Kann ich meine Mutter aus meinem eigenen Haus rauswerfen?

26. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Narktor
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 140x hilfreich)
Kann ich meine Mutter aus meinem eigenen Haus rauswerfen?

In ein paar Jahren werde ich vermutlich ein Haus bauen, bin mit Glück an eine Menge Geld gekommen und werd das Hypothekenfrei zahlen können.
Ich würde gerne eine Einliegerwohnung für meine Mutter einrichten, allerdings hat die ein Alkoholproblem.
Ich will sie eigentlich nur mit einziehen lassen, wenn sie eine Therapie macht, allerdings kann sie ja auch wieder rückfällig werden.

Ich muss daher wissen, ob ich meine Mutter aus dem Haus werfen kann. Sie hat sowieso eine Eigentumswohnung, allerdings lebt sie allein und sie könnte wahrscheinlich wenn sie mal in Rente ist auch die Miete dafür gut brauchen. Deshalb würde ich sie gern mit ins Haus nehmen, was auch steuerlich für mich Vorteile hätte.
Aber das alles bringt nichts, wenn ich sie nicht wieder vor die Tür setzen kann, wenns dann nämlich doch wieder losgeht ist die **cke am dampfen und einen Alkoholiker, auch wenns die eigene Mutter ist, möcht ich nicht im Haus haben.

-- Editiert von Moderator am 27.01.2017 15:56

-- Thema wurde verschoben am 27.01.2017 15:56

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Nun, das könnte zu einem Problem werden, die Mutter dort wieder heraus zu bekommen.
Ob es das wird, nun die Glaskugel ist gerade etwas nebelig ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8413 Beiträge, 3774x hilfreich)

Du müsstest mit ihr einen MIetvertrag abschließen - dann ist sie im 2 FH-Haus in der Konstellation Vermieter und Mieter allein im Haus, relativ problemlos kündbar.

Wenn du erst in "ein paar Jahren" bauen willst, könntest du der Mutter diese Jahre als Entzugsultimatum für den Einzug setzen.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von HeHe):
relativ problemlos kündbar.

Naja, er will sie ja nicht nur kündigen, er will sie raus haben.
Und letzteres ist wesentlich komplizierter als das kündigen...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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