Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340828
zufriedene Nutzer

Kann man vermachtes Geld zurückverlangen??

Leserwertung: 
 Thema bewerten!

541 Aufrufe

Kann man vermachtes Geld zurückverlangen??

Hallo, ich habe mal eine Frage. Eine liebe sehr alte Oma hat vor vielen Jahren mal weit entfernten Verwandten sehr viel Geld gegeben, weil diese in finanziellen Nöten waren. Sie hatten zueinander immer ein gutes Verhältnis. Im Gegenzug sollten sie später ihr Grab pflegen. Jedoch kümmern oder besuchen diese Leute die alte Oma danach gar nicht mehr obwohl sie gleich nebenan wohnen. Sie werden sogar richtig beleidigend zu ihr am Telefon. Jetzt ist sie sehr traurig und enttäuscht und würde gerne ihr Geld wieder haben und später lieber einen Profi die Grabpflege machen lassen.

Was kann die alte Dame in so einem Fall machen um das Geld zurück zu bekommen?


-----------------
""


von Louis0303 am 28.06.2011 14:39
Status: Frischling (7 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>Kann man vermachtes Geld zurückverlangen??
Es gilt § 530 BGB.


-----------------
""


von gaga92 am 28.06.2011 15:17
Status: Legende (289 Beiträge)
Userwertung:  3,0  (von 4 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Kann man vermachtes Geld zurückverlangen??
Danke für die schnelle Antwort. An § 530 hab ich auch schon gedacht.

Gilt das denn auch, wenn sie schriftlich vereinbart haben: " Ich vermache X die Summe Y. (Übergabe des Geldes erfolgte sofort) Im Gegenzug verpflichtet sich X später mein Grab zu pflegen." ?

-----------------
""


von Louis0303 am 28.06.2011 15:31
Status: Frischling (7 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Kann man vermachtes Geld zurückverlangen??
Falls es diesen Vertrag gibt, und er von allen Beteiligten auch unterschrieben ist, dann handelt es sich nicht um eine Schenkung.
Laut Vertrag sind die Auftragnehmer nicht verpflichtet, immer freundlich und höflich zu sein, sie müssen nur die Grabpflege durchführen.

In diesem Fall stellt sich die Frage, ob der Vertrag einseitig gekündigt und das bereits gezahlte Geld zurückgefordert werden kann.

-----------------
""


von joebeuel am 28.06.2011 18:52
Status: Unsterblich (853 Beiträge)
Userwertung:  3,3  (von 18 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Kann man vermachtes Geld zurückverlangen??
Ok, vielen Dank, das hilft mir schon mal weiter.
Ist denn wohl als Werkvertrag anzusehen oder sehe ich das falsch?
Ich habe auch noch Probleme damit, dass der Betrag, der übergeben wurde natürlich sehr viel höher ist als der, der für eine professionelle Grabpflege für 25 Jahre anfallen würde.
Für weitere Inspirationen wäre ich sehr dankbar.

-----------------
""


von Louis0303 am 28.06.2011 21:36
Status: Frischling (7 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!



Online Rechtsberatung Erbrecht
Anwälte antworten in wenigen
Minuten. Den Preis bestimmen Sie!
www.frag-einen-anwalt.de

Rechtshop - Rechtsberatung zum Festpreis
Über 300 Beratungsprodukte die
Ihnen sofort helfen können!
123recht.net Rechtshop

Antwort schreiben


123recht.net ist Rechtspartner von:

340828
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97916
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online