Kann man Geschädigten vorschreiben, wer/wo Reparatur zu machen ist?

8. November 2016 Thema abonnieren
 Von 
Trailor85
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 145x hilfreich)
Kann man Geschädigten vorschreiben, wer/wo Reparatur zu machen ist?

Ausgangspunkt: Delle in Kfz-Seitenteil. Geschädigten-Werkstatt will natürlich alles aufwendig ausbauen und lackieren. AUTO-UNGER will/kann die Reparatur für unter 300 € machen. Kann ich auf günstigste, fachmännische Reparatur bestehen?

-- Editier von Trailor85 am 08.11.2016 11:42

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

.

Zitat (von Trailor85):
Kann ich auf günstigste, fachmännische Reparatur bestehen?



Nein.

Der Geschädigte hat Anspruch auf Schadenersatz.
Wie hoch dieser ist, stellt nötigenfalls ein Gutachter fest.



Zitat (von Trailor85):
AUTO-UNGER


Zitat (von Trailor85):
fachmännische




Wiederspricht sich von Haus aus schon ! ;)



gruß charly



-- Editiert von charlyt4 am 08.11.2016 13:03

Signatur:

Gruß Charly

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#2
 Von 
Trailor85
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 145x hilfreich)

@charlyt4 .... Quatsch, deine Antwort!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

.

Zitat (von Trailor85):
@charlyt4 .... Quatsch, deine Antwort!



So sprach der Blinde von den schönen Farben.



Zitat (von Trailor85):
Kann man Geschädigten vorschreiben, wer/wo Reparatur zu machen ist?



DU hast dem Geschädigten rein gar nichts vorzuschreiben !!!

DU hast ihm weder vorzuschreiben wer repariert noch wo repariert wird !!!

DU kannst nicht mal verlangen dass überhaupt repariert wird !!!



Zitat (von Trailor85):
AUTO-UNGER will/kann die Reparatur für unter 300 € machen.



Das ist schön für dich, braucht den Geschädigten aber leider überhaupt nicht zu interessieren !!!

Egal ob ATU, der Papst oder der heilige Geist. Sack, Reis, China - du verstehst !?



Aber nachdem das alles Quatsch ist, Versuch es nur. :rock:


Signatur:

Gruß Charly

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#4
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16923 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von Trailor85):
Kann ich auf günstigste, fachmännische Reparatur bestehen?
Jain, dazu gibt es bereits Gerichturteile. Der Geschädigte hat auch eine Schadensminderungspflicht. Wenn es ihm ein leichtes wäre eine qualifizierte Arbeit deutlich günstiger durchführen zu lassen, dann hat er diese günstigere Alternative zu wählen um nicht auf einem Teil seiner Kosten sitzen zu bleiben. Auf die günstigste Reparatur hast du keinerlei Anspruch, die Wahl der Nicht-teuersten Markenwerkstatt kann aber durchaus im Rahmen der Schadensminderungspflicht liegen.
Aber!!!
Der Geschädigte hat Anspruch auf die Ersetzung des Schadens! Wie und ob überhaupt dann die Reparatur durchgeführt wird spielt keine Rolle. Es spielt also schlicht keine Rolle ob eine Werkstatt den Schaden für 300€ reparieren könnte wenn die Schadenhöhe 1000€ betragen würde. Der Geschädigte hat dann immer noch einen Anspruch auf 1000€.
Die Schadenhöhe legt ein Gutachter fest. Bei geringen Summen reicht auch oft schon ein Kostenvoranschlag von einer Fachwerkstatt. Niemand braucht sich allerdings mit einer Reparatur bei einer markenfremden Werkstatt zufrieden zu geben. Eine Reparatur in einer markeneigenen Werkstatt ist völlig in Ordnung.


-- Editiert von micbu am 08.11.2016 16:19

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