Guten Morgen,
im April diesen Jahres wurde uns ein neuer Badezimmerwaschtisch geliefert. Beide Schubladen waren leider fehlerhaft, da innen liegende Schrauben den Korpus innen beschädigt haben.
Wir haben dem Verkäufer, einem Onlineportal, dies mitgeteilt und zwei Vorschläge gemacht:
1. Zusendung von zwei neuen Schubladen
2. Minderung des Kaufpreises um 150 € (Kaufpreis des Tisches war 580 €)
Da man uns lediglich 75 € angeboten hat, bestanden wir auf eine Neulieferung de Schubladen. Uns wurde eine Lieferzeit von sechs Wochen mitgeteilt. Nach zig Nachfragen kam die Lieferung dann vor zwei Wochen an, somit eine Lieferzeit von ca. 16 Wochen.
Nach Öffnen des Paketes mussten wir nun feststellen, dass die beiden neuen Schubladen an der selben Stelle defekt sind, obwohl uns versichert wurde, dass es sich bei unseren ersten Schubladen um einen bisher nicht bekannten Einzelfall handelt.
Wir haben natürlich wieder reklamiert und direkt gesagt, dass wir nicht nochmal 16 Wochen warten wollen und einen Rückzahlungsbetrag von 110 € angeboten. Die Firma will nun nochmal nachbessern. Ist das legitim?
Man muss dazu auch sagen, dass es sehr große Schubladen sind und ich die Entsorgung bezahlen müsste. Bei der Deponie würden vier solcher Schubkästen ca. 15 € kosten. Ebenso hat uns damals ein Handwerker die Kästen eingebaut, diesen bräuchten wir nun auch wieder, wodurch uns ebenfalls Kosten entstehen würden. Kann ich diese der Kosten der Firma in Rechnung stellen?
Danke und Gruß,
Malte
Kann ich zweite Nachbesserung ablehnen?
22. September 2017
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Frage vom 22. September 2017 | 10:42
Von
Status: Schüler (222 Beiträge, 54x hilfreich)
Kann ich zweite Nachbesserung ablehnen?
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 22. September 2017 | 11:58
Von
Status: Lehrling (1396 Beiträge, 429x hilfreich)
Der Firma muss das Recht zur Nachbesserung ein weiteres Mal eingeräumt werden. Um die lange Lieferfrist zu umgehen, sollte man direkt in einem Einschreiben eine angemessene Frist von 14 Tagen zur Lieferung fordern. Sollte diese furchtlos verstreichen kann man vom Kaufvertrag zurücktreten. Den Entsorgungskosten könnten sie zB. entkommen, indem sie die Schubladen an die Firma zurück senden.
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