Kann man Schadensersatz bzw. Schmerzensgeld fordern?

29. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
Jonny2
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 7x hilfreich)
Kann man Schadensersatz bzw. Schmerzensgeld fordern?

Hallo,

Ich hätte eine Frage, ich bin mir hier im Endeffekt nicht wirklich sicher ob es sich lohnt einen Anwalt damit zu belämmern deshalb wollte ich erst einmal nachfragen, was die hier anwesenden davon halten.

Ich war vor ein paar Wochen auf Geschäftsreise in Hong Kong, normal ist reisen nicht mein Haupt gebiet für die Firma, aber hier und da kommt es mal vor (Weltweit). In diesem Fall war ich schon knapp 1 Woche im Hotel, habe zwischenzeitlich mal das Zimmer gewechselt da ich in einer anderen Stadt noch war. In dem Neuen Zimmer waren die Fliesen in der Dusche so rutschig, dass ich beim austeigen darauf ausgerutscht bin und mit Samt der Glas Tür auf den Boden gefallen bin. Die Glas Tür bestand nicht aus Sicherheitsglas und dem entsprechend hatte ich am ganzen Körper Schnittwunden, welche sogar stellenweise äußerst bedenklich tief waren. Es mussten insgesamt 15 Schnitte genäht werden mit über 40 Stichen insgesamt. Mein Problem ist jetzt im Nachhinein eher das anscheint auch stellen nicht mehr zu sich kommen und ich auch wohl dauerhaft kein Gefühl mehr haben werde. Ich bin immer noch in Behandlung, aber die Aussichten auf Erfolg sind nicht sehr viel versprechend wurde mir gesagt.

Es ist in einer großen Europäischen Hotelkette passiert, also nicht in einem kleinen Hinterhof Hotel.

Würde mich über ein paar Meinungen sehr freuen,

vielen Dank.

Wer den Schaden hat...?

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120225 Beiträge, 39853x hilfreich)

Zitat (von Jonny2):
Es ist in einer großen Europäischen Hotelkette passiert,

Zitat (von Jonny2):
Ich war vor ein paar Wochen auf Geschäftsreise in Hong Kong

Hong Kong gehört jetzt zu Europa? Ich dachte das das hätte die Queen schon vor Jahren zurückgegeben ...



Mit wem genau hat man denn einen Vertrag über die Beherbergung in Hong Kong abgeschlossen?



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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Jonny2
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo,

Vielen Dank für die Antwort, ich wollte vermeiden Namen zu nennen, deshalb die Umschreibung mit der Europäischen Hotelkette um noch genauer zu werden Französisch oder ist dies in dem Fall so wichtig zumindest momemtan? :)

Gruß

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#3
 Von 
ninty
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Nehme an Grundlage wird die die Rechtssprechung vor Ort sein oder der Gerichtsort der Hotelkette.
Auf *************************/ gibt es eine Auflistung der Urteile zu Rutschunfällen. Vielleicht hilft das weiter.
Gute Besserung.

-- Editiert von Moderator am 30.05.2017 20:31

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#4
 Von 
Jonny2
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo,

Vielen Dank für die Tolle Website. Ja, habe da auch keine Ahnung, deshalb wollte ich mal nachhören ob da jemand vielleicht mal was ähnliches gehört hat. Vorallem da es halt mittlerweile so aussieht als das es wohl bei Spätfolgen bleiben wird.

Vielen Dank für deine Hilfe :)

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120225 Beiträge, 39853x hilfreich)

Zitat (von Jonny2):
Vielen Dank für die Tolle Website.

Die bewerben auf der Startseite eine Werbeaktion von Weihnachten 2016. :crazy:
Wenn der Rest ganauso kompetent gepflegt ist ...



Zitat (von Jonny2):
Vorallem da es halt mittlerweile so aussieht als das es wohl bei Spätfolgen bleiben wird.

Dann sollte man entweder die Rückfragen beantworten oder einen Anwalt konsultieren.



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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
Jonny2
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo Harry van Sell,

Vielleicht habe ich es ja überlesen, aber ich weiß nicht welche Rückfrage du genau meinst.

Zitat:
Mit wem genau hat man denn einen Vertrag über die Beherbergung in Hong Kong abgeschlossen?


Meinst du zwischen der Firma und dem Hotel oder mir und dem Hotel? oder wie der Name des Hotels war? Kann die Frage nicht genau deuten es tut mir leid.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120225 Beiträge, 39853x hilfreich)

Zitat (von Jonny2):
Meinst du zwischen der Firma und dem Hotel oder mir und dem Hotel?

Irgend wer wird den Aufenthalt im Hotel ja gebucht haben.
Wer war das?
Und wo genau hat derjenige gebucht?





-- Editiert von Harry van Sell am 30.05.2017 21:29

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#8
 Von 
Jonny2
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 7x hilfreich)

Ja, das Hotel wurde von der Firma von Luxembourg aus Online gebucht.
Das war unsere nette Sekretärin die für sowas im Normalfall immer zuständig ist, Flüge, Hotels etc.

Tut mir leid, hatte die Frage wohl nicht ganz verstanden. Das Hotel gehört zur Accor Gruppe.

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#9
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47635 Beiträge, 16838x hilfreich)

Zitat:
Das Hotel gehört zur Accor Gruppe.


Dennoch gehe ich davon aus, dass hier das Recht von Hong Kong anzuwenden ist.

Hast Du das Ganze als Arbeitsunfall gemeldet? Dann könntest Du Ansprüche gegenüber der Berufsgenossenschaft geltend machen. Oder arbeitest Du in Luxemburg, so dass dafür das luxemburgische Recht zur Anwendung kommt?

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#10
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16535 Beiträge, 9306x hilfreich)

Das war auch mein erster Gedanke.
Wäre es eine Geschäftsreise für einen deutschen Arbeitgeber, müsste man prüfen, ob eine Anerkennung als Arbeitsunfall möglich ist. (Wobei die Chancen nicht groß sind, wenn sich der Unfall bei einer Tätigkeit ohne Arbeitsbezug ereignet hat. Duschen tut man ja auch zu Hause. Außerdem zahlt die gesetzliche Unfallversicherung nur Heilbehandlungen und Renten wegen Erwerbseinschränkungen. Schmerzensgeld dagegen nicht, und Rente für bleibende Schäden, die keine Erwerbseinschränkung auslösen auch eher nicht.)
Ansonsten bleibt wohl nur eine Klage in Hong Kong.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#11
 Von 
Jonny2
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo,

Vielen Dank für eure Antworten. Ich bin mir in diesem Fall halt wirklich auch nicht sicher, da es halt über viele Länder geht.

@hh.
Ich habe es am ersten Tag in Deutschland im Krankenhaus behandeln lassen und habe es dort als Arbeitsunfall angemeldet, den nächsten Tag bin ich zum Unfallchirurg und habe es dort auch wieder als Arbeitsunfall gemeldet, die die Daten aus dem Krankenhaus leider unvollständig waren.
Ja mein Arbeitgeber ist in Luxemburg, nur ob es dort mittlerweile der CNS / AAA gemeldet wurde weiß ich leider noch nicht. Ich bin am Überlegen durch die Komplexität des Falls einen Anwalt einzuschalten, nur ich würde halt auch nicht wollen das mein Arbeitgeber sich dadurch bedroht fühlt.

@drkabo.
Es war also wie gesagt ein Business Trip für meine Luxemburgische Firma mit ihrem Hauptsitz in den USA. Denkst du sowas würde sich überhaupt lohnen in HK zu klagen oder eher nur Zeitverschwendung?

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#12
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16535 Beiträge, 9306x hilfreich)

Tja. Ich fürchte hier kennt sich niemand so richtig mit dem luxemburgischen Sozialsystem aus.
Wenn Ihr Arbeitgeber nicht in Deutschland sitzt (also keine Beiträge an die deutsche gesetzliche Unfallkasse / Berufsgenossenschaft abführt), dann ist da natürlich nichts zu holen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120225 Beiträge, 39853x hilfreich)

Ein Anwalt wäre nicht schlecht. Der müsste sich aber auch mit luxemburger Recht und dem Recht in HK auskennen (oder einen Kollegen kennen der sich auskennt).



Signatur:

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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#14
 Von 
Jonny2
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo,

vielen Dank für eure Antworten. Dann werde ich mich wohl doch besser mal mit meiner Rechtsschutzversicherung auseinandersetzen, in wie weit die das ganze Abdecken würde.

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