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Karlsruhe prüft strenges Gesetz zum Genpflanzen-Anbau im Juni

AFP VOM 5.5.2010 | Nachrichten - Vor Gericht | 1288 Aufrufe
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Sachsen-Anhalt sieht Berufsfreiheit der Bauern bedroht

Das Bundesverfassungsgericht überprüft am 23. Juni die strengen Regelungen zum Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen. Sachsen-Anhalt sieht in dem Gentechnik-Gesetz von 2004 einen Verstoß gegen die Grundrechte der Bauern und klagte in Karlsruhe, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte. Die rot-grüne Bundesregierung hatte das Gesetz damals gegen den erbitterten Widerstand von Opposition, Bundesländern und Industrie durchgesetzt, um konventionellen und Bio-Anbau auch dann noch zu ermöglichen, sollte der Anbau genetisch manipulierter Pflanzen einmal bundesweit Praxis werden.

Sachsen-Anhalt beklagt unter anderem die Haftungspflicht für Gen-Bauern bei der genetischen Verunreinigung von Nachbarfeldern sowie die Pflicht, Grundstücke, auf welchen Gentechnik zum Einsatz kommt, in einem Standortregister eintragen zu müssen. Die Haftungsregeln sollen Bauern mit normalen Saaten vor Verlusten schützen, wenn etwa durch Pollenflug vom Nachbarfeld Genspuren in ihren Produkten nachgewiesen werden. Sie können den verantwortlichen Landwirt dann vor Gericht auf Schadenersatz verklagen. Kommen in der Umgebung mehrere Bauern in Frage, müssen diese - unabhängig von der tatsächlichen Verschuldung - gemeinsam haften.

Das Standortregister soll genau Auskunft geben, auf welchen Grundstücken Gentechnik zum Einsatz kommt. Landwirte sowie Imker können damit herausfinden, ob ihren konventionell oder ökologisch hergestellten Produkten möglicherweise durch den Pollenflug von Genpflanzen Verunreinigung droht. Diese Veröffentlichungspflicht geht dem klagenden Land zu weit, weil sie "politisch motivierte Feldzerstörungen" begünstige.

Sachsen-Anhalt sieht zudem in den sogenannten Regeln zur guten fachlichen Praxis eine unzulässige Einschränkung der bäuerlichen Berufsfreiheit. Diese Regeln legen fest, wie die Bauern ihre Umgebung vor der möglichen Verunreinigung durch Genpollen zu schützen haben. Im Gesetz werden etwa Mindestabstände, Sortenwahl oder Nutzung von natürlichen Pollenbarrieren genannt. Besonderer Schutz gilt für ökologisch sensible Gebiete, bei denen die Naturschutzbehörden eingreifen können.

5. Mai 2010 - 11.16 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2010


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