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Verfassungsrichter kippen schwarz-gelbes Wahlgesetz

AFP VOM 25.7.2012 | Nachrichten - Allgemein | 17058 Aufrufe
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Überhangmandate, Wahlrecht, Verfassungsgericht

Reform vor Bundestagswahl nötig / Lammert für Konsens

Die Bundesregierung gehe davon aus, dass bis zum Wahltermin im Herbst kommenden Jahres ein gültiges Wahlgesetz vorliege, sagte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums in Berlin. Vizeregierungssprecher Georg Streiter begrüßte, mit dem Urteil werde "Klarheit in der rechtlich komplexen und komplizierten Materie des deutschen Wahlrechts geschaffen".

Unionsfraktionsvize Günter Krings und der FDP-Rechtsexperte Stefan Ruppert hoben in einer Erklärung hervor, die Verfassungsrichter hätten das bisherige Wahlrecht in den Kernpunkten bestätigt, besonders mit dem grundsätzlichen Ja zu Überhangmandaten. Sie forderten die Opposition auf, an begrenzten Korrekturen mitzuwirken.

"Unser Ziel ist es, das Gesetz im Konsens zu verabschieden", signalisierte FDP-Parlamentsgeschäftsführer Jörg van Essen in der "Frankfurter Rundschau" grundsätzlichere Kompromissbereitschaft. "Alle müssen jetzt aufeinander zugehen", sagte auch CSU-Landesgruppenchefin Gerda Hasselfeldt der "Financial Times Deutschland".

Anlass für die nun gekippte Novelle von 2011 waren auch damals Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts gewesen. Sie richteten sich gegen den Sondereffekt des negativen Stimmengewichts.

© AFP Agence France-Presse GmbH 2012




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Seite 1: Verfassungsgericht faellt Urteil zu Überhangmandaten
Seite 2: Wahlrecht: Union will rasch mit Opposition verhandeln
Seite 3: ANALYSE: Wahlrechturteil kommt Bürger womöglich teuer
Seite 4: HINTERGRUND: Künftig nicht mehr als 15 Überhangmandate
Seite 5: Regierung sieht Wahl 2013 durch Karlsruher Urteil nicht gefährdet
Seite 6: Lammert ruft Parteien zu Konsenslösung für Bundestags-Wahlrecht auf
Seite 7: SPD: Koalition hat Quittung für Missbrauch von Wahlrecht bekommen

Leserkommentare
von UlFie am 25.07.2012 21:40:17# 1
Wie soll die Begrenzung auf 15 Überhangmandate möglich sein? Wenn im Extremfall eine Partei alle Direktmandate erhält, aber keine einzige Zweitstimme, wie will man dann mit 15 Überhangmandaten auskommen, wenn man nicht schon die Zahl der Wahlkreise (also der Direktmandate) auf 15 begrenzt? Mal abgesehen davon, daß in diesem (extremen und sicher nicht realistischen) Fall Ausgleichsmandate, wenn es diese gäbe, nicht einmal auszurechnen wären (das liefe auf Division durch 0 hinaus).
    
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