Kann mein leiblicher Vater die Vaterschaft nach dem Tod meines Stiefvaters anerkennen?

22. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb473012-64
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kann mein leiblicher Vater die Vaterschaft nach dem Tod meines Stiefvaters anerkennen?

Hallo Zusammen,

ich 35 Jahre alt, bin ein uneheliches Kind. Mein Stiefvater hat damals bei der Geburt die Vaterschaft anerkannt.

Mit 18 haben hat mir meine Mutter erklärt das er nicht mein leiblicher Vater ist.

Vor 3 Jahren habe ich meinen leiblichen Vater gefunden. Mein Stiefvater ist vor 12 Monaten gestorben und mein leiblicher Vater möchte nun die Vaterschaft für mich auch offiziell anerkennen.

Frage: Geht das noch nach dem Tod meines Stiefvaters (offiziell leiblicher Vater)?
Welche Schritte müssen hier unternommen werden?

-- Editier von fb473012-64 am 22.08.2017 10:53

-- Editiert von Moderator am 22.08.2017 15:38

-- Thema wurde verschoben am 22.08.2017 15:38

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6 Antworten
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fb473012-64 hat einen Anwalt dazugeholt. Die Antwort finden Sie unten in diesem Thread.

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47597 Beiträge, 16826x hilfreich)

Nein, da geht nicht. Damit Dein leiblicher Vater auch Dein rechtlicher Vater werden kann, müsste die Vaterschaft Deines Stiefvaters angefochten werden. Dafür gibt es nach § 1600b BGB jedoch nur eine Frist von 2 Jahren, die hier jedoch von allen Anfechtungsberechtigten überschritten wurde.

Denkbar wäre nach meiner Einschätzung jedoch eine Adoption.

0x Hilfreiche Antwort

Einschätzung von
Rechtsanwältin Denise Gutzeit
dazugeholt von fb473012-64
#4

Sehr geehrter Fragesteller,

durch eine Vaterschaftsanerkennung kann in keinem anderen Fall die bestehende Vaterschaft eines anderen Mannes verdrängt werden (§ 1594 Abs. 2 BGB ). Auch der Tod Ihres "Stiefvaters" ändert daran nichts, weil er rechtlich gesehen weiter ihr Vater ist.

Möglich wäre dies nur über ein Vaterschaftsanfechtungsverfahren, welches allerdings nur binnen einer Frist von 2 Jahren angegangen werden kann, § 1600b BGB .

Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit telefonisch unter 0511 12356738 zur Verfügung, da unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung angerechnet werden.

Mit freundlichen Grüßen


Gutzeit
Rechtsanwältin

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
kjuu
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

Geht das nicht auch durch Adoption? Der Stiefvater meiner Tochter wollte sie nach ihrer Volljährigkeit nämlich adoptieren, obwohl ich als leiblicher Vater sogar noch lebe, und das wäre gegangen, wenn sie einverstanden gewesen wäre. Bei ihrer Halbschwester, deren leiblicher Vater auch noch lebt, hat es funktioniert.

So eine Adoption kommt einer offiziellen leiblichen Vaterschaft fast gleich, jedenfalls wüsste ich jetzt nicht, wo da eigentlich der Unterschied ist. Der/die adoptierte muss sich dazu vom offiziellen Vater und seiner Familie ganz lossagen, bekommt dann den Familiennamen des neuen Vaters, ist normal erbberechtigt und alles.

-- Editiert von kjuu am 22.08.2017 16:03

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16971 Beiträge, 5888x hilfreich)

Zitat (von kjuu):
Geht das nicht auch durch Adoption?
Doch das ist dann eine Erwachsenenadoption. Diese ist hier durchaus gerechtfertigt.

Signatur:

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#7
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 510x hilfreich)

Aber greift die Erwachsenenadoption genauso umfänglich in die Verwandtschaftbeziehungen ein wie die von Minderjähren (oder der Volljährigenadoption nach Minerjährigenrecht, die ja oft bei Stiefeltern gemacht wird)?

Oder anders gefragt. Erlischen tatsächlich die Rechts und Pflichten und wie ist das mit der Verwandtschaft zur Mutter. Würde diese dann auch aufgelöst?

0x Hilfreiche Antwort

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