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Kann man eine Aussage zurückziehen ?

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Kann man eine Aussage zurückziehen ?

Bin vor fast 2 Wochen nicht ganz eindeutig bei einem Ladendiebstahl "erwischt worden". Die verkäuferin hat mich nicht beim Diebstahl beobachtet sondern zufällig aus dem Aufenthaltsraum gesehen wie ich mit einer Kiste aus Ihrem Laden ans Auto gegangen bin. Sie schrieb sich meine Autonummer auf und verständigte die Polizei.Die waren dann bei mir und sahen die vermeintliche Kiste. Ich hatte darin meine eingekauften Sachen verstaut, so fand man alles auch vor. Die verstauten Sachen hatte ich wirklich bezahlt- Zettel noch vorhanden.Allerdings habe ich wirklich 6 Flaschen Sekt gestohlen, was aber keiner gesehen haben kann.
Egal, ich machte meine Aussage bei der Polizei und hielt an meiner Theorie fest, ich hätte die Kiste zum Verstauen benötigt.
Der Polizist hat meine Aussage aufgenommen und zur Staatsanwaltschaft weitergeleitet.Das ist jetzt 5 Tage her und mich plagt permanent mein schlechtes Gewissen. Kann ich es immer noch zugeben, meine Strafe zahlen und gut ist?Dann geht es nicht weiter zur Staatsanwaltschaft, und ich weiß eher wo ich dran bin. Habe hieraus gelernt und weiß das ich es nie wieder tun werde( und auch vorher noch nie getan habe)Also bitte, helft mir! Kann ich meine Aussage noch zurückziehen und wenn dann wie lange noch?
Besteht die Möglichkeit das das Verfahren vielleicht sowieso eingestellt wird und wenn wielange dauert das gewöhnlich?


von Ananas am 26.10.2004 08:10
Status: Frischling (8 Beiträge)
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>Kann man eine Aussage zurückziehen ?
"Kann ich es immer noch zugeben, meine Strafe zahlen und gut ist?"

Klar, für die Wahrheit ist es (fast) nie zu spät!

"Dann geht es nicht weiter zur Staatsanwaltschaft"

Wie kommen Sie denn darauf? Auch dann läuft das Verfahren natürlich über die StA! Angesichts des Geständnisses, des relativ geringen Schadens und des Umstandes, dass Sie offenbar bisher strafrechtlich noch nicht in Erscheinung getreten sind, ist es dann allerdings wahrscheinlich, dass die StA das Verfahren nach §§ 153 oder 153a StPO einstellt.

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"fiat justitia et pereat mundus..."


von Bob.Vila am 26.10.2004 09:52
Status: Unsterblich (2693 Beiträge)
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>Kann man eine Aussage zurückziehen ?
Hat man denn nun die nichtbezahlten Sektflaschen gefunden und beanstandet? Wenn nicht, dann stehen Sie offensichtlich mit weißer Weste da.
Dann würde ich auch ausnahmsweise mal dazu raten, nicht zu gestehen. Wenn Sie denken, daß es Ihnen eine Lehre war und Sie nicht wieder stehlen werden, ist es aus meiner Sicht ok. Und um Ihr schlechtes Gewissen zu beruhigen, können Sie ja an den Marktleiter einen anonymen Brief mit dem Geld für den Sekt schicken. (Allerdings wird er es sich wahrscheinlich dann selbst einstecken - der Markt ist gegen Diebstahl ohnehin versichert - also lassen Sie das Geld vielleicht lieber an die Krebshilfe gehen)
Aber warum sollen sie jetzt sich und auch der Staatsanwaltschaft unnötig Streß machen, wenn die Flaschen nicht entdeckt wurden. Theoretisch können Sie sie ja auch wieder ins Regal zurückstellen.

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"Wer sündigt, schläft nicht!"


von Klagdichreich am 26.10.2004 11:51
Status: Unsterblich (3240 Beiträge)
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>Kann man eine Aussage zurückziehen ?
Die Chancen auf eine Einstellung durch die StA stehen ja schon mal nicht schlecht!
Ob man noch einmal bei der Polizei oder direkt bei der StA vorspricht, ist m.E. reine Ermessenssache!!
Wenn die Beamten die Ggst. in der Kiste aufgenommen und den Kassenzettel kontrolliert haben, müssten sie eigentlich die "überzählige" Ware bemerkt haben!
Eigentlich kann man sich die Frage, ob man noch einmal die Aussage erweitert/verändert nur selber beantworten!
Selbst eine Zurückziehung der Aussage wäre möglich



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"Die meisten Aufgaben lösen sich von selbst. Man darf sie nur nicht dabei stören!"


von gustl am 27.10.2004 12:52
Status: Unsterblich (1103 Beiträge)
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>Kann man eine Aussage zurückziehen ?
Selbst eine Zurückziehung der Aussage wäre möglich

Ja, nur wird natürlich das gesamte Aussageverhalten gewürdigt. Man kann also als Beschuldigter jederzeit nichts mehr zur Sache sagen oder behaupten, dass man bislang gelogen hat und sonstwas. Nur: Am Ende glaubt dann wohl keiner mehr was. Also im Klartext: Man kann nicht die Aussage mit der Wirkung widerrufen, dass sie als nicht getätigt gilt.


von wastl am 27.10.2004 18:37
Status: Tao (6968 Beiträge)
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>Kann man eine Aussage zurückziehen ?
Das ist mir schon klar, das ich dann als Lügner da stehe, aber das bin ich ja auch.
Meine Panik ist die ( vielleicht sagte das der Polizist ja auch nur um mir Angst zu machen), das es eine öffentliche Gerichtsverhandlung gibt in der geklärt wird ob ich oder ob ich nicht die Kiste entwendet habe.
Das würde ich nicht durchstehen, denn die Sache zehrt ganz schön an mir.Kann kaum noch schlafen, habe Angst vor dem Klingeln des Telefons, denke Tag und Nacht nur noch über diese Sache nach und bin gar nicht mehr ich selbst.
Jeder fragt warum ich so ******* drauf bin und ich kann nicht drüber reden, weil alles so peinlich ist.Außerdem habe ich Angst vor der Post ( weil ich jeden Tag auf eine Nachricht über diese Sache warte)und um meinen Arbeitsplatz.Ich denke wenn man weiß das ich es war, habe ich eventuell eher wieder meine Ruhe .So war das auch gemeint mit Strafe zahlen und gut ist.


von Ananas am 28.10.2004 09:07
Status: Frischling (8 Beiträge)
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>Kann man eine Aussage zurückziehen ?
Ich möchte zwar keine falsche Hoffnung wecken - aber ich kann mir nicht vorstellen, dass es wg. diesem Delikt zu einer Gerichtsverhandlung kommt!!! Das ein StA DESWEGEN Anklage erhebt erscheint mir etwas übertrieben - außer man hat schon ein erquickliches Straftatenkonto und man will endlich mal nen Schlussstrich ziehen!

wastl hat schon Recht - nur dem Richter steht eine abschließende Würdigung sämtlicher (auch der zurückgezogenen Aussagen) zu! Der StA liest sich diese (gezwungenermaßen) auch durch!
Wenn es dich beruhigen würde, dann geh den Schritt und mach "reinen Tisch"!
Natürlich könntest du vor einer neuerlichen Vernehmung bei der Polizei bei dem geschädigten Geschäft vorsprechen (am besten direkt beim Leiter), das Gespräch dort durchstehen, den Schaden begleichen und mit der Quittung bei der Polizei/StA erscheinen. Dies würde schon "gut" aussehen - obwohl keiner sagen kann, ob es sich letztendlich an der Entscheidung niederschlägt (auch wenn es zu vermuten steht)

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"Die meisten Aufgaben lösen sich von selbst. Man darf sie nur nicht dabei stören!"


von gustl am 28.10.2004 10:15
Status: Unsterblich (1103 Beiträge)
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>Kann man eine Aussage zurückziehen ?
Vielen Dank an Euch alle ,Ihr seid Super. Gut das es diese Seite gibt.
Halte Euch auf dem Laufenden wie es weiter geht.Für meinen Teil habe ich gelernt wie schlimm es ist so etwas duchzustehen.
Die Ungewißheit macht einen fast fertig.
Ich werde keine Aussage ändern, sondern hoffen das ich mit einem blauen Auge davon komme, wichtig ist das ich meine Lehre draus gezogen habe.Und das ist gewiß!Falls es doch zu einer Verhandlung kommt dann habe ich es auf jeden Fall verdient, das weiß ich das es so ist.Also nióch mal Danke an Alle
Gruß Ananas


von Ananas am 30.10.2004 17:31
Status: Frischling (8 Beiträge)
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>Kann man eine Aussage zurückziehen ?
Wir haben mit meinem Freund gestritten,er hat mich geschlagen.Ich habe Polizei angerufen,aber trotzdem nicht angezeigt.Nach dem nächsten Streit bin ich weg von zuhause gegangen,und habe ihm sms geschrieben,dass lieber bringe ich um,als wie uns trennen.Er hat Polizei angerufen.Ich war in der Polizei,und habe Aussage gemacht.Die Unterlagen wegen Schlägerei waren auch dort.Sie haben mein Gesicht mit Blaueflecken fotografiert,und ich weiss nicht,ob ich "nein" sagen konnte.Dann habe ich meine Aussage unterschrieben,obwohl dort ist geschrieben,dass ich ihn trotzdem liebe und nicht anzeigen möchte.Jetzt muss ier zur Polizei und dann zum Staatsanwalt.Ist das möglich ,dass ich meine Aussage und Foto bei Polizei zurückziehe und musste ich das machen.Weil sie haben mich einfach gefragt,fotografiert und unterschreiben lassen.Musste ich das machen,oder konnte ich darauf verzichten.
Vielen Dank!


von Larisa am 10.11.2004 15:05
Status: Frischling (3 Beiträge)
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>Kann man eine Aussage zurückziehen ?
Die Polizei hat jetzt offensichtlich ein Ermittlungsverfahren "von Amts wegen" eingeleitet. Das kann sie ohne weiteres tun. Da Du keinen Strafantrag gestellt hast, kannst Du auch keinen zurücknehmen. Die Anzeige als solches (die hat die Polizei gemacht, nicht Du) kann auch ohne Strafantrag weiterverfolgt werden, wenn die Staatsanwaltschaft "öffentliches Interesse" geltend macht. Darauf hast Du keinen Einfluß.

Eine Anmerkung am Rande (ist nicht böse gemeint): Warum gehst Du überhaupt zur Polizei und machst eine Aussage, wenn du eh keinen Strafantrag stellen willst, bzw. nicht willst, daß er bestraft wird?

Da liegt näml. ein Problem dahingehend, daß viele Frauen, die wirklich Anzeige/Strafantrag stellen wollen und wollen daß der Täter bestraft wird, von der Polizei nicht mehr richtig ernstgenommen werden, weil es Leute gibt, die am nächsten Tag "immer alles zurücknehmen wollen". Entweder will man ihn anzeigen oder man will es nicht. Das sollte man sich schon vorher überlegen. Die Polizei ist nicht dafür da, sich erst ihrer Hilfe zu bedienen und dann, wenn der Täter seiner Bestrafung zugeführt werden soll, "alles rückgängig machen zu wollen".



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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"


von !!Streetworker!! am 10.11.2004 15:34
Status: Tao (17083 Beiträge)
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>Kann man eine Aussage zurückziehen ?
Nein,ich bin nicht selbst zur Polizei gegangen.Er hat angerufen,und sie haben mich gefunden,ich bin zur Kirche gegangen und wollte mit meinem Freund mich treffen,aber er hat schon angerufen.Die Polizei hatmich genimmen und dann habe ich ich die Aussage gemacht.Sie denken,ist das nich möglich,das zurückzuziehen?


von Larisa am 10.11.2004 15:43
Status: Frischling (3 Beiträge)
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