Das Bundesverfassungsgericht hat die Abschiebung eines eritreischen Flüchtlings nach Griechenland auf Grundlage des sogenannten Dublin-Abkommens gestoppt. Das Gericht will nach eigenen Angaben vom Mittwoch an diesem und bislang fünf weiteren Fällen unter anderem prüfen, ob Abschiebungen ohne Rechtsschutz der Betroffenen in einen EU-Staat auch dann möglich sind, wenn dort für die Asylbewerber "bedrohliche rechtliche Defizite" herrschen. Ein Urteil werde bis zum Sommer 2010 angestrebt.
Der Eritreer sollte ohne weitere Prüfung seines Falles nach Griechenland abgeschoben werden, weil er dort bereits einen Asylantrag gestellt hatte.
9. Dezember 2009 - 14.46 Uhr
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