>Kann man eine Aussage zurückziehen ?
Die Polizei hat jetzt offensichtlich ein Ermittlungsverfahren "von Amts wegen" eingeleitet. Das kann sie ohne weiteres tun. Da Du keinen Strafantrag gestellt hast, kannst Du auch keinen zurücknehmen. Die Anzeige als solches (die hat die Polizei gemacht, nicht Du) kann auch ohne Strafantrag weiterverfolgt werden, wenn die Staatsanwaltschaft "öffentliches Interesse" geltend macht. Darauf hast Du keinen Einfluß.
Eine Anmerkung am Rande (ist nicht böse gemeint): Warum gehst Du überhaupt zur Polizei und machst eine Aussage, wenn du eh keinen Strafantrag stellen willst, bzw. nicht willst, daß er bestraft wird?
Da liegt näml. ein Problem dahingehend, daß viele Frauen, die wirklich Anzeige/Strafantrag stellen wollen und wollen daß der Täter bestraft wird, von der Polizei nicht mehr richtig ernstgenommen werden, weil es Leute gibt, die am nächsten Tag "immer alles zurücknehmen wollen". Entweder will man ihn anzeigen oder man will es nicht. Das sollte man sich schon vorher überlegen. Die Polizei ist nicht dafür da, sich erst ihrer Hilfe zu bedienen und dann, wenn der Täter seiner Bestrafung zugeführt werden soll, "alles rückgängig machen zu wollen".
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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"
von !!Streetworker!! am 10.11.2004 15:34
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