Karlsruhe lehnt Entscheidung über Wehrpflicht ab
AFP VOM 31.7.2009 | Nachrichten - Nachrichten | 1943 Aufrufe Mehr zum Thema:Wehrpflicht
Richtervorlage aus Köln unzureichend begründet
Die allgemeine Wehrpflicht kommt vorerst nicht auf den verfassungsrechtlichen Prüfstand. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe nahm nach Angaben vom Freitag eine Vorlage des Verwaltungsgerichts Köln nicht zur Entscheidung an. Die Kölner Richter hätten ihre verfassungsrechtlichen Bedenken nicht ausreichend begründet.
Das Verwaltungsgericht Köln vertritt seit mehreren Jahren die Auffassung, die Wehrdienstpraxis werde der Wehrgerechtigkeit und damit dem allgemeinen Gleichheitsgebot nicht mehr gerecht; nur jeder fünfte Mann eines Jahrgangs werde zum Wehrdienst einberufen.
Dem Bundesverfassungsgericht reichte dies nicht aus. Das Verwaltungsgericht habe nicht begründet, warum es verfassungsrechtlich gerade auf diese Quote ankomme. Denn das Bundesverwaltungsgericht habe 2005 nicht auf den gesamten Jahrgang, sondern nur auf die verfügbaren und wehrtauglichen Männer abgestellt. Auch die Männer, die ihrer Wehrpflicht in Form des Zivildienstes genügen, habe das Verwaltungsgericht ohne jede Begründung außen vorgelassen.
31. Juli 2009 - 10.54 Uhr
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