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Kann man jeden Vertrag innerhalb von 2 Wochen widerrufen?

Von Rechtsanwältin Dipl.-Jur. Susanne Schorn
29.8.2011 | Ratgeber - Recht | 604 Aufrufe
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Widerrufsrecht, widerrufen, Verträge, Verbraucher, bindend

Nicht alle Verträge sind widerruflich. Lesen Sie hier, wann und unter welchen Voraussetzungen ein Widerrufsrecht gegeben ist.

Nein, es gibt kein allgemeines Widerrufsrecht. Richtig ist vielmehr, dass der Abschluss von Verträgen grundsätzlich verbindlich ist. In manchen Situationen, z.B. bei Vertragsschluss über das Internet, kann Ihnen aber ein Widerrufsrecht zustehen.

Ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass jeder in Deutschland geschlossene Vertrag innerhalb von 2 Wochen widerrufen werden kann.

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Rechtsanwältin
Susanne Schorn
Regensburg
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Arbeitsrecht, Versicherungsrecht, Verkehrsrecht, Mietrecht, Sozialrecht
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Grundsätzlich ist jeder Vertrag bindend. In manchen Fällen macht das Gesetz aber eine Ausnahme und gewährt dem Verbraucher als Käufer ein Widerrufsrecht.

Bei welchen Verträgen steht mir ein Widerrufsrecht zu?

  • Verträge, die durch die ausschließliche Nutzung von Fernkommunikationsmitteln zustande kommen (Internet, Telefon, Post). Ausgenommen sind die Fälle, in denen der Verkäufer seinen Vertrieb überhaupt nicht auf Fernkommunikationsmittel ausgestaltet hat (Beispiel: ein Käufer stellt bei einem Verkäufer, der seine Waren nicht online anbietet, von sich aus per Email einen Antrag auf Abschluss eines Kaufvertrages). Weiterhin sind gewisse Warengruppen vom Widerrufsrecht ausgeschlossen, z.B. Lebensmittel, Hotelbuchungen, auf Kundenspezifikationen zugeschnittene Produkte etc.
  • Haustürgeschäfte, bei denen der Käufer vom Verkäufer oder Vertreter zu Hause oder am Arbeitsplatz unangemeldet überrascht wird und sich zum Vertragsschluss hinreißen lässt.
  • Verbraucherdarlehensverträge und die hiermit verbundenen Verträge. Wird also z.B. ein Fahrzeug erworben und die Finanzierung vom Verkäufer vermittelt, kann das Darlehen und der damit in Verbindung stehende Kfz-Kaufvertrag widerrufen werden.
  • Versicherungsverträge

In den meisten Fällen (Ausnahme: Versicherungsverträge) steht das Widerrufsrecht nur Käufern zu, die als Verbraucher etwas von einem Unternehmer kaufen. Unternehmer sollten daher besonders aufmerksam sein.

Die Widerrufsfrist beträgt in den meisten Fällen 2 Wochen (4 Wochen in bestimmten Fällen, z.B. ebay) und beginnt mit Erhalt der Widerrufsbelehrung, beim Kauf von Waren nicht vor Erhalt der Ware.

Wie kommt es, dass ich in einem Laden gekaufte Ware trotzdem innerhalb von 2 Wochen zurückgeben kann?

Viele - meist größere - Verkaufsläden gewähren freiwillig ein Rückgabe- und/oder Umtauschrecht. Dies dient der Kundenbindung, ist jedoch rechtlich nicht verpflichtend. Es kann Ihnen also passieren, dass das Widerrufsrecht vom Verkäufer abgelehnt oder an Voraussetzungen (z.B. Rückgabe nur gegen Gutschein) geknüpft wird.

Wenn ich also im Möbelhaus eine Küche oder ein Schlafzimmer bestelle, kann ich dann noch widerrufen?

Nein, es sei denn, ein Widerrufsrecht ist ausdrücklich vereinbart. Kaufen Sie daher nicht unüberlegt!

Bei Fragen zum Widerrufsrecht stehen wird Ihnen gerne zur Verfügung.

Anwalt4me - Rechtsanwälte

Susanne Schorn
Rechtsanwältin

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