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Karlsruhe stoppt vorerst Sondergremium zur Euro-Rettung

AFP VOM 28.10.2011 | Nachrichten - Allgemein | 932 Aufrufe
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Verfassungsgericht stärkt erneut Rechte des Bundestags

Die Anwendung des erweiterten Euro-Rettungsfonds EFSF stößt in Deutschland auf rechtliche Probleme. Das Bundesverfassungsgericht stoppte am Freitag vorläufig die Bildung eines Sondergremiums, das in dringenden Fällen statt des Bundestags-Plenums über Maßnahmen zur Euro-Rettung entscheiden soll. Die Union sieht die Handlungsfähigkeit der Regierung aber dadurch nicht gefährdet.

Das Bundesverfassungsgericht erließ in Karlsruhe eine einstweilige Anordnung gegen das neunköpfige Gremium und gab damit einer Eilklage der beiden SPD-Bundestagsabgeordneten Peter Danckert und Swen Schulz statt. Das Gericht begründete seine vorläufige Entscheidung damit, dass das Sondergremium Entscheidungen treffen könnte, die die haushaltspolitische Gesamtverantwortung des Bundestags berühren. Diese "mögliche Rechtsverletzung" wäre durch eine spätere Gerichtsentscheidung in der Hauptsache nicht mehr rückgängig zu machen, da Deutschland nach einer Zustimmung zu den Eilmaßnahmen "völkerrechtlich bindende Verpflichtungen" eingegangen wäre.

Dem erst am Mittwoch vom Bundestag gewählten Sondergremium gehören drei Vertreter der Union sowie je zwei Abgeordnete von SPD und FDP an; die Grünen und die Linke sind mit je einem Parlamentarier vertreten. Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) teilte nach der Gerichtsentscheidung mit, bis zur Entscheidung des Verfassungsgerichts in der Hauptsache werde die Konstituierung des Gremiums "selbstverständlich" ausgesetzt. Probleme für die Handlungsfähigkeit sehe er dadurch nicht. Aus heutiger Sicht sei "keine konkrete Situation absehbar, in der dieses Neuner-Gremium sicher hätte tagen müssen", sagte Lammert im SWR. Er deutete an, neben dem Plenum könnte dessen Funktion von Fall zu Fall auch der Haushaltsausschuss übernehmen.

Der Bundestag werde dafür sorgen, dass die Handlungsfähigkeit des EFSF-Rettungsfonds zu jeder Zeit gewährleistet sei, versicherte CDU/CSU-Parlamentsgeschäftsführer Peter Altmaier (CDU). Regierungssprecher Steffen Seibert wollte das Votum der Richter mit Blick auf das laufende Verfahren nicht kommentieren, reagierte aber gelassen: "Die Bundesregierung wird weiterhin mit dem Bundestag vertrauensvoll und so, wie es die Parlamentsbeteiligung erfordert, zusammenwirken", sagte er in Berlin. Das Bundesfinanzministerium äußerte die Hoffnung, dass es möglichst bald eine Entscheidung der Verfassungsrichter in der Hauptsache gebe. Das könnte noch vor Weihnachten der Fall sein, falls das Gericht auf eine mündliche Verhandlung verzichtet.

"Die Koalition hat heute die Quittung dafür bekommen, dass sie die Bedenken der SPD im Gesetzgebungsverfahren ignoriert hat", erklärte SPD-Parlamentsgeschäftsführer Thomas Oppermann. Von einer "Ohrfeige" für Union und FDP sprach im Sender n-tv der SPD-Haushaltsexperte Carsten Schneider.

Grünen-Parlamentsgeschäftsführer Volker Beck (Grüne) hob hervor, das Gericht unterstütze die Forderung seiner Partei, "dass wichtige Entscheidungen durch das Plenum des Deutschen Bundestages offen und transparent getroffen werden müssen". Der Grünen-Abgeordnete Hans-Christian Ströbele rief dazu auf, "die Selbstentmachtung des Bundestages zu beenden".

Die Konsequenz aus der vorläufigen Entscheidung müsse sein, das die Abgeordneten die "Schuldenschirmpolitik nicht im Hinterzimmer entscheiden", verlangte auch der FDP-Finanzexperte Frank Schäffler.

28.10.2011 - 15:30 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2011

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