Kann ich meine Unschuld beweisen? Betrug?

1. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
raccon2011
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kann ich meine Unschuld beweisen? Betrug?

Hallo,

ich habe ein wirklich schweres Problem. Ich habe am 05.10.2009 eine Geldbörse gefunden mit 2 Ec-Karten, Krankenkassenkarte, und 50 euro.

Zu aller erst muss ich zugeben die 50euro habe ich entwendet. Was mir sehr leid tut. Ich wohnte damals in einer WG und wir hatten nur einen Laptop der meiner war. Mein damaliger Mitbewohner benutzte diesen also regelmäßig mit, allerdings hatte er damals auch die Daten meiner E-Mail Adresse die für ihn auch frei zugänglich war.

Nun folgende Problematik, ich versuchte zu recherchieren wie ich die Frau, die die Geldbörse verloren hatte kontaktieren kann, da kam ich auf die Idee die Praxis anzurufen um diese zu bitten, die Frau zu kontaktieren, dass ich ihre Geldböse gefunden habe (Leider weiss ich inzwischen nicht mehr den Namen der Praxis oder der Assistentin die damals am Telefon war). In der Zeit wo ich anscheinend nicht da war (mein Mitbewohner wusste von dem Fund) versuchte er am 05.10. Abends,12.10. Morgens und 14.10. Nachmittags Bestellungen bei Versandhäusern aufzugeben jeweils im wert von 600€ und danach von 1100€ von denen ich nichts wusste. Laut der Anklage benutzte er dazu auch meine E-mail Adresse, allerdings muss er die Mails gelöscht haben, da ich absolut nichts davon mitbekommen habe. Als weder die Praxis noch die Dame sich bei mir meldete wollte ich die Geldbörse dem Fundbüro geben. Als ich Sie dann suchte war sie nicht mehr aufzufinden. Ich muss dazu sagen in der Zeit hatte mein WG-Partner und ich ziemlich stress und haben deshalb kaum miteinander geredet. und kurz danach auch die WG aufgelöst, sodass ich jetzt erst erfahren habe, dass das Verfahren schon läuft.

Nun kann ich auch nicht mehr genau sagen wann ich wo war als das passierte, da das ganze schon mehr als ein Jahr her ist. Meine Frage ist nun kann ich, obwohl ich es nicht war dafür belangt werden, da es ja mein Laptop und meine E-Mail Adresse war? Und wie soll ich mich verhalten? Bringt mir ein Anwalt was? Wenn ich mit einer Verurteilung rechnen muss wie hoch würde diese ausfallen?

Unter anderem habe ich Angst um meine Ausbildung die ich im Sommer anfange, da ich am 1. Tag ein Führungszeugnis mitbringen muss und dieses nach einer Verurteilung dann nicht mehr leer wäre denke ich.

Bin wirklich verzweifelt, da ich davon ausgehe das mein ehemalige Mitbewohner das ganze nicht zugeben wird.

Hoffe auf schnelle Hilfe will eine Aussage machen so schnell es geht, weiss allerdings dass sich das teilweise vielleicht unglaubwürdig anhört. Aber Lügen möchte ich auch auf keinen Fall. Was soll ich nur tun? Meine Zukunft hängt jetzt von so einer dummen Misäre ab :(

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Wie haben Sie denn erfahren, dass ein Verfahren läuft? Vorladung, Anhörung?
Wenn Sie ein Schreiben erhalten haben, was steht da denn genau drin?




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#2
 Von 
guest-12303.01.2011 11:37:49
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 8x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
guest-12305.09.2012 14:45:22
Status:
Schüler
(432 Beiträge, 171x hilfreich)

An Provocare: so einfach ist das nicht!

Und den Aussagen von Betrügern glauben Richter im Allgemeinen wenig bis nicht.

Das Versandhaus wird ja auch bestimmte Daten übermittelt bekommen haben (mal abgesehen von IP-Adresse und E-Mail etc.).




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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12303.01.2011 11:37:49
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 8x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120243 Beiträge, 39857x hilfreich)

Hey Provokare,
sei nicht so freigiebig mit dem Geheimwissen.
Sonst wirst du demnächst auch von den Schweden mit Haftbefehl gesucht ...

:devil:



Deshalb sage ich auch nicht das die IP keinefalls den identifiziert der tatsächlich vor dem PC sitzt ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12303.01.2011 11:37:49
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 8x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
raccon2011
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

>Kann ich meine Unschuld beweisen? Betrug?
>Wie haben Sie denn erfahren, dass ein Verfahren läuft? >Vorladung, Anhörung?
>Wenn Sie ein Schreiben erhalten haben, was steht da denn >genau drin?

Durch Ermittlung der Polizei, bin ja damals relativ kurz danach umgezogen und dadurch kam wohl das ganze ins rollen.
Der Polizist übergab persönlich den Brief gegen Vorzeige des Personalausweises. Es läuft in der Sache schon das Hauptverfahren und ich habe eine Woche Zeit mich schriftlich oder vor Ort bei dem Amtsgericht dazu Stellung zu nehmen.

Nun ja danke für die Antworten, also ist es nicht dringend notwendig einen Anwalt einzuschalten?

Weshalb ich Angst habe, ist dass ich dafür verantwortlich gemacht werde, da ich meinem damaligem Mitbewohner halt meinen Laptop und meine E-mail Adresse zur Verfügung gestellt habe.

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-- Editiert am 02.01.2011 06:27

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#8
 Von 
guest-12303.01.2011 11:38:19
Status:
Beginner
(76 Beiträge, 21x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Sie sollten auf jeden Fall einen Anwalt aufsuchen.

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0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
raccon2011
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Naja zur Verfügung gestellt ist vielleicht falsch ausgedrückt, ich hab sie ihn mal benutzen lassen, wenn er schnell was schicken wollte bzw. ich habe dort jeden monat 30 frei sms und er fragte mich ob er diese nutzen kann. Dadurch kannte er das Passwort.

Das heisst wenn er z.B. seine Freundin bittet eine wissentliche "Falschaussage" zu machen z.B. dass er angeblich bei ihr war an einer der Zeiten, kann es passieren dass ich verurteilt werde nur weil er lügt und jemand zum lügen bittet?

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-- Editiert am 02.01.2011 11:25

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12303.01.2011 11:38:19
Status:
Beginner
(76 Beiträge, 21x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12303.01.2011 11:37:49
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 8x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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