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Karlsruhe billigt steuerliche Besserstellung Abgeordneter

AFP VOM 12.8.2010 | Nachrichten - Nachrichten | 1287 Aufrufe
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Arbeitnehmerpauschbetrag, Abgeordnete

Arbeitnehmer klagten auf steuerliche Gleichbehandlung

Volksvertreter genießen bei der steuerlichen Berücksichtigung ihrer Arbeitskosten mehr Privilegien als ihre Wähler: Die steuerfreie Abgeordnetenpauschale darf deshalb etwa ein Drittel von deren Bezügen betragen, während der Arbeitnehmerpauschbetrag auf 920 Euro im Jahr begrenzt ist, wie das Bundesverfassungsgericht in einem Beschluss entschied. Damit scheiterten die Klagen von zwei Arbeitnehmern auf steuerliche Gleichbehandlung mit Bundes- und Landtagsabgeordneten. Sie hatten die pauschale Anerkennung ihrer Berufsausgaben in Höhe von bis zu einem Drittel ihrer Gehälter gefordert.

Laut Gericht ist die Ungleichbehandlung von Abgeordnetenpauschalen und Arbeitnehmer-Pauschbeträgen wegen der "besonderen Stellung des Abgeordneten" gerechtfertigt. Der Abgeordnete sei bei der Wahrnehmung seines Mandats "grundsätzlich frei". Dies gelte auch für die Frage, welche Kosten er dabei auf sich nimmt.

12. August 2010 - 12.18 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2010


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