Karlsruhe erlaubt geringe Parteien-Beteiligung am Privatfunk Seite 1 - AFP vom 12.03.2008
Karlsruhe erlaubt geringe Parteien-Beteiligung am Privatfunk
Hessisches Privatrundfunkgesetz ist verfassungswidrig
Politische Parteien dürfen sich an privaten Rundfunksendern in geringem Maß beteiligen, solange dabei ein bestimmender Einfluss auf die Programmgestaltung ausgeschlossen bleibt. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Mittwoch in Karlsruhe verkündeten Urteil. Es erklärte damit das Hessische Privatrundfunkgesetz für verfassungswidrig.
Die hessische Landesregierung unter Ministerpräsident Roland Koch (CDU) hatte 2002 ein absolutes Beteiligungsverbot von Parteien am Privatfunk festgeschrieben. Damit wurde die mittelbare Beteiligung der SPD an dem Privatsender FFH in Höhe von nur 2,3 Prozent ausgeschlossen. Nach Ansicht der Sozialdemokraten wollte die CDU damit den "politischen Wettbewerber" treffen, Mit ihrer Klage hat die SPD in Karlsruhe nun Erfolg.
Jochen Dieterich, Tübingen beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit Arbeitsrecht, Familienrecht, Verkehrsrecht und hat Interessensschwerpunkte: Medizinrecht, Sportrecht.