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Karlsruhe hebt Verbot von Studiengebühren auf

AFP VOM 26.1.2005 | Nachrichten - Vor Gericht | 11237 Aufrufe
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Studiengebühren, Studiengebühr, Studium

- Verfassungsrichter: Bund hat kein Gesetzgebungsrecht

Die Bundesländer dürfen ab sofort in eigener Regie Studiengebühren einführen. Das entschied das Bundesverfassungsgericht. Das Gericht erklärte das vom Bund erlasse Verbot allgemeiner Studiengebühren für nichtig. Der Bund habe nicht die Kompetenz, solch ein Gesetz zu erlassen, hieß es. Das Gericht gab damit der Klage verschiedener CDU-geführter Bundesländer statt. Vertreter studentischer Organisationen protestierten in Karlsruhe gegen das Urteil.

Der Hamburger Wissenschaftsenator Jörg Dräger (parteilos) sagte in Karlsruhe, Hamburg werde im kommenden Jahr Studiengebühren in Höhe von 500 Euro einführen. "Die Finanzierung des Studiums insgesamt wird reformiert und sozialverträglich gestaltet", betonte Dräger. Ähnlich äußerten sich seine Amtskollegen Peter Frankenberg (CDU) aus Baden-Württemberg und Thomas Goppel (CSU) aus Bayern. Vertreter studentischer Organisationen protestierten in Karlsruhe gegen das Urteil.

Frankenberg zufolge sollen die Gebühren den Universitäten direkt zufließen. Sie würden durch Bankdarlehen finanziert und müssten von den Studenten erst dann zurückgezahlt werden, wenn der Berufseinstieg geklappt habe. "Wir werden mehr Wettbewerb um Studierende haben und das machen Studiengebühren möglich", sagte er in Karlsruhe.

Das Gericht geht davon aus, dass Studiengebühren den Ländern nun die Chance geben, die Qualität ihrer Hochschulen zu verbessern. Außerdem würden die Gebühren bei den Studenten zu einer "wertebewussten Inanspruchnahme" der Unis führen. Es sei zudem anzunehmen, dass die Länder die Gebühren sozialverträglich gestalten, damit auch Studenten aus einkommensschwachen Familien ihre Chancen auf Bildung wahren könnten.

Der Entscheidung zufolge darf der Bund erst dann mit einer einheitlichen Regelung eingreifen, wenn es nun bei der verschiedentlichen Einführung von Studiengebühren zu solch massiven Wanderbewegungen der Studenten in gebührenfreie Länder kommt, dass diese Länder das Problem nicht mehr alleine bewältigen könnten.

Nach Ansicht der Richter ist das allerdings nicht zu befürchten. Für die Wahl des Studienortes spiele eine Vielzahl von Faktoren eine Rolle. Studiengebühren in der bislang diskutierten Größenordnung von etwa 500 Euro je Semester seien im Vergleich zu den Lebenshaltungskosten aber von nachrangiger Bedeutung. Sollte es dennoch zu Engpässen und Qualitätsverlusten an gebührenfreien Hochschulen kommen, müssten das die betroffenen Länder in eigener Verantwortung bewältigen. (AZ: 2 BvF 1/03)

26. Januar 2005 - 10.14 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2005



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