Karlsruhe rüffelt Bundeszentrale für Politische Bildung
AFP VOM 28.9.2010 | Nachrichten - Nachrichten | 174 Aufrufe Mehr zum Thema:Antisemitismus, NS-Zeit
Kritik an Aufsatz über Antisemitismus verfassungswidrig
Im Meinungsstreit über den Antisemitismus der Deutschen während der NS-Zeit hat das Bundesverfassungsgericht die Bundeszentrale für politische Bildung zu mehr "Ausgewogenheit und rechtsstaatlicher Distanz" aufgerufen. Die scharfe Kritik der Behörde an einem ihrer Autoren, der behauptet, die Mehrheit der Deutsche sei damals nicht antisemitisch eingestellt gewesen, erklärten die Richter für verfassungswidrig. Die Behörde könne ihre Geschichtsinterpretation nicht als einzig richtige hinstellen, heißt es zur Begründung.
Der klagende Politikwissenschaftler hatte in der von der Bundeszentrale herausgegeben Zeitschrift "Deutschland Archiv" die These vertreten, dass die Mehrheit der Deutschen während der Nazi-Zeit mit den Juden sympathisiert hätten und von einer "deutsch-jüdischen Symbiose unter dem Hakenkreuz" gesprochen. Nachdem ein Teil der Zeitschriften ausgeliefert war, entschuldigte sich die Bundeszentrale bei den Lesern, "welche sich durch den Beitrag verunglimpft fühlen", und kündigte an, den Rest der Auflage einzustampfen.
Die Verfassungshüter bezeichneten diese Reaktion nun als unzulässig. Die Behörde dürfe sich zwar von extremen oder extremistischen Meinung distanzieren, die ihr ansonsten zugerechnet würden. Mit dem abschätzigen Brief sei sie aber zu weit gegangen, weil der Aufsatz als nicht mehr diskutierbar dargestellt werde. Dies könne bei dem "sensiblen Thema des Antisemitismus eine erhebliche Stigmatisierung des Betroffen mit sich bringen", entschied das Gericht.
28. September 2010 - 10.45 Uhr
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