Kann ich nach Zwangsvollstreckungsankündigung noch was an den Gebühren ändern?

28. Juli 2016 Thema abonnieren
 Von 
schokokuchenmitnuessen
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 1x hilfreich)
Kann ich nach Zwangsvollstreckungsankündigung noch was an den Gebühren ändern?

Hallo Forum!

Ich habe nach langem Nichtzahlen der Rundfunkgebühren (seit 1.1.2013) eine Zwangsvollstreckungsankündiung von einer Gerichtsvollzieherin bekommen. Ich habe die meiste Zeit verschiedene Mitbewohner gehabt. Wir hatten separate Verträge beim Vermieter. Eigentlich wollte ich der Rundfunkbehörde, für diesen Zeitraum, nur die Hälfte überweisen und für den Rest auf den anderen Mieter verweisen (ich befürchte aber, dass die sich nie umgemeldet hatten).

1.) Kann ich nach der Zwangsvollstreckungsankündiung überhaupt noch irgendwas machen oder sind die Gebühren jetzt fest, weil ich nicht widersprochen habe?

2.) Falls ich noch was machen kann, lohnt es sich auf die Mitbewohner zu verweisen? Ich denke, wenn ich es selber zahle, werde ich von den Mitbewohnern nichts mehr eintreiben können, da ich deren aktuelle Adresse nicht kenne.

Gruß
Euer Schockkuchen

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120113 Beiträge, 39830x hilfreich)

Zitat (von schokokuchenmitnuessen):
1.) Kann ich nach der Zwangsvollstreckungsankündiung überhaupt noch irgendwas machen oder sind die Gebühren jetzt fest, weil ich nicht widersprochen habe?

Nun, die Erfoglsaussichten liegen wohl bei ca. 1% ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von schokokuchenmitnuessen):
1.) Kann ich nach der Zwangsvollstreckungsankündiung überhaupt noch irgendwas machen oder sind die Gebühren jetzt fest, weil ich nicht widersprochen habe?

Nun, die Erfoglsaussichten liegen wohl bei ca. 1% ...


... und das ist schon sehr hoch gegriffen...

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
schokokuchenmitnuessen
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 1x hilfreich)

OK, danke! Dann überweise ich.

0x Hilfreiche Antwort

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