Kann man einen Beklagten während des Verfahrens ändern? Wie weiter vorgehen?

20. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
RalfStelter
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kann man einen Beklagten während des Verfahrens ändern? Wie weiter vorgehen?

Nehmen wir mal an Person A kauft etwas über den ebay Account seiner Frau bei ebay ein.
Er schreibt dem Verkäufer aber über das ebay System Nachrichten und schreibt unter diese
seinen Namen und gibt auch bei der Versandadresse
seinen Vornamen ein und nicht den seiner Frau.
Nun bezahlt er den Artikel aber doch nicht und wird daraufhin von dem Verkäufer verklagt.

Auf die Klageschrift antwortet er einfach nur "ich weise die Klage ab, da der ebay Account mir
nicht gehört".

Er erwähnt aber nicht das der Account auf seine Frau läuft, dies findet der Verkäufer auf Nachfrage bei
ebay raus.

Meine Frage: Das Gericht bittet um Stellungnahme, kann der Verkäufer den Beklagten in dem Verfahren
einfach ändern, oder muss die Klage hierfür zurückgezogen und dann neu gestellt werden.

Wäre es erfolgversprechend das Gericht darauf hinzuweisen, dass der Account zwar der Frau gehöre,
der Beklagte aber über diesen gehandelt habe und somit auch Beklagter bleibt.

Oder sollte dem Gericht garnicht mitgeteilt werden, dass der Account der Frau gehöre und erneut auf den
Gesprächsverlauf und die Versandadresse hingewiesen werden, wo der Beklagte seinen Namen
aufführt. Ist es da nicht unsubstantiiert von dem Beklagten das der Beklagte lediglich sagt "ihm gehöre der Account nicht".
Oder denkt ihr das Gericht weist die Klage ab, wenn ich jetzt lediglich auf den Absender und die Nachrichten
hinweise in den der Beklagte seinen Namen aufführt und dieser jetzt behauptet der Account gehöre ihm
garnicht?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Die Auswechslung des Beklagten funktioniert zwar grundsätzlich, führt aber dazu, dass die Klage gegen den ursprünglichen Beklagten als zurückgenommen gilt und der hat dann auch noch einen Kostenerstattungsanspruch gegen den Kläger. Ob das vorliegend sinnvoll ist, glaube ich kaum.

Evtl. würde sich hier eine Streitverkündung gegen die Ehefrau anbieten. Wenn nämlich das Gericht die Klage abweisen sollte, weil kein Vertrag zwischen Ehemann und Kläger zustande gekommen ist, dann kann sich die Ehefrau nicht mehr rausreden, dass sie Ihren Account nicht genutzt hat und somit mit ihr kein Vertrag zustande gekommen ist sondern mit Ihrem Ehemann.

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