
Das Bundesverfassungsgericht hat Deutschlands Zustimmung zum EU-Reformvertrag grundsätzlich gebilligt. Das Gericht stoppte mit seinem Urteil aber zugleich den Ratifizierungsprozess solange, bis Bundestag und Bundesrat mehr Mitsprache bei der Übertragung von Rechten an die EU eingeräumt wird. Mit der Entscheidung zeigten sich sowohl die Bundesregierung als auch die Kläger zufrieden.
"Das Grundgesetz sagt Ja zu Lissabon", sagte der Vorsitzende des zweiten Senats des Verfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle. Es verlange aber auf nationaler Ebene eine Stärkung der "parlamentarischen Integrationsverantwortung." Nach Ansicht Karlsruhes werden Bundestag und Bundesrat in dem bisher vorliegenden Gesetz nicht ausreichend beteiligt.
Die Ratifikationsurkunde zum Lissabon-Vertrag darf nach den Vorgaben Karlsruhes nun solange nicht hinterlegt werden, bis ein entsprechendes Gesetz zur Stärkung von Bundestag und Länderkammer in Kraft getreten ist. Der Vertrag wird erst wirksam, wenn die Ratifikationsurkunden aller 27 EU-Staaten vereinbarungsgemäß in Rom hinterlegt sind. Der Bundestag soll nun am 26. August zu einer Sondersitzung zusammenkommen. Bereits für den 8. September ist die Schlussabstimmung geplant.
Grundsätzlich erhob das Verfassungsgericht keine Bedenken gegen den Lissabon-Vertrag. Das Grundgesetz erlaube die Übertragung von Hoheitsrechten auf zwischenstaatliche Einrichtungen wie die EU, sagte Voßkuhle. Die europäische Integration dürfe aber nicht "zur Aushöhlung des demokratischen Herrschaftssystems in Deutschland führen."
Die Bundesregierung zeigte sich erfreut über das Urteil. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) erklärte, sie freue sich sehr darüber, dass der Vertrag von Lissabon eine weitere Hürde genommen habe. Sie sei auch sehr froh darüber, das die Koalitionsfraktionen die Vorgaben aus Karlsruhe noch in dieser Legislaturperiode umsetzen wollten.
Auf EU-Ebene löste die Entscheidung Erleichterung aus. Er gehe davon aus, dass Deutschland in der Lage sein werde, den Vertrag "bis zum Herbst" zu ratifizieren, erklärte der Präsident der EU-Kommission, José Manuel Barroso. Der schwedische Außenminister Carl Bildt, dessen Land am Mittwoch die EU-Ratspräsidentschaft übernimmt, sagte in Stockholm, er gehe nicht davon aus, dass die Entscheidung den Zeitplan für die Ratifizierung verzögern werde.
Auch die Kläger gegen den EU-Vertrag zeigten sich zufrieden. Der CSU-Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler sagte, es sei dem Verfassungsgericht zu verdanken, "dass es zu keiner Beerdigung, sondern zur Wiedergeburt des Grundgesetzes gekommen ist."
© AFP Agence France-Presse GmbH 2009
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