Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
328367
zufriedene Nutzer
Sie sind hier:  www.123recht.net » Nachrichten » Vor Gericht » 
Karlsruhe bekräftigt Adoptionsrecht in Lebenspartnerschaften - 1/1
AFP vom 25.08.2009   |   2048 Aufrufe   |   Rubrik: Nachrichten - Vor Gericht

Karlsruhe bekräftigt Adoptionsrecht in Lebenspartnerschaften

Gericht stellt soziale mit leiblicher Elternschaft gleich

Das Bundesverfassungsgericht hat das Recht von Homosexuellen in Lebenspartnerschaften bekräftigt, ein Kind des Partners zu adoptieren. Die leibliche Elternschaft nehme keine Vorrangstellung gegenüber der rechtlichen und sozial-familiären Elternschaft ein, heißt es in einem am Dienstag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss. Damit erklärten die Verfassungshüter eine Vorlage des Amtsgerichts Schweinfurt für unzulässig. (AZ: 1 BvL 15/09)

Das Amtsgericht hatte die Adoption eines Kindes durch die Lebenspartnerin der Mutter verhindern wollen, obwohl der leibliche Vater und das Jugendamt in die Adoption eingewilligt hatten. Es begründete die Verweigerung damit, dass das Gesetz zu eingetragenen Lebenspartnerschaften seiner Ansicht nach verfassungswidrig sei, weil es den Lebenspartner dem leiblichen Elternteil des Kindes gleichstelle. Die Verfassungshüter wiesen dies als zu kurz gedacht zurück, da ansonsten auch in einer herkömmlichen Ehe ein Ehepartner das Kind des anderen nicht adoptieren dürfe.

Das Gericht betonte überdies, dass das vom Grundgesetz geschützte Recht von Eltern auf Pflege und Erziehung ihrer Kinder nicht allein durch die Abstammung vermittelt wird, sondern auch aufgrund einer "sozial-familiären Verantwortungsgemeinschaft". Zudem nehme die leibliche Elternschaft gegenüber der rechtlichen und sozial-familiären Elternschaft keine Vorrangstellung ein.




Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) bezeichnete die Entscheidung als "eindeutig positive Stellungnahme zu den Debatten um das Adoptionsrecht für Lesben und Schwule". Die rechtspolitische Sprecherin der FDP, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, forderte die Union auf, "die gesellschaftlichen Realitäten endlich anzuerkennen und ihren Widerstand gegen ein volles Adoptionsrecht von Lebenspartnern aufzugeben". Der Parlamentarischer Geschäftsführer der Grünen, Volker Beck, kündigte an, seine Partei werde sich für solch ein Recht nach den Bundestagswahlen einsetzen.

Die gemeinsame Adoption eines fremden Kindes ist Lebenspartnern bislang nicht möglich. Ein europäischen Adoptionsübereinkommen, das dies erlaubt, konnte laut Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) wegen der Verweigerung der Union bislang nicht unterzeichnet werden.

25. August 2009 - 13.18 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2009



123recht.net ist Rechtspartner von:

328367
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

94214
beantwortete Fragen
25
Anwälte jetzt
online
Rechtsanwalt
Hartmut Rockensüß
Rockensüß
Schwerpunkte: Familienrecht, Sozialrecht, Strafrecht, Fachanwalt Medizinrecht, Arztrecht.
Jetzt von diesem Anwalt beraten lassen:
Quickie! Ihre Meinung zählt.
Kritik an Wulff ebbt nicht ab - Soll er als Bundespräsident zurücktreten oder bleiben?

 Bleiben
 Zurücktreten
 Mir egal