>Kann sich Logistikunternehmen bei Transportschaden dr�cken?
Trotzdem wird er nicht bezeugen k�nnen, da� zu gar keinem Zeitpunkt ein Dritter an dem Paket war. Sonst h�tte er es ja auch gleich hereinholen k�nnen...
Und wenn man den Wagen noch hat wegfahren h�ren und dann gleich danach geguckt hat und au�erdem vor der Haust�r solche gravierenden Sch�den nie entstanden sein k�nnen???
besonders wenn zerbrechlich draufsteht
Die AGB des Versenders besagen in der Regel eindeutig, was ein Paket aushalten mu�.
Eben nicht. "Angemessene Verpackung" ist �blicherweise das was gefordert wird. Hei�t das, dass ein Transportunternehmen bei extra gekennzeichneter Ware keine gewisse Sorgfaltspflicht hat, sondern gerade hier mal testen darf, wieviel die Ware aush�lt? Das kanns ja wohl nicht sein! Auch Ware, die sehr gut verpackt ist, kann besch�digt werden, wenn man sie entsprechend unsanft behandelt, oder nicht? Ich kann die Mingvase polstern, ausstopfen, einwickeln, aufsch�umen etc. wie ich will. Wenn ein Transportunternehmen den Karton ins Nasse stellt, dann aus mehreren Metern knallen, einen LKW dr�berrollen l�sst, damit Fu�ball-WM spielt..., dann hafte ich trotzdem wegen mangelhafter Verpackung?
Ganz klar, als Kunde ist man immer der A.....ngeschmierte. Ganz logisch. Wird bei den Unternehmen nat�rlich keiner zugeben, dass man einfach total w�st mit der Mingvase umgegangen ist und sie daher kaputtgehen musste. Nat�rlich ist dann die Verpackung schuld. Tolle Rechtslage.
Darf ein Transportunternehmen, das laut AGBs keine besonders zerbrechlichen G�ter transportiert, �berhaupt Ware annehmen, die eindeutig mit zerbrechlich.... gekennzeichnet ist.
Und wenn man die AGBs erst hinterher erh�lt? Vielleicht ist man im Hellsehen doch nicht so gut. Und es gibt doch sicher Auflagen, dass AGBs gut sichtbar aush�ngen m�ssen oder nicht?
von Petra-Marina am 14.06.2006 20:07
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