Kann man ein Umgangsverbot aufheben ?

21. Dezember 2008 Thema abonnieren
 Von 
skylit
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 6x hilfreich)
Kann man ein Umgangsverbot aufheben ?


hallo,

ich bin 28 und habe eine fast 16-jährige freundin. ihre eltern haben eine einstweilige verfügung bzgl. umgangsverbot beantragt. was passiert nun, wenn es zu einem umgangsverbot kommt und meine freundin alles tun würde, um diese wieder aufzuheben. was müsste sie genau tun, bzw in wie weit wird sie überhaupt ernst genommen ? ich wäre dankbar für jede hilfreiche antwort. ich habe auch schon hier gesucht, ob ich etwas über dieses thema finde, habe aber nihcts konkretes gefunden, was an maßnahmen zu ergreifen wäre, um dies halt aufzuheben. bitte verurteilt mich jetzt bitte nicht wegen dieser frage oder des alters, ich weiß, es ist ungewöhnlich, aber wir lieben uns.

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23 Antworten
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#1
 Von 
guest-12329.12.2008 10:56:25
Status:
Beginner
(85 Beiträge, 22x hilfreich)

Lieber Skylit,


deine Anfrage ist tatsächlich ein schwieriges Thema, welches Du besser unter einem anderen Forum -Strafrecht- eröffnen solltest.

Deine Freundin hat noch nicht das 16 Lebenjahr vollenendet; sie ist also 15 Jahre. Sie ist minderjährig! Aber das ist Euch beiden bewusst, da ihr sicherlichden Altersunterschied schon besprochen habt.

Die Eltern möchten nichts anderes als ihr Kind schützen und halten diesen Altersunterschied für bedenklich. Daher haben sie sich für den Antrag der o.g. Einstweiligen Verfügung durchgerungen.

Ob, Deine Freundin sich gegen diese Verfügung juristisch wehren kann sollte in einem anderen Forum oder die direkte Ansprechung mit den hiesigen Anwälten erörtert werden.

Wägt die juristischen Konsequenzen für Dich und auch für sie sorgfältig ab und beschließt vielleicht, die Beziehung für weitere 2 Jahre aufzuheben.

Dann geht sie, wie ihr wisst in die Volljährigkeit und kann sich dann entscheiden, ob sie diese Beziehung mit Dir wieder aufnimmt.


Die Eltern könnten recht bekommen, da ein Mensch mit 15 Jahren noch nicht über die "Reife" verfügt.



Liebe Grüße von Katrin



2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
skylit
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 6x hilfreich)

vielen Dank für Deine ehrliche Antwort. Ich hatte es auch im Forum Strafrecht schon geschrieben, mir wurde jedoch gesagt, ich solle es auch hier eröffnen, deshalb.
Es ist schwierig, das weiß ich und besprochen haben wir alles, habe ihr auch immer die freie Entscheidung gelassen und werde es weiterhin tun.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12329.12.2008 10:56:25
Status:
Beginner
(85 Beiträge, 22x hilfreich)

Lieber Skylit,


vielen Dank für Deine Antwort und ich kann auch Eure "Not" nachvollziehen. Ihr liebt Euch und wollt diese Liebe nicht aufgeben.

Aber ich gebe zu bedenken, dass sie das in ihrem Alter "wirklich" die Tragweite ihrer Liebe erkennen kann.

Da ich auch eine sagen wir mal Jugendliebe zu einem wesentlichen älteren Menschen fühlte, kann ich Deine Freundin verstehen,dass sie diese auch erfüllt haben möchte.

Aus dem heutigen Rückblick bin ich erleichtert, dass der damalige Wunsch nicht erfüllt worden ist. Junge Mädchen lieben ältere Männer, junge Mädchen lieben Popstars, junge Mädchen lieben ihre Lehrer. Sie fühlen sich sicher und beschützt und bewundern sie. Ein völlig normaler Lebensabschnitt einer heranwachsenden Frau. Ich habe mir durch diese "Erfahrungen" mein Männerbild gebastetelt

Der Gesetztgeber sieht aber das abhängige Wesen in dieser Liebe und muss dies unterbinden und hat den "Reifegrad" geregelt.

D.h. Ab 18 Jahren ! Bitte bedenke, ihren Reifegrad und respektiere die Bitte der Eltern.



Liebe Grüße von Katrin




Nachtrag: Ich kenne Deine Freundin nicht persönlich und kann dadurch ihren Reifegrad -wenn wir es so nennen wollen- nicht einschätzen. Mach mir dies bitte nicht zum Vorwurf!

Es ist nur eine persönliche und äußerliche Ansicht.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Hallo Skylit,

"normalerweise" interessiert sich ein 28jähriger nicht ernsthaft für ein noch nicht mal 16jähriges Mädel. Wenn das bei dir anders ist, ist entweder deine Freundin ungewöhnlich erwachsen oder du solltest dir einmal ernsthaft Gedanken machen, warum du dich in ein so junges Mädel verliebt hast. Und zwar in deinem eigenen Interesse!

Die Reaktion der Eltern kann ich nachvollziehen. Sie sind hilflos, wollen ihr Kind schützen. Deine Freundin wird aufgrund ihres Alters eine völlig andere Wahrnehmung haben, aber du bist erwachsen und solltest die Intention der Eltern nachvollziehen und respektieren können. Und entsprechend auf deine Freundin einwirken. Stell dir z. B. mal vor, es ginge um deine Tochter.

Wenn es dir wirklich ernst ist, suche das Gespräch mit den Eltern. Zeige Verständnis für ihre Ängste, gehe darauf ein und versucht gemeinsam eine Lösung zu finden.

Das wäre - aus meiner Sicht - ein erwachsener Umgang mit der Situation.

Grüße

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32851 Beiträge, 17254x hilfreich)

@ skylit,

tja, im Strafrecht hatte ich übersehen, daß Ihre Freundin nur FAST 16 ist. Da kommt dann evtl. auch eine Strafbarkeit in Frage (immer vorausgesetzt, es finden sexuelle Handlungen statt). Ab dem 16. Geburtstag kann da strafrechtlich nichts mehr passieren.
Was die einstweilige Verfügung anbelangt: Es gibt ja gegen fast alles Rechtsmittel, vermutlich auch dagegen. Aber ob das Erfolg haben wird? Das Gericht müßte dazu immerhin in das elterliche Sorgerecht eingreifen - ich glaube nicht, daß es das tun wird. Gegebenenfalls sollte die Freundin sich an einen Anwalt für Familienrecht wenden.

Gruß vom mümmel

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
skylit
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 6x hilfreich)

Danke für die Meinungen, die ihr geäußert habt, und die Möglichkeiten, die hier angesprochen wurden. Ich finde es sehr gut, dass hier sachlich mit dem Thema umgegangen wird.
Also, was die Gedanken betrifft, die habe ich mir lange gemacht und meine Freundin auch. Klar, wenn man nur den Altersunterschied sieht, kommt automatisch die Frage auf, ob bei einem alles normal ist. Tatsache jedoch ist, dass wir, bzgl unserer Beziehung, lange, intenisive und konkrete Gespräche miteinander geführt haben, die uns zu dem Schluß gebracht haben, zusammen zu bleiben. In ein paar Jahren redet niemand mehr über den Altersunterschied. Nur, weil es nicht in der Gesellschaft als "normal" angesehen wird, heisst es doch nicht, dass jemandem wie mir, dem es passiert ist, unnormal ist. Das wolte ich einfach nur mal gesagt haben. Natürlich ist es unser Bestreben, mit den Eltern eine Einigung zu erzielen, und sich gemeinsam an einen Tisch zu setzen, und wenn man verzweifelt ist, will man natürlich versuchen, den Kontakt beizubehalten. Sich in unsere Lage zu versetzen ist schwierig, aber man sollte es zumindest versuchen

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Hallo Skylit,

nur noch mal zur Klarstellung: Ich habe nicht behauptet, dass du unnormal bist. Ich habe das "normalerweise" schon sehr bewusst in " gesetzt.

Dennoch bleibe ich dabei, dass du für dich einmal schauen solltest, aus welchen Gründen du dich in eine Jugendliche und eben nicht in eine erwachsene Frau verliebt hast. Die Konsequenz muss ja nicht die Trennung sein, sondern ich denke eben es ist wichtig, dies für dich zu reflektieren.

Jo, im Laufe der Zeit wird der Altersunterschied weniger wichtig sein. Aber das hat ja auch seinen Grund: Weil man sich als Erwachsener auf gleicher Augenhöhe begegnet, egal, ob ein paar Jährchen zwischen einem liegen. Je jünger, um so relevanter sind die Unterschiede. Ich hab zwei Mädels zu Haus mit 14 und 16. Nur zwei Jahre. In dem Alter aber Welten...

Grüße

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Sehr geehrter Fragesteller,

I.

Nach Klärung der möglichen strafrechtlichen Belange ist das Thema im familienrechtlichen Forum richtig platziert, da es sich im weiteren um eine familienrechtliche Frage handelt.

II.

Zum strafrechtlichen Kontext lesen Sie bitte den §182 StGB .

III.

a) Ein Gericht, vor welchem eine einstweilige Verfügung beantragt wurde, prüft diese im summarischen Verfahren. Ist der von den Eltern vorgetragene Sachverhalt schlüssig und geht das Gericht somit von der Annahme aus, dass von Ihnen eine Gefährdung ausgeht, so wird die einstweilige Verfügung erlassen. Das Gericht entscheidet somit bevor über das Hauptsacheverfahren entschieden wird.

b) Wenn die einstweilige Verfügung ohne mündliche Verhandlung ergangen sein sollte, haben Sie die Möglichkeit Widerspruch einzulegen, welchen Sie begründen müssen.

c) Sofern die einstweilige Verfügung nach dem Widerspruch bestätigt worden sein sollte, bestünde die Möglichkeit der Einlegung der Berufung.

d) Des weiteren besteht die Mögichkeit den Antragsteller zur Einleitung der Hauptsache zu zwingen, weil das einstweilige Verfügungsverfahren zunächst nur den Antragssteller begünstigt (Antrag auf Erhebung der Hauptsache). Wird dann das Hauptsacheverfahren vom Antragsteller nicht eingeleitet, kann die Aufhebung der einstweiligen Verfügung beantragt werden.

e) Auch kann eine einstweilige Verfügung aufgehoben werden, wenn sich die Umstände geändert haben, welche die Argumentsbasis der einstweiligen Verfügung bildeten.

Mit freundlichen Grüßen,
- Rönner -

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
skylit
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 6x hilfreich)

@ rönner

Vielen Dank für die umfangreiche Information, die mir hilft, zu wissen, was zu tun ist. Eine Frage aber noch, wenn ich Widerspruch einlege gegen die einstweilige Verfügung, reicht es da aus, wenn ich schreibe, dass von mir keine Gefährdung ausgeht , bzw wenn ich die Beziehung zwischen meiner Freundin und mir anspreche. Einen Widerruf gegen den Antrag auf Umgangsverbot habe ich abgegeben.

@ mikkian

das war kein Vorwurf von mir, bitte nicht falsch verstehen. Ich wollte einfach nur die Situation erklären. Ich habe mir Gedanken gemacht. Vor einem Jahr hätte ich Personen ausgelacht, wenn sie mir gesagt hätten, ich würde im kommenden Jahr eine Beziehung zu einer Teenagerin haben und zudem noch mit der Gewissheit, sie wird diejenige sein, mit der ich mein Leben verbringen werde. Zwischen meiner freundin und mir passt es einfach. Lange hatte ich eine große Leere in mir und sie hat sie ausgefüllt. Dazu kommt, dass sie für ihr Alter wirklich schon vom Verstand her reifer ist und ich bin ein Typ, die typische Person in meinem Alter widerspiegelt. dafür bin ich zu sehr jung geblieben, das sind die Gründe. Wir verstehen uns blendend, aber es hat nichts damit zu tun, dass ich eine wesentlich jüngere Freundin haben wollte, und wir haben sehr lange und intensive Gespräche darüber geführt, bevor wir Beide diese Beziehung eingegangen sind.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Sehr geehrter Fragesteller,

bevor man sich mit einem Widerspruch befasst, sollte man sich im allgemeinen erst einmal genau damit befassen, inwiefern die einstweilige Verfügung begründet worden ist. Denn einen Widerspruch muss man ausreichend begründen, denn damit soll ja der Eindruck von Ihnen, den die Gegenseite erweckt hat beim Gericht, geändert werden. Nur "ein" Satz genügt dafür grundsätzlich nicht.

Sie sagten:

quote:
Einen Widerruf gegen den Antrag auf Umgangsverbot habe ich abgegeben.

Was meinen Sie damit genau?

Gern geschehen.

Mit freundlichen Grüßen,
- Rönner -

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32851 Beiträge, 17254x hilfreich)

Hi,

er meint vermutlich eine Stellungnahme zu dem Antrag, würde ich mal vermuten.

Gruß vom mümmel

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
skylit
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 6x hilfreich)

@rönner

ich habe dem Antrag auf Umgangsverbot widersprochen, indem ich die Gründe, die von den Eltern genant wurden, durch Fakten widerlegt habe, denn diese Gründe entsprechen größtenteils nicht der Wahrheit, die auch belegt werden können, durch meine Freundin, mir und weiteren Zeugen. Ich würde es mal so nennen: Die genannten Gründe der Eltern, vorwiegend vom Vater (Türke), verschleiern nur die Erziehungsdefizite in der Famlie, bzw unsere Beziehung, wird als Ursache für die familiären Probleme genannt, die jedoch schon lange vor unserer Beziehung da waren.

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest123-2178
Status:
Schüler
(192 Beiträge, 104x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

Bei den vielen rechtlichen Erörterungen in diesem T. will es mir nicht in den Kopf, wie sich ein 28-jähriger Mann auf ein offenbar noch unerfahrenes 15-jähriges Mädchen stürzen kann oder will. :schock: Vielleicht hat P.alma wieder eine Diagnose parat? :grins:

2x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest123-2178
Status:
Schüler
(192 Beiträge, 104x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

Sorry, isch nicks folge könne almah! A Pettingfühler (!) geht ja noch, aber die 3 Pünktl: woot daas itt miehn? :???:

2x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest123-2178
Status:
Schüler
(192 Beiträge, 104x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest123-2178
Status:
Schüler
(192 Beiträge, 104x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Haselstrauch
Status:
Student
(2477 Beiträge, 388x hilfreich)

Hallo Almah,

der von dir zitierte Thread ist <a href="http://www.123recht.net/Anzeige-gegen-eigenen-Vater__f132547.html">hier</a> abgeblieben.

Abseits davon empfinde ich deine Neigung zu *drastischen Ferndiagnosen* ein wenig befremdlich.

Auf mich wirkt der TE @skylit selbst noch ein wenig unreif.

Im Übrigen ist der Gebrauch des Wortes pädophil hier schlicht unangebracht:

[/i]Der Begriff Pädophilie (von griechisch pa?? (pais) „Knabe, Kind“ und f???a (philia) „Freundschaft“ bezeichnet in der Psychiatrie, der klinischen Psychologie und der Sexualwissenschaft die primäre erotisch-sexuelle Neigung zu Personen vor der Pubertät im Sinne der Geschlechtsreifung. [/i]

aus <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/P%C3%A4dophilie">Wikipedia</a>

Anonymität hin oder her ... würde mir jemand solche Qualitäten in einem öffentlichen Internetforum anzudichten versuchen, wäre ich am Ende meines Sinnes für Humor.

Ich würde @skylit empfehlen, im Vertrauen darauf, dass die Gefühle füreinander tragfähig sind, dieser gewünschten Beziehung Zeit zu geben, bis die Umstände für einen Versuch günstiger sind.

Sollte sich erweisen, dass ihre Zuneigung trotz der Wartezeit Bestand hat, dann wird in ein paar Jahren tatsächlich kein Hahn mehr nach dem Altersunterschied krähen.


Grüße

-- Editiert von Haselstrauch am 27.12.2008 09:23

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
skylit
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 6x hilfreich)

Ich finde die Vorurteile gegen mich hier unangebracht. Natürlich darf jeder seine Meinung sagen, aber sie sollten fair sein. Ich wollte nur eine Hilfestellung haben, egal, ob jetzt jmd dafür oder dagegen ist. Ich bin von der Reife her altersgerecht. Es gibt halt nun mal Ausnahmen in unserer Gesellschaft, die man nicht gleich als Spinnerei abtun sollte, nur weil es nicht in unser gesellschaftliches Bild, oder in unsere Denkensweise passt. Bitte verhaltet Euch doch einfach so, wie ihr gerne behandelt werden möchtet. Ich halte mich in Zukunft zurück und werde aktiv nichts mehr in diesem Forum schreiben, nur dieses noch.

Wegen dem Wegbringen über Nacht hatte ich nur die Info in dieser Zeit von der Schwester, die mir aber aus Angst wegen ihren Eltern nichts mehr weiter sagen konnte. Am nächsten Tag erfuhr ich erst, dass sie doch noch zuhause ist, weil das Jugendamt es nicht für notwendig hielt, da alles nicht so schlimm wäre, obwohl der Vater in dieser Nacht vollkommen ausgetickt ist. Vllt könnt ihr das, was emotional in mir vorging, ein bisschen verstehen. Die familiären Erziehungsdefizite sind vorhanden, und werden durch unsere Beziehung verschleiert.

Seiner Tochter fünf Wochen Hausarrest, ohne Kontakt zur Aussenwelt, zu geben, weil es nicht nach seiner Pfeife tanzt, finde ich maßlos übertrieben, eine harte Umgehensweise genauso. Seinem Kind die Pistole auf die Brust zu setzen und zu wählen, zwischen der Familie und ihrem Freund, sehe ich als unreif an. Dann dem Jugendamt nach ihrer Entscheidung zu sagen, "bis Freitag muß sie weg sein, sonst prügel ich sie solange, bis sie wegkommt", sagt doch schon alles aus. Und siehe da, das Jugendamt hat auf einmal von jetzt auf gleich eine Pflegefamilie parat, wo es doch vorher so ein Problem war, da man ja versuchen mußte, es auf anderem Wege zu lösen. Nur, der Vater hat von vornherein gesagt, dass er sich nicht ändern wird. Spät dann hätte doch die Alarmglocken in deren Köpfen läuten müssen und die logische Konsequenz hierfür, sofort zu reagieren.

Unsere Beziehung ist nat. eine andere Angelegenenheit, aber ich kann das eine nicht von dem anderen trennen, wenn es um den Menschen geht, der einem wichtig ist und nach Hilfe schreit, die ihr bis vor Kurzem keiner so recht geben wollte. Deswgen habe ich hier geschrieben, in der Hoffnung, klare und vernünftige Meinungen zu erhalten, die ich von einigen wenigen und fairen User erhalten habe. Vielen Dank dafür an Alle, die mir ihren Kommentaren sachlich und fair geantwortet haben, wenn auch nicht immer alles zu meinen Wünschen, die mich aber wiederum zum Nachdenken gebracht haben.

Das ich dieses Thema hier eröffnete, bzw. nach Auswegmöglichkeiten suchte, war auch der Wunsch meiner Freundin. Jede Entscheidung wird von uns gemeinsam getragen.

Ich bitte um Entschuldigung für meine Threads, wenn ich hier den Anschein erweckt haben sollte, etwas über das Knie brechen zu wollen, das war nicht meine Absicht.

@haselstrauch
Deinen Rat am Schluss finde ich sehr weise und ich denke, dass es das Beste ist, abzuwarten. Danke.

Weitere Meinungen, bzw Antworten sind nicht mehr nötig.


1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
guest-12329.12.2008 10:56:25
Status:
Beginner
(85 Beiträge, 22x hilfreich)

Lieber Skylit,



ich möchte Dir für Dein Vertrauen an uns danken.

Für die meisten ist Dein TE ein Thema, dass man so oder so sehen kann. Beachte es nicht, denn für Dich ist die Liebe zu Deiner Freundin fast schon ein Schutz für sie. Auch wenn ihr Euch nur eine Weile "braucht", dann ist es in Ordnung und soll so sein.

Beachte den Rat von Haselstrauch: denn es wird tatsächlich kein Hahn mehr nach ein paar Jahren nach dem Altersunterschied krähen.

Wenn für Deine Freundin das Elternhaus zum außerordentlichen Problem werden. Misshandlung, Freiheitsentzug. Dann helfe ihr in ein betreutes Wohnen. Helfe ihr den ersten Gang zum Kinder- und Jugendnotdienst. Helfe ihr!

Auf keinen Fall nehme sie bei Dir auf!


Du machst Dich strafbar und die Eltern können sie dort herausholen! Bringe sie zum Jugendamt , Kinder- und Jugendnotdienst oder andere Anlaufstellen.


Liebe Grüße von Katrin

2x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest123-2178
Status:
Schüler
(192 Beiträge, 104x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

Ja, aber nicht Du, der Richter wäre "man".

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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