>Karosserieschaden durch Werkstatt - Haftung?
Hallo flawless,
quote:
Das bedeutet hier, dass TE kein neues Türfangband bekommt. Das hat schliesslich schon gefehlt.
Das ist doch völlig unstrittig, und wird wohl von dem TE auch nicht gefordert. Noch dazu ist das Türfangband ein Pfennigartikel.
quote:
Der verursachte Schaden an Tür und Kotflügel muss dagegen voll ersetzt werden. Ein Mitverschulden des TE ist hier nicht ersichtlich, reine untaugliche Schutzbehauptung der Werkstatt.
Naja, es muss wohl in jedem Fall ergründet werden, wer oder was schadensursächlich war.
Und dann wäre noch die Frage, ob man eine Tür überhaupt einfach bis zum Anschlag öffnen darf? Ich bin da aber der Meinung, dass man das darf, weil man darauf vertrauen kann, dass das übliche Türfangband auch vorhanden ist.
Wenn das Fahrzeug insgesamt in schlechten Zustand ist, muss ich vielleicht damit rechnen, dass auch das Türfangband durchgerostet ist (kommt vor, hatte ich auch schon mal). Aber davon schreibt der TE nichts, ich gehe von "nicht vorhanden, weil beim Einbau der Tür vergessen" o.ä. aus.
Konstruieren wir mal einen extremeren Fall: Ich bin ein lausiger Hobbybastler und habe beim Einbau einer neuen Tür vergessen, die Schaniere anzuschrauben.

(nehmen wir an, sie hält im geschlossenen Zustand auch so)
Nun fahre ich zu einer Werkstatt, steige natürlich durch die Beifahrertür aus (mache ich immer so, ich weiß ja, dass die Fahrertür noch nicht funktioniert) und gebe das Fahrzeug zum Ölwechsel; wohlgemerkt, ohne Warnung vor der Tür.
Wenn ich dann nach einer Stunde das Auto wieder abholen möchte, berichtet mir der Mechaniker, dass ihm beim Türöffnen die gesamte Tür auf den Boden fiel, Totalschaden.
Meinst du wirklich, dass ich nun eine neue Tür bekomme?
MfG Stefan
von reckoner am 04.08.2012 23:52
Status: Unsterblich (3847 Beiträge)
Userwertung:
3,4 von 5
(von 124 User(n) bewertet)
› Diesen User ignorieren
› Diesen User bewerten
› Beitrag melden