." Dieser Teil der AGB ist somit nichtig.
- die SIM-Karte sich nicht im Besitz von Talkline befindet, sondern von mir bei Vertragsabschluss käuflich erworben wurde. Eine Eigentumsübertragung an Talkline oder gar Schenkung o.ä. hat nicht stattgefunden.

Sollte die beanstandete Gebühr in Höhe von 8,97 EUR, die zusammen mit der letzten Rechnung unberechtigterweise von meinem Konto per Lastschrift eingezogen wurde, von Ihnen nicht innerhalb von 14 Tagen auf mein Konto zurück überwiesen worden sein, werde ich der Lastschrift widersprechen. Ich werde dann den Rechnungsbetrag abzüglich der o.g. Gebühr und Aufwandspauschale an Talkline überweisen.

Abschließend stelle ich fest:
Wenn es Ihnen tatsächlich um die Rücksendung der SIM-Karte gegangen wäre, hätten Sie in Ihrem Kündigungs-Bestätigungsschreiben vom 13.12.2004 auf die entsprechende Klausel hingewiesen. Es handelt sich also vermutlich um eine versteckte Deaktivierungsgebühr, die von den Gerichten jedoch ausdrücklich verboten wurde. Ich habe persönlich kein Interesse an der deaktivierten SIM-Karte und biete Ihnen hiermit an, diese innerhalb von 14 Tagen bei mir abzuholen. Danach wird die Karte vernichtet.
Sollten Sie mit dieser Vorgehensweise nicht einverstanden sein sein, behalte ich mir ausdrücklich vor, rechtliche Schritte über meinen Anwalt gegen Sie einzuleiten und Ihnen alle entstehenden Kosten (Anwalt, Rückbuchungsgebühr, Porto etc.) in Rechnung zu stellen."

Mit freundlichen Grüßen und ein schönes Wochenende


von xxxl am 27.01.2006 14:44
Status: Frischling (2 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!


Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.

« Zurück | Seite: 1 2 3 | weiter »
123recht.net ist Rechtspartner von:

340828
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97916
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online