Kann ich vom neuen Arbeitsvertrag zurücktreten??

3. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
guest-12316.10.2013 13:28:48
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 20x hilfreich)
Kann ich vom neuen Arbeitsvertrag zurücktreten??

Guten Abend, ich hätte da mal eine Frage. Ich bin seit 6 Jahren Angestellter bei der Firma "X" und habe nebenher eine Weiterbildung absolviert. Da ich bei mir in der Firma aber kaum Aufstiegsmöglichkeiten besitze habe ich mich bei der Firma "Y" beworben. Nun habe ich seit heute Morgen von der Firma "Y" einen neuen unbefristeten Arbeitsvertrag daliegen. Bei der alten Firma "X" habe ich eine Künd.frist von 3 Monaten...

Ich werde mich nun mit meinem derzeitigen Arbeitgeber "X" in Verbindung setzen und mitteilen das ich ein Arbeitsvertrag daliegen habe und Kündigen möchte.

Nun die Frage:

Falls mir meine jetzige Firma "X" doch entgegenkommt (z.B Steigerung in der Firma bzw. Lohnerhöhung), kann ich dann der Firma "Y" noch eine Absage erteilen? Falls ja wie lange hätte ich denn da Zeit?

Bedanke mich im Voraus für eure Hilfen

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

"Nun habe ich seit heute Morgen von der Firma "Y" einen neuen unbefristeten Arbeitsvertrag daliegen."

Schon zugesagt, unterschrieben?

Welche Kündigungsfristen stehen denn im Vertrag mit "Y"?
Steht da irgendetwas zur Kündigung vor Antritt der Arbeit?


-- Editiert am 03.01.2011 22:41

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#2
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Mert1987,

quote:
daliegen habe


Hast du unterschrieben?

Die Kündigungsfrist musst du einhalten.

Beim neuen Arbeitgeber hast du doch bestimmt eine Probezeit?

Denke daran das dann ohne Angabe von Gründen gekündigt
werden kann.

lg
edy




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"Mein Motto:
irgendwie geht's schon"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12316.10.2013 13:28:48
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 20x hilfreich)

Aso ich werde morgen früh dem AG Y zusagen. Da mein Jetziger Niederlassungsleiter im Urlaub ist werde ich erst nächste Woche mit meinem derzeitigen AG "X" sprechen können.

Die Kündigungsfrist werde ich auch einhalten können, das habe ich bereits mit der Firma Y geklärt. Deshalb würde ich dort erst am 4. April 2011 eintreten. Die Probezeit beträgt 6 Monate.

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Ich versuche es nochmal:
Welche Kündigungsfristen stehen denn im Vertrag mit "Y"?
Steht da irgendetwas zur Kündigung vor Antritt der Arbeit?

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12316.10.2013 13:28:48
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 20x hilfreich)

Nein, im neuen Arbeitsvertrag steht leider nichts davon. Nur eine Kündigungsfrist von 3 Monaten, aber von einer Kündigungsfrist vor Antritt der Arbeit steht nichts.

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Keine Probezeit?

Informativ zur Frage:
http://www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/frameset.htm?https://www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/kuendigung/kuendigung_beschaeftigungsbeginn.htm

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#7
 Von 
guest-12316.10.2013 13:28:48
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 20x hilfreich)

Habe ich bereits oben beschrieben, Probezeit von 6 Monaten

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