Karlsruhe stärkt Pressefreiheit im Streit um Caroline-Fotos Seite 1 - AFP vom 18.03.2008
Bundesverassungs- gericht (DDP/AFP)
Karlsruhe stärkt Pressefreiheit im Streit um Caroline-Fotos
Alltagsfotos dürfen veröffentlicht werden
Im Dauerstreit zwischen Prinzessin Caroline von Hannover und der Regenbogenpresse hat das Bundesverfassungsgericht die Pressefreiheit ein wenig gestärkt. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg zum Prominentenschutz werde von deutschen Fachgerichten womöglich zu eng ausgelegt, hieß es in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss der Verfassungshüter. Das europäische Gericht erlaube durchaus die Veröffentlichung von Fotos aus dem Alltagsleben Prominenter. Voraussetzung sei, dass die Bilder im Kontext von Berichten stehen, die "der Meinungsbildung zu Fragen von allgemeinem Interesse dienen". (AZ: 1 BvR 1602/07 u.a.)
Nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts ist auch "bloße Unterhaltung" vom Grundrecht der Pressefreiheit geschützt, wenn sie "Realitätsbilder" vermittelt und damit Diskussionsprozesse ermöglicht, die sich auf "Lebenseinstellungen, Werthaltungen und Verhaltensmuster" beziehen. Es würde die Pressefreiheit verfassungswidrig einengen, wenn die Presse nur über skandalöse Verhaltensweisen von Promis mit Text und Bild berichten dürfte und nicht auch über deren "Normalität", befanden die Richter.
Zugleich billigten sie Prominenten aber auch einen Schutzanspruch im öffentlichen Alltagsleben zu. In "Momenten der Entspannung und des Sich-Gehen-Lassens außerhalb der Einbindung in die Pflichten des Berufs und Alltags" dürften Promis erwarten, dass ihnen keine Fotografen nachstellen.
Laut dem Beschluss gehört es zum grundrechtlich geschützten Bedürfnis der Massenmedien, selbst zu entscheiden, was sie für berichtenswert halten. Im Streitfall dürften die Gerichte deshalb auch nicht inhaltlich bewerten, ob der Bericht "wertvoll oder wertlos" ist. Sie seien vielmehr auf die Feststellung beschränkt, in welchem Ausmaß der Bericht einen Beitrag für den Prozess der öffentlichen Meinungsbildung erbringen kann.
Unter diesem Aspekt hoben die Verfassungshüter eines der angegriffenen Urteile des Bundesgerichtshofs auf. Er hatte der Zeitschrift "7 Tage" verboten, ein Caroline-Foto zu einem Beitrag zu stellen, in dem über die Vermietung der Ferienvilla der Hannovers in Kenia berichtet wurde. In dem Artikel hieß es, dass auch "die Reichen und Schönen" sparsam seien und ihre Villen an zahlende Gäste vermieteten. Weil solch ein Bericht den Verfassungshütern zufolge Anlass für sozialkritische Überlegungen der Leser sein könnte, durfte der Verlag Bilder veröffentlichen, zumal sie die Prinzessin nicht in einer privaten Situation mit erhöhter Schutzbedürftigkeit zeigten.
Die Verfassungshüter billigten aber zugleich ein vom BGH verhängtes Bild-Verbot in der Zeitschrift "Frau im Spiegel". In einem Artikel über die Eröffnung des gesellschaftlich bedeutsamen Rosenballs hatte das Blatt Caroline und ihren Ehemann beim Skifahren in St. Moritz mit der Bildunterschrift gezeigt: "Gemütliches Plaudern im Sessellift". Weil das Bild nicht zum Kontext des Artikels passte und nur "Neugier" befriedige, verstoße seine Veröffentlichung gegen den Anspruch der Prominenten auf Achtung ihres Privatlebens, hatte der BGH entschieden.
Die Prinzessin verlor hingegen ihre Klage gegen einen bebilderten Bericht über die Erkrankung ihres damals noch lebenden Vaters. Die Zeitschrift "Frau im Spiegel" hatte im Februar 2002 berichtet, dass sich die Kinder bei der Betreuung des Fürsten abwechselten und Prinzessin Caroline derzeit im Winterurlaub sei. Auf einem Foto dazu wurden Caroline und ihr Ehemann auf einer Straße in St. Moritz gezeigt. Die Verfassungshüter bestätigten nun die Ansicht des BGH, dass es sich bei der Erkrankung des regierenden Fürsten von Monaco um ein zeitgeschichtliches Ereignis handelte und die Presse in diesem Zusammenhang auch über das Verhalten der Familienmitglieder mit Bildern berichten durfte.
Der DJV sieht in der Entscheidung eine Stärkung der Pressefreiheit. "Das Urteil trägt hoffentlich dazu bei, dass die Klagewelle Prominenter gegen Medien abebbt", erklärte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. Das Gericht habe zudem "deutlich gemacht, dass auch künftig die Entscheidung über eine Berichterstattung von der Redaktion und nicht von den Promis getroffen wird."