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Karlsruhe verhandelt über umstrittene Online-Durchsuchung

AFP VOM 10.10.2007 | Nachrichten - Vor Gericht | 9557 Aufrufe
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Online-Durchsuchung, Online, Durchsuchung, Computer

Urteil gilt als richtungsweisend im Koalitionsstreit

Vor dem Bundesverfassungsgericht hat die mündliche Verhandlung über die umstrittene Online-Durchsuchung der Computer von Terrorverdächtigen begonnen. Anlass ist die Klage gegen eine Regelung im Verfassungsschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen, die das Einschleusen von Spionageprogrammen auf Computer sowie die permanente Überwachung der Internet-Kommunikation erlaubt. Die Karlsruher Entscheidung gilt als richtungsweisend im Streit zwischen Union und SPD um die von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) geplanten Online-Durchsuchungen. Das Urteil wird für Anfang 2008 erwartet.

Einer der Kläger, der frühere Bundesinnenminister Gerhard Baum (FDP), sagte vor Beginn der Sitzung in Karlsruhe, er erwarte, dass das Bundesverfassungsgericht den Sicherheitsbehörden ähnliche Grenzen setze wie etwa beim so genannten Großen Lauschangriff. Die ehemalige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) betonte im Deutschlandradio Kultur, die Online-Durchsuchung sei ein massiver Eingriff in den Kernbereich privater Lebensgestaltung. Der PC spiele heute die Rolle eines ausgelagerten elektronischen Gehirns, in dem persönlichste Dinge gespeichert würden. Deshalb sei "eine heimliche Online-Razzia dieser privaten PCs etwas, das sehr tief in die Privatsphäre geht".

10. Oktober 2007 - 11.07 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2007

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Seite 2: Schäuble fordert rasche Einführung der Online-Durchsuchung
Seite 3: Karlsruhe stellt kritische Fragen zu Online-Durchsuchung
Seite 4: ´Wer vorbeugen will, weiß nie genug´
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