Karlsruhe entscheidet über Beugehaft für Ex-RAF-Terroristen Seite 1 - AFP vom 30.04.2008
RAF-Logo (DDP/AFP)
Karlsruhe entscheidet über Beugehaft für Ex-RAF-Terroristen
Folkerts und Mohnhaupt lehnen Aussage zu Buback-Mord ab
Der Bundesgerichtshof(BGH) entscheidet in den kommenden Wochen, ob die ehemaligen RAF-Terroristen Knut Folkerts und Brigitte Mohnhaupt wieder ins Gefängnis müssen, weil sie die Aussage zum Mord an Generalbundesanwalt Siegfried Buback verweigern. Das teilte der BGH in Karlsruhe mit. Diese so genannte Beugehaft mit einer Dauer von bis zu sechs Monaten war im vergangenen Dezember auch gegen den noch inhaftierten Ex-Terroristen Christian Klar angeordnet worden.
Ein BGH-Ermittlungsrichter setzte den Haftvollzug wegen der Beschwerden der Betroffen Anfang des Jahres jedoch aus und legte die Fälle nun dem 3. Strafsenat des Gerichts vor. Mit einer Entscheidung wird nicht vor Ende Mai gerechnet.
Die Bundesanwaltschaft will mit Hilfe der Beugehaft gegen die früheren RAF-Mitglieder klären, ob deren ehemaliger Genosse Stefan Wisnieswki vor 30 Jahren beim Mord an Buback und dessen zwei Begleitern der Todesschütze war. Klar sitzt als einziger der drei noch Gefängnis. Seine Haftstrafe endet frühestens Anfang 2009 und würde bei Verhängung der Beugehaft um sechs Monate verlängert. Mohnhaupt war im März 2007 aus der Haft entlassen worden, Folkerts 1995.
Richard Schreiber, Rüsselsheim beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit Familienrecht, Insolvenzrecht und hat Interessensschwerpunkte: Wettbewerbsrecht, Arbeitsrecht, Verwaltungsrecht.