Kann jemand einen Anwalt empfehlen, eventuell im Bereich Landau?

30. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)
Kann jemand einen Anwalt empfehlen, eventuell im Bereich Landau?

Albanerin hat nach abgelehntem Asylantrag Aufforderung zur Ausreise bekommen. Sie möchte sich nun innerhalb der Frist dagegen wehren, benötigt aber professionelle Hilfe.

Kann jemand einen Anwalt empfehlen, eventuell im Bereich Landau?




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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)

Beim örtlichen Gericht, bei der Anwaltskammer und im Telefonbuch (gelbe Seiten) findet man Anschriften von Anwälten entsprechend ihren speziellen Fachgebieten.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Ja, das war mir bekannt.

Hätte ja sein können das einer der Fachleute hier jemanden aus Erfahrung kennt.



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#3
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)

Dazu wäre es im Übrigen erforderlich zu wissen, welches Landau Du meinst. Denn Orte mit dem Namen Landau gibt es in Deutschland mehrfach.
Landau in der Pfalz, kreisfreie Stadt in Rheinland-Pfalz, Deutschland
Landau an der Isar, Stadt im bayerischen Landkreis Dingolfing-Landau in Bayern, Deutschland
Landau (Bad Arolsen), Ortsteil der Stadt Bad Arolsen im Landkreis Waldeck-Frankenberg in Hessen, Deutschland


-- Editiert von ya338 am 30.05.2017 18:50

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von ya338):
Landau in der Pfalz, kreisfreie Stadt in Rheinland-Pfalz, Deutschland

Genau dieses ist es.


Noch eine Zwischenfrage:
Man hat ihr erzählt, wenn sie einen Anwalt beauftragt, dann dürfte sie 3 Jahre nicht mehr in Deutschland einreisen.
Irritiert mich diese Aussage. Denn in dem Schreiben steht nach § 11 AufenthG 12 Monate bei freiwilliger Ausreise und 30 Monate bei Abschiebung.
Die reine Beauftragung eines Anwaltes dürfte das ja nicht auf 3 Jahre erweitern?

Wie ist das wenn man den Rechtsweg beschreitet und verliert, kann man dann immer noch freiwillig ausreisen bzw. kommen dann die 30 Monate zur Anwendung?



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#5
 Von 
Felicite
Status:
Lehrling
(1239 Beiträge, 1509x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Denn in dem Schreiben steht nach § 11 AufenthG 12 Monate bei freiwilliger Ausreise und 30 Monate bei Abschiebung.
Die reine Beauftragung eines Anwaltes dürfte das ja nicht auf 3 Jahre erweitern?

Wie ist das wenn man den Rechtsweg beschreitet und verliert, kann man dann immer noch freiwillig ausreisen bzw. kommen dann die 30 Monate zur Anwendung?


Ohne den Fall genau zu kennen, kann man natürlich nur Allgemeines sagen. Aber es ist ja nicht die reine Beauftragung eines Anwalts, sondern sie will den Rechtsweg beschreiten. Durch Klage und Urteil entsteht eine neue Sachlage, die ABH kann dann wahrscheinlich auch einen neuen Bescheid erstellen, inkl. neuer Wiedereinreisefrist. Bei einer Abschiebung soll die Frist nach Ermessen festgelegt werden, einzige Beschränkung: 5 Jahre ist die Höchstdauer für jemanden, der nicht wegen Straftaten ausgewiesen bzw. abgeschoben wurde.

Da die ABH der Antragstellerin 12 Monate bei freiwilliger Ausreise angekündigt haben, wird ihr Asylantrag wohl als "offensichtlich unbegründet" abgelehnt worden sein (richtig?). Denn in diesem Fall legt das Gesetz eine Frist von 12 Monaten zwingend fest (bei normalen Asylanträgen folgt dagegen keine Einreisesperre bei freiwilliger Ausreise). Vorausgesetzt, es ist so: Man kann sich schon vorstellen, dass es das Ermessen der ABH beeinflusst, wenn eine Asylbewerberin nicht nur einen offensichtlich unbegründeten Asylantrag gestellt hat, sondern dann auch noch die Justiz mit einer aussichtslosen Klage belastet, die allein Zeit bringen soll (wenn es überhaupt Zeit bringt; manche Klagen haben keine aufschiebende Wirkung). Ob man ihr nach dem Urteil noch Zeit zur freiwilligen Ausreise gibt, ist nicht garantiert. Es ist die Frage, inwieweit da noch Vertrauen ist, dass die Frau tatsächlich ausreist.

Sie sollte sich also sehr gut überlegen, ob sie klagen will. Das kann sich einzig daran entscheiden, ob sie wirklich politisch verfolgt wird in Albanien oder ob sie Gründe anführen kann, weshalb ihr die Rückkehr nicht zuzumuten ist. Das heißt, sie nennt konkrete Gefahren, die ihr in Albanien drohen (woran man aber leise Zweifel hegen kann, weil sie die freiwillige Ausreise in Erwägung zieht, um die Wiedereinreisefrist zu minimieren - das passt nicht zu einer an Leib und Leben verfolgten Frau). Anwaltliche Beratung kann nicht schaden, man muss aber immer bedenken, dass der Anwalt, der zur Klage rät, besser verdient als der, der abrät.

4x Hilfreiche Antwort


#7
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

HIer wird aber auch ein Blödsinn geschrieben. Selbstverständlich beeinflusst eine Klage nicht die Haltung der Ausländerbehörde, den Rechtsweg zu beschreiten ist ein Recht, das keiner anzweifelt. Außerdem heißt o.u. abgelehnt zu werden nicht, dass man wirklich keinen Grund hat. Sehr viele berechtigte Asylanträge werden nicht korrekt aufgenommen und dementsprechend falsch beschieden. Da arbeiten ja sogar "übersetzer", die der deutschen Sprache kaum mächtig sind und dann Unsinn widergeben, selber mehrfach erlebt.

Einen seriösen Anwalt für Asylrecht findet man am einfachsten über eine Flüchtlingsberatungsstelle vor Ort oder in der nächsten Stadt.Ob hier eine Klage erfolgreich sein kann und was sonst der beste Weg ist sollte tatsächlich mit dem Anwalt abgesprochen werden. Und nein, solche Anwälte raten auch nicht zu einer Klage, wenn diese aussichtslos ist.

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Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

3x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Felicite
Status:
Lehrling
(1239 Beiträge, 1509x hilfreich)

Zitat (von altona01):
Selbstverständlich beeinflusst eine Klage nicht die Haltung der Ausländerbehörde, den Rechtsweg zu beschreiten ist ein Recht, das keiner anzweifelt.

Wo willst du gelesen haben, dass dieses Recht angezweifelt wird?

Wir wissen nicht, wozu das Einschalten eines Anwalts führen wird (Klage gegen den Bescheid, Asylfolgeantrag, ...) und welche Fakten hierbei zutage treten (das muss nicht immer günstig sein für den Klienten). Wenn jedoch eine neue Rechtssituation entsteht, gibt es auch einen neuen Bescheid. Und dass die ABH im Fall einer erfolglosen Klage gegen ihren Bescheid immer gleich günstig für die Betreffende entscheidet, ist eine sehr idealistische Position (natürlich entscheidet die ABH im gesetzlichen Rahmen ihres Ermessens, aber es gibt diesen Rahmen).

Zitat (von altona01):
Außerdem heißt o.u. abgelehnt zu werden nicht, dass man wirklich keinen Grund hat. Sehr viele berechtigte Asylanträge werden nicht korrekt aufgenommen und dementsprechend falsch beschieden. Da arbeiten ja sogar "übersetzer", die der deutschen Sprache kaum mächtig sind und dann Unsinn widergeben, selber mehrfach erlebt.

Wo willst du gelesen haben, dass Fehler bei Asylentscheidungen hier ausgeschlossen werden? Deshalb habe ich geschrieben:

Zitat (von Felicite):
Sie sollte sich also sehr gut überlegen, ob sie klagen will. Das kann sich einzig daran entscheiden, ob sie wirklich politisch verfolgt wird in Albanien oder ob sie Gründe anführen kann, weshalb ihr die Rückkehr nicht zuzumuten ist.

Wie ich geschrieben habe: Wenn die Frau darlegen kann, dass sie in Albanien politisch verfolgt wird, dann macht eine Klage Sinn. Allein das kann das Kriterium dafür sein. Ansonsten kann es Gründe für eine Duldung (Aussetzung der Abschiebung) geben, wenn derzeit eine Ausreise nach Albanien nicht zumutbar ist. Ob es für Asyl oder Duldung Gründe gibt, kann hier niemand bewerten. Aber wenn die abgelehnte Asylbewerberin momentan abwägt, ob sie nicht doch freiwillig nach Albanien ausreist, um die Einreisesperre möglichst gering zu halten, bin ich halt ein wenig skeptisch, ob es mit den Gefahren durch politische Verfolgung in Albanien für sie so weit her sein kann. Aber wie gesagt: Sie muss ihre Beweggründe prüfen und ggf. vor Gericht darlegen.

Zitat (von altona01):
Einen seriösen Anwalt für Asylrecht findet man am einfachsten über eine Flüchtlingsberatungsstelle vor Ort oder in der nächsten Stadt.Ob hier eine Klage erfolgreich sein kann und was sonst der beste Weg ist sollte tatsächlich mit dem Anwalt abgesprochen werden. Und nein, solche Anwälte raten auch nicht zu einer Klage, wenn diese aussichtslos ist.

Es ist schön, wenn die über Flüchtlingsberatungsstellen vermittelten Anwälte wirklich immer das eigene Interesse zurückstellen und alleinig die Interessen ihrer Klienten im Sinn haben. Du sprichst selber von einem "seriösen Anwalt für Asylrecht", den man über die Beratungsstelle am einfachsten finden sollte. Das zeigt aber, dass du genau weißt, dass natürlich nicht immer nur so "seriöse" Anwälte unterwegs sind, wie man sie sich wünscht. Mal ganz abgesehen davon, dass es den "Anwalt für Asylrecht" als Fachanwalt nicht gibt (noch nicht mal den Fachanwalt für Ausländerrecht). Das lässt eine Menge Raum für selbsternannte "Spezialisten für ...".

Zitat (von altona01):
HIer wird aber auch ein Blödsinn geschrieben.

Ich möchte dich doch bitten, dich bei Kritik wirklich auf das Geschriebene zu beziehen. Zudem kann ein gegenseitig respektvoller Ton auch nicht schaden.

3x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Die allermeisten Flüchtlingsberatungsstellen können auf Anhieb hilfreiche Anwälte vermitteln. 25 Jahre Berufserfahrung in dem Bereich sind die Grundlage für diese Aussage.

Die Aussage, eine Klage hätte irgendeinen Einfluss auf die Haltung der Ausländerbehörde ist einfach Blödsinn. Klar stört die das, wenn die nicht sofort abschieben können, sie würden die Abschiebung lieber sofort durchführen. :schock:

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)

Zitat (von altona01):
Die Aussage, eine Klage hätte irgendeinen Einfluss auf die Haltung der Ausländerbehörde ist einfach Blödsinn. Klar stört die das, wenn die nicht sofort abschieben können, sie würden die Abschiebung lieber sofort durchführen

Nicht jede Klage hat aufschiebende Wirkung bei einer anstehenden Abschiebung.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
arbeitsrechtler45
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo
ich würde mal über die gängigen Portale und über Google suchen. Da solltest Du einen Experten für Dein Anliegen finden.

Viele Grüße
Michael

Signatur:

Neue Mandanten mit einem Eintrag im Anwaltsverzeichnis finden: www.verzeichnis-anwalt.de

0x Hilfreiche Antwort


#13
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 510x hilfreich)

Vorherige Antwort habe ich gemeldet.

Nicht nur, dass diese sich auf eine Frage bezieht, die aufgrund des Zeitablaufs mittlerweile wohl Erledigung gefunden haben sollte, ist die "Antwort" unqualifiziert und insbesondere hetzend.

So etwas sollte hier meines Erachtens nicht geduldet werden.

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