Kann man (Zivilprozess-)Urteile öffentlich machen?

6. August 2008 Thema abonnieren
 Von 
Bidi
Status:
Schüler
(206 Beiträge, 560x hilfreich)
Kann man (Zivilprozess-)Urteile öffentlich machen?

Grundsätzlich sind ja alle Urteile nebst Begründungen öffentlich bzw. für jeden Einsehbar. Darf man aber ein Urteil selbst ebenfalls verbreiten in dem man es z.B. auf einer Internetseite öffentlich macht?

Hintergrund: Ich wurde vor einem Jahr Opfer eines KFZ-Betrügers und das Gerichtsverfahren ist nun endlich abgeschlossen. Es fehlt nur noch der Gerichtsvollzieher, der mein Fahrzeug wieder abholt. Dieser ist aber schon angefordert.

Jetzt frage ich mich, ob ich vor dieser Person und ihrer Firma warnen darf und zur Unterstützung meiner Warnung das Aktenzeichen nebst Gericht und eben auch noch das genaue Urteil nebst Begründung öffentlich zugänglich machen darf.

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Jetzt frage ich mich, ob ich vor dieser Person und ihrer Firma warnen darf und zur Unterstützung meiner Warnung das Aktenzeichen nebst Gericht und eben auch noch das genaue Urteil nebst Begründung öffentlich zugänglich machen darf.[i/]

Das ist aus datenschutzrechtlichen Gründen gerade nicht zulässig. Im Übrigen sind Urteile keineswegs in dem Sinne öffentlich, als jeder das Urteil mit samt den Parteibezeichnungen erhalten würde. Nur diejenigen, die direkt an dem Rechtsstreit beteiligt sind oder evt. Rechtsnachfolger erhalten ein Urteil, in dem auch Namen genannt werden. Alle übrigen Personen würden von dem Gericht, wenn sie ein Urteil anfordern, nur eine anonymisierte Fassung erhalten. Auch wenn man sich die Veröffentlichungen z.B. auf der Homepage des BGH ansieht, erkennt man, dass dort keine Namen genannt werden.

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#3
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Aber im Internet, beipsielweise in Bewertungsforen und Diskussionsforen dürfe man beipsielweise vor betrügerisch tätigen Händlern warnen, in dem man deren stetige Methode mit Namensnennung darstellt, so ein Anwalt kürzlich in einem Beitrag in einem öffentlich-rechtlichen Sender. Derlei Warnen sei in Meinungsfreiheit einzuschließen.

Wenn ich jemand des Betruges bezichitge insbesondere, dass diese Person stets betrügt, dürfte dies keine reine Meinung mehr sein. Das ist eine Tatsachenbehauptung. Wenn man dann nicht beweisen kann, dass die Tatsache erweislich wahr ist, bekommt man dann auch noch strafrechtliche Probleme. So einfach, wie dieser Anwalt das dargestellt hat, ist es jedenfalls nicht. Und man kann sich, auch wenn man anhand des eigenen Urteils zumindest für den eigenen Fall den Wahrheitsbeweis führen kann, also auch weitere Probleme ins Haus holen. Da muss man schon überlegen, ob man wirklich Namen bei solchen Aktionen nennen will.

Und ich bleibe dabei, dass man auch ein Urteil mit den Namen der Prozessbeteiligten nicht öffentlich machen darf.

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#5
 Von 
guest123-2166
Status:
Praktikant
(589 Beiträge, 254x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
guest123-2166
Status:
Praktikant
(589 Beiträge, 254x hilfreich)

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#8
 Von 
Brabinder Singh
Status:
Schüler
(385 Beiträge, 153x hilfreich)

> Es ist nur wichtig das man bei der Wahrheit bleibt und nichts dazu dichtet, lieber was weglassen

Auch weglassen kann Unwahrheit, § 186/187 StGB. E.g. wenn sage, ist verurteilt Mörder, in Wahrheit Freispruch 2. Instance, erwiesen Unschuld.

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#10
 Von 
guest123-2166
Status:
Praktikant
(589 Beiträge, 254x hilfreich)

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#11
 Von 
Bidi
Status:
Schüler
(206 Beiträge, 560x hilfreich)

Ich sehe schon, dass es sehr schwer wird. Aber wie kann ich denn dann vor "betrügerischen Achenschaften" warnen, ohne dass ich gleich in Regress genommen werde. Ich denke nämlich auch, dass viele Geprellte gar nicht wissen, dass sie sich erfolgreich wehren könnten und insbesondere dann wäre mein Gerichtsurteil unglaublich hilfreich.

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#12
 Von 
guest123-2166
Status:
Praktikant
(589 Beiträge, 254x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#13
 Von 
Leon389
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Bidi es wäre super wenn du dich mal privat bei mir melden könntest ich habe hier einige Themen von dir gelesen und haben da etlcihe Fragen an dich da ich mir selber einen PKW gekauft habe dieser aber leider nicht ordnungsgemäß repariert wurde und somit das Gericht trozt nicht erfüllter Nachbesserung dem Händler recht gibt es gin immer um den selben Fehler.

Danke im vorraus.

Gruß Leon

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#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120364 Beiträge, 39881x hilfreich)

Dafür muss man keine so alte Beitragsleiche ausgraben...

Mach einen eigenen Beitrag auf, schildere den Sachverhalt und dann kann das Forum darüber diskutieren ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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