Karlsruhe bestätigt Grenzbetrag für Kindergeldanspruch
AFP VOM 12.8.2010 | Nachrichten - Vor Gericht | 2141 Aufrufe Mehr zum Thema:Kindergeld
Fallbeileffekt verstößt nicht gegen Grundrechte
Verdient ein volljähriges Kind auch nur einen Euro mehr als 8004 Euro im Jahr, wird das komplette Kindergeld gestrichen. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss und bestätigte damit die gängige Praxis. Der sogenannte Fallbeileffekt setzt seit diesem Jahr bei 8004 Euro ein, zuvor lag die Grenze bei 7680 Euro. Ein Euro mehr an Verdienst des Kindes bringt die Eltern dann um das Kindergeld, das sich auf jährlich mehr als 2000 Euro summiert. (AZ: 2 BvR 2122/09)
Eltern erhalten auch nach dem 18. Lebensjahr Kindergeld, wenn sich das Kind in der Ausbildung oder im Studium befindet. Geklagt hatte ein Vater, dessen Sohn sich von 2002 bis 2006 in Ausbildung befand. Für das Jahr 2005 war ihm kein Kindergeld bewilligt worden, da die Einkünfte des Sohnes den Jahresgrenzbetrag in Höhe von damals 7680 Euro um 4,34 Euro überschritten hatten.
Den Verfassungshütern zufolge verstößt diese Regelung nicht gegen das Sozialstaatsprinzip. Der Gesetzgeber habe sich für eine Freigrenze statt einer Freibetragsregelung entscheiden dürfen, weil Berechnungen nach einer gleitenden Übergangsregelung zu einem "erheblichen Verwaltungsmehraufwand" führen würden.
12. August 2010 - 11.15 Uhr
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