Hallo Forum!
Ich habe nach langem Nichtzahlen der Rundfunkgebühren (seit 1.1.2013) eine Zwangsvollstreckungsankündiung von einer Gerichtsvollzieherin bekommen. Ich habe die meiste Zeit verschiedene Mitbewohner gehabt. Wir hatten separate Verträge beim Vermieter. Eigentlich wollte ich der Rundfunkbehörde, für diesen Zeitraum, nur die Hälfte überweisen und für den Rest auf den anderen Mieter verweisen (ich befürchte aber, dass die sich nie umgemeldet hatten).
1.) Kann ich nach der Zwangsvollstreckungsankündiung überhaupt noch irgendwas machen oder sind die Gebühren jetzt fest, weil ich nicht widersprochen habe?
2.) Falls ich noch was machen kann, lohnt es sich auf die Mitbewohner zu verweisen? Ich denke, wenn ich es selber zahle, werde ich von den Mitbewohnern nichts mehr eintreiben können, da ich deren aktuelle Adresse nicht kenne.
Gruß
Euer Schockkuchen
Kann ich nach Zwangsvollstreckungsankündigung noch was an den Gebühren ändern?
28. Juli 2016
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Frage vom 28. Juli 2016 | 21:40
Von
Status: Frischling (29 Beiträge, 1x hilfreich)
Kann ich nach Zwangsvollstreckungsankündigung noch was an den Gebühren ändern?
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#1
Antwort vom 28. Juli 2016 | 21:49
Von
Status: Unbeschreiblich (120113 Beiträge, 39830x hilfreich)
Zitat1.) Kann ich nach der Zwangsvollstreckungsankündiung überhaupt noch irgendwas machen oder sind die Gebühren jetzt fest, weil ich nicht widersprochen habe? :
Nun, die Erfoglsaussichten liegen wohl bei ca. 1% ...
#2
Antwort vom 28. Juli 2016 | 22:35
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3205x hilfreich)
Zitat:Zitat1.) Kann ich nach der Zwangsvollstreckungsankündiung überhaupt noch irgendwas machen oder sind die Gebühren jetzt fest, weil ich nicht widersprochen habe? :
Nun, die Erfoglsaussichten liegen wohl bei ca. 1% ...
... und das ist schon sehr hoch gegriffen...
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#3
Antwort vom 29. Juli 2016 | 12:59
Von
Status: Frischling (29 Beiträge, 1x hilfreich)
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