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Karlsruhe rügt Verfahrensdauer am Sozialgericht Osnabrück

AFP VOM 29.9.2010 | Nachrichten - Nachrichten | 2016 Aufrufe
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Verfahrensdauer

Kläger müssen rund vier Jahre auf Urteil warten

Das Bundesverfassungsgericht hat die derzeit durchschnittlich rund vierjährige Verfahrensdauer am Sozialgericht Osnabrück gerügt. Durch die Überlastung des Gerichts, für die das Land Niedersachsen verantwortlich sei, werden die Grundrechte der Rechtssuchenden und "die Garantie des effektiven Rechtsschutzes vernachlässigt", heißt es in einem Beschluss.

Im aktuellen Fall hing es um den Streit eines invaliden Klägers, dessen Krankenhausrechnung von 86.000 Euro die Krankenkasse nicht übernehmen wollte. Der Mann hatte deshalb im Juni 2006 geklagt, das Gericht aber erst im Mai 2010 entschieden.

Karlsruhe bezeichnete die lange Verfahrensdauer für solch einen einfachen Fall als verfassungswidrig und ordnete an, dass das Land die Verfahrenskosten des letztlich unterlegenen Klägers übernehmen müsse.

29. September 2010 - 11.42 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2010


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