Kann ich nicht erhaltenen Kindesunterhalt absetzen?

3. August 2016 Thema abonnieren
 Von 
Ralli_d
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 11x hilfreich)
Kann ich nicht erhaltenen Kindesunterhalt absetzen?

Hallo zusammen,

die Situation ist die folgende: unsere beiden Kinder wohnen bei mir,
entschieden vom Familiengericht.

Die Mutter der Kinder, von der ich lange geschieden bin, lebt 400 km
entfernt und zahlt keinen Unterhalt weil sie meint nicht leistungsfähig
zu sein. Das Kindergeld kriege ich, sonst nichts da die Kinder für
Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt bereits zu alt sind (13,16).

Jetzt meine Frage: kann ich den nicht erhaltenen Unterhalt bei meiner
Steuererklärung geltend machen?

Danke für eure Antworten
Ralf

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17283x hilfreich)

Nö. Der Unterhaltszahler, wenn er denn zahlt, kann den ja auch nicht absetzen. Kinder sind steuerlich mit dem Kindergeld abgegolten.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47657 Beiträge, 16843x hilfreich)

Man hat in so einem Fall aber Anspruch auf den vollen Kinderfreibetrag.

0x Hilfreiche Antwort

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