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Kaplan legt Revision gegen Münsteraner Abschiebe-Urteil ein - 1/1
AFP vom 08.07.2004   |   3684 Aufrufe   |   Rubrik: Nachrichten - Vor Gericht

Kaplan legt Revision gegen Münsteraner Abschiebe-Urteil ein

- Akten auf dem Weg zum Bundesverwaltungsgericht

Der Kölner Islamistenführer Metin Kaplan hat gegen das Abschiebe-Urteil des Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingelegt. Die Revision sei Anfang der Woche beim OVG Münster eingegangen, sagte ein Gerichtssprecher am Donnerstag in Münster auf Anfrage. Das "dicke Paket" mit den Akten sei jetzt auf dem Weg nach Leipzig. Kaplan habe nun Zeit bis zum 12. August, seine Revision zu begründen. Mit der Revision wendet sich Kaplan gegen das OVG-Urteil vom 26. Mai, mit dem das Münsteraner Gericht seine Abschiebung in die Türkei gebilligt hatte.

Gleichzeitig hatte das OVG die Revision zum Bundesverwaltungsgericht aber ausdrücklich zugelassen. Ob Kaplan eventuell auch schon vor einer höchstrichterlichen Entscheidung in Leipzig abgeschoben werden kann, ist umstritten und wird derzeit in einem Streit vor dem Verwaltungsgericht Köln geprüft. Um hierfür ausreichend Zeit zu haben, hatte das Kölner Gericht am 27. Mai die Abschiebung Kaplans zunächst für zwei Monate untersagt. Diese so genannte Zwischenentscheidung wurde Ende Juni vom OVG Münster bestätigt. Mit einer Entscheidung in Leipzig ist frühestens in drei bis vier Monaten zu rechnen.

8. Juli 2004 - 15.21 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2004



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