Hallo, ich bin auf der Suche nach Antworten auf folgende Fragestellung:
Angenommen, man bespart einen Banksparplan mit regelmäßigen Einzahlungen und erhält am Ende eines jeden Jahres eine Zinszahlung auf den angesparten Betrag (inkl. vorheriger Zinszahlungen versteht sich), so kann der Zinsertrag Jahr für Jahr um den Sparerpauschbetrag für die Ermittlung der ggf. fälligen Kapitalertragssteuer verringert werden. Das macht bei einer Laufzeit von 10 Jahren im besten Fall für einen Single 8010€ nicht zu versteuernde Kapitalerträge (ohne Solidaritätszuschlag bei 25% Abgeltungsteuer 2002,50€ Kapitalertragsteuern dank Freibetrag gespart).
Angenommen, man bespart in gleicher Weise mit gleicher Rendite anstelle eines Banksparplans einen Fondsparplan, so wird erst am Ende der Laufzeit mit dem Verkauf der erworbenen Anteile der Ertrag realisiert. Eine jährliche Verrechnung mit dem Freibetrag erfolgt nicht. Somit sind nach ebenfalls 10 Jahren 801€ der Gewinne nicht zu versteuern. Das sind 7209€ mehr zu versteuernde Erträge, als beim oben genannten Banksparplan mit regelmäßigen Zinszahlungen. Und das entspricht wiederum einer höheren Steuerbelastung von 1802,25€.
Der Gewinn dieser beiden Sparer würde sich bei identischen Sparraten und identischen durchschnittlichen Renditen um eben diesen Betrag unterscheiden, der Fondssparer um gut 1800€ schlechter stehen.
Ist das so korrekt, oder habe ich einen Denkfehler begangen? Wenn ja, welchen? Und wenn nicht, gibt es Auswege aus dieser Ungleichbehandlung der Anlageformen?
Ich danke vielmals im Voraus für Rückmeldungen.
Mit freundlichen Grüßen
-- Editier von msn456837-49 am 03.01.2017 23:23
Kapitalerträge mit Fondssparplan
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Zitat:Ist das so korrekt
Ja
Zitat:Und wenn nicht, gibt es Auswege aus dieser Ungleichbehandlung der Anlageformen?
Nein.
Es gibt ja auch Fälle, bei denen diese Form der Versteuerung vorteilhaft ist.
Es ist nicht korrekt und es liegt auch keine Ungleichbehandlung vor:
1. Ein Fonds nimmt jährlich Ausschüttungen vor, für die jeweils der FB in Anspruch genommen werden kann. Hier erfolgt also eine Gleichbehandlung mit den Zinserträgen.
2. Ein Fonds kann eine Wertsteigerung erfahren, ein Banksparplan nicht. Wird der Gewinn durch Verkauf der Fondsanteile realisiert (zu dem man übrigens nicht nach 10 Jahren gezwungen wird), liegen steuerpflichtige Einkünfte vor. Es liegen also ungleiche Sachverhalte vor, die auch ungleich behandelt werden müssen. Beim Fonds wird ein tatsächlich erzielter Gewinn besteuert. Beim Banksparplan wurde gar kein Gewinn erzielt.
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Es gibt auch thesaurierende Fonds. Ich bin davon ausgegangen, dass so ein Fonds gemeint war.
Die Fonds, die Tom998 meint schütten ja auch jährlich aus und unterscheiden sich da nicht von Banksparplänen.
Thesaurierende Fonds erzeugen in der Regel ausschüttungsgleiche Erträge.
Nun gibt es auch Konstruktionen, wo diese in Kursgewinne umgewandelt werden, die dann tatsächlich erst beim Verkauf versteuert werden (bei vielen Swap-basierten ETF ist das z.B. der Fall). Hier dürfte das aber i.A. ein vom Anleger durchaus erwünschtes Feature sein. Sonst würde der Staat wohl auch nicht auf die Idee kommen, dem durch die Reform der Fondsbesteuerung einen Riegel vorzuschieben.
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