Verfassungsrichter kippen schwarz-gelbes Wahlgesetz
AFP VOM 25.7.2012 | Nachrichten - Allgemein | 17058 Aufrufe Mehr zum Thema:Überhangmandate, Wahlrecht, Verfassungsgericht
Reform vor Bundestagswahl nötig / Lammert für Konsens
Die Bundesregierung gehe davon aus, dass bis zum Wahltermin im Herbst kommenden Jahres ein gültiges Wahlgesetz vorliege, sagte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums in Berlin. Vizeregierungssprecher Georg Streiter begrüßte, mit dem Urteil werde "Klarheit in der rechtlich komplexen und komplizierten Materie des deutschen Wahlrechts geschaffen".
Unionsfraktionsvize Günter Krings und der FDP-Rechtsexperte Stefan Ruppert hoben in einer Erklärung hervor, die Verfassungsrichter hätten das bisherige Wahlrecht in den Kernpunkten bestätigt, besonders mit dem grundsätzlichen Ja zu Überhangmandaten. Sie forderten die Opposition auf, an begrenzten Korrekturen mitzuwirken.
"Unser Ziel ist es, das Gesetz im Konsens zu verabschieden", signalisierte FDP-Parlamentsgeschäftsführer Jörg van Essen in der "Frankfurter Rundschau" grundsätzlichere Kompromissbereitschaft. "Alle müssen jetzt aufeinander zugehen", sagte auch CSU-Landesgruppenchefin Gerda Hasselfeldt der "Financial Times Deutschland".
Anlass für die nun gekippte Novelle von 2011 waren auch damals Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts gewesen. Sie richteten sich gegen den Sondereffekt des negativen Stimmengewichts.
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Seiten in diesem Artikel: Seite 1: Verfassungsgericht faellt Urteil zu ÜberhangmandatenSeite 2: Wahlrecht: Union will rasch mit Opposition verhandelnSeite 3: ANALYSE: Wahlrechturteil kommt Bürger womöglich teuerSeite 4: HINTERGRUND: Künftig nicht mehr als 15 ÜberhangmandateSeite 5: Regierung sieht Wahl 2013 durch Karlsruher Urteil nicht gefährdetSeite 6: Lammert ruft Parteien zu Konsenslösung für Bundestags-Wahlrecht aufSeite 7: SPD: Koalition hat Quittung für Missbrauch von Wahlrecht bekommen



