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Karosserieschaden durch Werkstatt - Haftung?

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Karosserieschaden durch Werkstatt - Haftung?

Hallo,

folgender Fall ist einem Kollegen aus einem Fahrzeugforum passiert:

Kunde gibt sein Fahrzeug zur Scheibentönung in die Werkstatt. Nach Erledigung der Arbeiten stellt der Kunde bei Abholung des Fahrzeugs einen Schaden an Lack und Blech einer Tür fest. Ursache: Das Türfangband an dieser Tür fehlt und der Mech hat die Tür soweit aufgerissen, dass sich der Kotflügel seitlich in die Tür gedrückt hat.

Die Werkstatt lehnt nun die Übernahme des Schadens ab mit der Begründung, der Kunde hätte bei Fahrzeugabgabe nicht auf das fehlende Fangband hingewiesen und hätte somit den Schaden selbst zu verantworten.

Wie ist Eure Einschätzung dazu?

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von KleinerSpinner am 04.08.2012 10:36
Status: Senior (185 Beiträge)
Userwertung:  4,3  von 5 (von 6 User(n) bewertet)

Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 117 weitere Beiträge zum Thema "Werkstatt".


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>Karosserieschaden durch Werkstatt - Haftung?
quote:
Wie ist Eure Einschätzung dazu?


Das ist Unsinn. Gerade eine Auto-Werkstatt kann dem Kunden schlecht ein (Mit-) Verschulden vorwerfen, wenn er ein Auto mit Mängeln/Defekten einliefert.

Da besteht ein deliktischer Schadensersatzanspruch aus § 823 BGB gegen den Mechaniker.

Parallel haftet die Werkstatt wegen schuldhafter Schlechterfüllung des Werkvertrages nach § 280 BGB.

Die soll das ihrer Haftpflicht melden, die wird das ohne Probleme regulieren, die Werkstatt muss es eben anzeigen.

Wenn es Probleme gibt, wären schon jetzt, ohne Weiteres die Rechtsanwaltskosten zu erstatten, das zählt mit zum Schadensersatz.

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von guest-12322.08.2012 17:44:40 am 04.08.2012 11:22
Status: Tao (7220 Beiträge)
Userwertung:  3,2  von 5 (von 178 User(n) bewertet)

>Karosserieschaden durch Werkstatt - Haftung?
Eine Werkstatt muss also erstmal auf Mängel prüfen, wenn ein Fahrzeug zum Scheiben tönen gebracht wird, was ja nun rein garnicht mit Mängelbeseitigung/Reparaturen zu tun hat? Der Kunde wird sich freuen, wenn hier Arbeiten vorgenommen und natürlich berechnet werden, die mit dem Auftrag rein garnicht zu tun haben. Und noch dazu die Frage im Raum steht, um was für eine Werkstatt es sich handelt, eine "normale" Reparaturwerkstatt oder einen auf Fachbetrieb für tönen, lockeren, etc.

Der Ansatzpunkt wäre also gewesen, ob es zur Sorgfaltspflicht der Werkstatt gehört hätte, auch auf solche speziellen Defekte zu achten. Aber das sollten wenn möglich die entsprechenden Versicherungen klären.

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von florian3011 am 04.08.2012 15:21
Status: Unsterblich (2970 Beiträge)
Userwertung:  2,8  von 5 (von 33 User(n) bewertet)

>Karosserieschaden durch Werkstatt - Haftung?
Hallo,

quote:
Das ist Unsinn. Gerade eine Auto-Werkstatt kann dem Kunden schlecht ein (Mit-) Verschulden vorwerfen, wenn er ein Auto mit Mängeln/Defekten einliefert.
Nein, das ist Unsinn.

Natürlich muss bei der Übergabe eines defekten Fahrzeuges ein Hinweis erfolgen, was defekt ist bzw. jedenfalls eine Vermutung (der Kunde ist ja kein Fachmann), niemand muss mit einer defekten Tür rechnen.

MfG Stefan



von reckoner am 04.08.2012 17:09
Status: Unsterblich (3847 Beiträge)
Userwertung:  3,4  von 5 (von 124 User(n) bewertet)

>Karosserieschaden durch Werkstatt - Haftung?
quote:
Der Ansatzpunkt wäre also gewesen, ob es zur Sorgfaltspflicht der Werkstatt gehört hätte, auch auf solche speziellen Defekte zu achten.

Nein, der Ansatzpunkt ist, ob Vorschäden beim Schadensersatz zu berücksichtigen sind. Das bedeutet hier, dass TE kein neues Türfangband bekommt. Das hat schliesslich schon gefehlt.

Der verursachte Schaden an Tür und Kotflügel muss dagegen voll ersetzt werden. Ein Mitverschulden des TE ist hier nicht ersichtlich, reine untaugliche Schutzbehauptung der Werkstatt.

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von guest-12322.08.2012 17:44:40 am 04.08.2012 17:17
Status: Tao (7220 Beiträge)
Userwertung:  3,2  von 5 (von 178 User(n) bewertet)

>Karosserieschaden durch Werkstatt - Haftung?
Hallo flawless,

quote:
Das bedeutet hier, dass TE kein neues Türfangband bekommt. Das hat schliesslich schon gefehlt.
Das ist doch völlig unstrittig, und wird wohl von dem TE auch nicht gefordert. Noch dazu ist das Türfangband ein Pfennigartikel.

quote:
Der verursachte Schaden an Tür und Kotflügel muss dagegen voll ersetzt werden. Ein Mitverschulden des TE ist hier nicht ersichtlich, reine untaugliche Schutzbehauptung der Werkstatt.
Naja, es muss wohl in jedem Fall ergründet werden, wer oder was schadensursächlich war.

Und dann wäre noch die Frage, ob man eine Tür überhaupt einfach bis zum Anschlag öffnen darf? Ich bin da aber der Meinung, dass man das darf, weil man darauf vertrauen kann, dass das übliche Türfangband auch vorhanden ist.

Wenn das Fahrzeug insgesamt in schlechten Zustand ist, muss ich vielleicht damit rechnen, dass auch das Türfangband durchgerostet ist (kommt vor, hatte ich auch schon mal). Aber davon schreibt der TE nichts, ich gehe von "nicht vorhanden, weil beim Einbau der Tür vergessen" o.ä. aus.

Konstruieren wir mal einen extremeren Fall: Ich bin ein lausiger Hobbybastler und habe beim Einbau einer neuen Tür vergessen, die Schaniere anzuschrauben. (nehmen wir an, sie hält im geschlossenen Zustand auch so)
Nun fahre ich zu einer Werkstatt, steige natürlich durch die Beifahrertür aus (mache ich immer so, ich weiß ja, dass die Fahrertür noch nicht funktioniert) und gebe das Fahrzeug zum Ölwechsel; wohlgemerkt, ohne Warnung vor der Tür.
Wenn ich dann nach einer Stunde das Auto wieder abholen möchte, berichtet mir der Mechaniker, dass ihm beim Türöffnen die gesamte Tür auf den Boden fiel, Totalschaden.
Meinst du wirklich, dass ich nun eine neue Tür bekomme?

MfG Stefan



von reckoner am 04.08.2012 23:52
Status: Unsterblich (3847 Beiträge)
Userwertung:  3,4  von 5 (von 124 User(n) bewertet)

>Karosserieschaden durch Werkstatt - Haftung?
quote:
Konstruieren wir mal einen extremeren Fall: ...


Wieso sollten wir das tun?

Was fehlt dir denn hier bei § 823 BGB, nehmen wir der Einfachheit halber mal Den.

Hat denn der Halter den Schaden verursacht? Trifft die Werkstatt, genauer den Monteur etwa keine Schuld?

Wer vorsätzlich oder fahrlässig das ... Eigentum ... eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

"Haptisch" merkt man übrigens sofort, ob das Fangband fehlt. Erst recht, wenn man mit Autos seinen Lebensunterhalt verdient.

Was stört dich denn daran, dass das über die Werkstatt-Haftpflicht abgewickelt wird?

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-- Editiert flawless am 05.08.2012 00:24


von guest-12322.08.2012 17:44:40 am 05.08.2012 00:20
Status: Tao (7220 Beiträge)
Userwertung:  3,2  von 5 (von 178 User(n) bewertet)

>Karosserieschaden durch Werkstatt - Haftung?
Hallo flawless,

quote:
Wieso sollten wir da tun?
Wieso nicht? Weil du meinen Fall vielleicht doch anders sehen würdest?

quote:
Was fehlt dir denn hier bei § 823 BGB, nehmen wir der Einfachheit halber mal den.
Die Fahrläßigkeit natürlich.

quote:
"Haptisch" merkt man übrigens sofort, ob das Fangband fehlt. Erst recht, wenn man mit Autos seinen Lebensunterhalt verdient.
Nee, da merkt man nur die Rasten. Es gibt Fahrzeuge, bei denen das ein Bauteil ist, aber auch solche bei denen das getrennt ist und somit nur das Fangband fehlen kann.

Außerdem kann es bei schnellem Türöffnen schon zu spät sein, wenn man es haptisch bemerkt. Dann wäre die Frage, ob man eine Tür schnell öffnen, also quasi aufreißen darf?

quote:
Was stört dich denn daran, dass das über die Werkstatt-Haftpflicht abgewickelt wird?
Und was stört dich daran, dass der TE auf dem Schaden sitzen bleibt?
Ich muss sagen, dass es mir persönlich in beiden Fällen egal ist, ich schreibe hier nur, wer meiner Meinung nach der Schuldige ist.
Und ich möchte eventuell die Fragesteller vor unüberlegten und teuren Rechtsstreitigkeiten bewahren. Entscheiden müssen sie das aber eh' selber.

MfG Stefan



von reckoner am 05.08.2012 00:47
Status: Unsterblich (3847 Beiträge)
Userwertung:  3,4  von 5 (von 124 User(n) bewertet)

>Karosserieschaden durch Werkstatt - Haftung?
quote:
Dann wäre die Frage, ob man eine Tür schnell öffnen, also quasi aufreißen darf?

Darf man das denn als "Werkstatt" bei einem Kundenfahrzeug?

Wie ist diese Frage im Rahmen des § 276 BGB zu beantworten?

quote:
Und was stört dich daran, dass der TE auf dem Schaden sitzen bleibt?

Das widerspricht hier nicht nur dem Bauchgefühl, sondern auch der Rechtslage.

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von guest-12322.08.2012 17:44:40 am 05.08.2012 01:24
Status: Tao (7220 Beiträge)
Userwertung:  3,2  von 5 (von 178 User(n) bewertet)


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