Karlheinz Schreiber weist Vorwürfe der Anklage zurück
AFP VOM 18.1.2010 | Nachrichten - Nachrichten | 1869 Aufrufe Mehr zum Thema:Schreiber, Waffenlobbyist
Prozess gegen Schlüsselfigur von CDU-Spendenaffäre begonnen
Der Waffenlobbyist Karlheinz Schreiber hat zu Beginn seines Prozesses vor dem Augsburger Landgericht sämtliche von der Staatsanwaltschaft erhobene Vorwürfe zurückgewiesen. "Der verlesenen Anklage trete ich voll umfänglich entgegen und bestreite die Vorwürfe", ließ der 75-Jährige am Montag durch einen seiner Verteidiger erklären. Schreiber gilt als Schlüsselfigur des CDU-Spendenskandals vor rund zehn Jahren.
Schreiber ist angeklagt, von 1988 bis 1993 insgesamt 12,3 Millionen Euro an Steuern hinterzogen zu haben. Die demnach nicht versteuerten Einnahmen hatte er als Provisionen bei den Verkäufen von Fuchs-Spürpanzern an Saudi-Arabien, Hubschraubern an Kanada und Flugzeuge an Thailand erzielt. Weil er dabei unter anderem den Rüstungsstaatssekretär Ludwig-Holger Pfahls (CSU) und zwei Thyssen-Manager bestochen haben soll, muss er sich auch wegen Bestechung, Beihilfe zur Untreue und Beihilfe zum Betrug verantworten.
Schreiber war im vergangenen August nach zehnjährigem Rechtsstreit von Kanada an Deutschland ausgeliefert worden. Der Waffenlobbyist hatte 1991 der CDU eine illegale Parteispende von einer Million Mark gemacht. Das Auffliegen dieser Zahlung brachte den Spendenskandal ins Rollen, über den schließlich der heutige Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble als CDU-Vorsitzender und Unionsfraktionschef stürzte.
Am Montag ließ Schreiber über seinen Verteidiger Jens Bosbach erklären, der Vorwurf der Beihilfe zur Untreue und zum Betrug sei unzulässig und der der Bestechung verjährt. "Im Kern" gehe es daher in dem Prozess nur noch um die Steuerhinterziehung. Bei diesen Vorwürfen zeige die Anklage "gravierende Mängel".
Schreiber ließ weiter erklären, bei allen in der Anklage erwähnten Geschäften seien die "wesentlichen Weichenstellungen von Politikern getroffen worden". Er wolle zwar seine Bedeutung nicht herunterspielen, aber "es ist doch nicht so, dass ein Einzelunternehmer aus Bayern zwischen Regierungen verschiedener Staaten hin und her spazieren und solche Großprojekte zustande bringen könnte." Eine "entscheidende Rolle" habe mit Ausnahme des Panzerverkaufs der damalige CSU-Chef und bayerische Ministerpräsident Franz Josef Strauß gehabt sowie der damalige Regierungschef der kanadischen Provinz Neufundland, Frank Moores.
Der Vorsitzende Richter Rudolf Weigell kritisierte die Einlassungen Schreibers als "pauschal". Ein Angeklagter dürfe zwar auf nähere Angaben verzichten. "Dennoch kommen wir mit solch allgemein gehaltenen Bemerkungen nicht weiter." Schreiber habe auch das Recht zu sagen, er müsse nicht seine Unschuld nachweisen, sondern die Anklage seine Schuld. Wenn er aber sage, er wisse nicht mehr, wem er Geld gegeben hat, sei dies zu allgemein und nicht zu akzeptieren. Weigell schloss den ersten Prozesstag mit der Aufforderung an Schreiber, bei der nächsten Sitzung konkretere Angaben zu machen.
Der leitende Oberstaatsanwalt Reinhard Nemetz schloss sich am Rande des Prozesses der Auffassung an, dass Schreiber nicht wegen Beihilfe zur Untreue verurteilt werden kann, da dieser Tatbestand im Auslieferungsantrag an Kanada fehlte. Bei der Aussage der Verteidigung, der Vorwurf der Bestechung sei verjährt, sei die Anklage aber "anderer Auffassung".
18. Januar 2010 - 15.35 Uhr
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