Kapitalertragssteuer ohne Freistellungsauftrag

31. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
jreuab
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kapitalertragssteuer ohne Freistellungsauftrag

Hallo,

ich habe 2016 bei der niederländischen Handelsplattform degiro Wertpapiere gehandelt. Dabei haben sich sehr überschaubare Gewinne ergeben.

Diese Einkünfte kann ich problemlos in meinem Freibetrag für die Kapitalertragsteuer unterbringen. Da sich degiro in den Niederlanden befindet, konnte ich dort jedoch keinen Freistellungsauftrag einreichen.

Was muss ich nun beachten? Ist bereits alles geklärt, da ich über den Freibetrag hinaus keine Einkünfte erzielt habe? Oder muss ich nun als Ersatz für den Freistellungsauftrag etwas machen?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13747 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

da dein Finanzamt eine Meldung aus den NL bekommt würde ich in der Steuererklärung mindestens darauf hinweisen, dass der Sparer-Pauschbetrag auch mit diesen ausländischen Kapitalerträgen nicht überschritten wurde.

Aber was spricht dagegen einfach eine Steuererklärung mit Anlage KAP abzugeben?
Oder gibst du überhaupt keine Erklärung ab? Warum?

Stefan

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#2
 Von 
jreuab
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Da ich Student bin, hatte ich eigentlich nicht vor, eine Steuererklärung abzugeben.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13747 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

dann wartest du entweder bis dich das Finanzamt auffordert eine Erklärung abzugeben, oder du reichst formlos eine Erklärung ein, in der du kurz dein Einkommen skizzierst. Bei wirklich kleinen Summen - maximal ein niedriger vierstelliger Betrag - funktioniert das imho.

Stefan

2x Hilfreiche Antwort

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